Corona, Influenza, RSV
ANTIGEN-SCHNELLTESTS: WAS SIE WIRKLICH BRINGEN – UND WAS NICHT
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Antigen-Schnelltests funktionieren nach dem Prinzip der Immunchromatografie und reagieren auf Proteine in den nachzuweisenden Viren. Auch Streptokokken Typ A, die Scharlach auslösen, kann man mit Antigen-Schnelltests auf die Spur kommen. Die Tests sind sehr spezifisch, können aber falsche Ergebnisse bringen. Das liegt dann oft am falschen Testzeitpunkt, denn dieser hat sich seit Beginn der Pandemie verändert.
Wann der Test Corona, Influenza und RSV am besten erkennt, welche Tipps Sie in der Apotheke Anwendenden mitgeben sollten und Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen kommen jetzt.
Antigen-Schnelltests unterscheiden sich
Welcher Antigen-Schnelltest durchgeführt wird, bestimmt auch die Vorgehensweise. So unterscheidet sich die Probenentnahme bei einem Test auf Streptokokken deutlich von der bei Verdacht auf Corona, Grippe oder RSV. Bei Verdacht auf Scharlach muss nämlich ein Abstrich des hinteren Rachenraums vorgenommen werden, und dabei dürfen Zähne, Zunge und Wangen keinesfalls mit dem Tupfer in Berührung kommen. Anders bei Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 und Co: Hier ist die Nase Ziel des Tupfers.
Viele Tests kombinieren Nachweise auf Corona, Influenza und/oder RSV. Diese Antigen-Schnelltests dürfen Apotheken seit ungefähr zwei Jahren an Laien abgeben. Sie eignen sich aber nicht für Kinder unter zwei Jahren.
Erkennen Tests Mutationen und Varianten?
Anders als oft fälschlich behauptet können auch ältere Tests, wenn sie nicht abgelaufen sind, die neuen Varianten des Corona-Virus nachweisen. Die Mutationen, die das Virus von Variante zu Variante verändern, finden im Spike-Protein statt. Der Antigen-Schnelltest reagiert aber auf ein anderes Eiweiß, das seltener mutiert.
Corona & Co: Test aus, nicht in der Apotheke
Wer vermutet, an Corona erkrankt zu sein, kann einen Test in der Apotheke kaufen. Bei der Abgabe von kombinierten Antigen-Schnelltests, die neben Corona auch Influenza und RSV erkennen, sollten PTA auf einen wichtigen Punkt hinweisen: Influenza und RSV sind meldepflichtige Erkrankungen. Das bedeutet, dass die Diagnose in ärztlicher Hand liegt, anders als bei Corona.
Der Test darf also nicht, wie während der Pandemie üblich, in der Apotheke durchgeführt werden. Fällt das Ergebnis positiv aus, müssen Betroffene mit einem Arzt die Diagnose und das weitere Vorgehen besprechen. Möglicherweise ändert sich das Vorgehen, zumindest, was Influenza angeht, mit der kommenden Apothekenreform.
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Zu früh getestet?
Ein negativerAntigen-Schnelltestbei bestehenden Symptomen heißt übrigens nicht, dass die betreffende Person nicht an Corona erkrankt ist. Vielmehr sollte ein zweiter Test in der Apotheke erworben werden.
Denn anders als zu Beginn der Pandemie erreicht die Viruslast im Durchschnitt erst am vierten Tag der Erkrankung ihr Maximum. Bestehen die Beschwerden weiter, empfiehlt auch die US-Arzneimittelbehörde FDA einen weiteren Test nach 48 Stunden.
Tests auf Corona, Influenza, RSV & Co: Apotheken als Informationsstelle
Damit ein Test, sei es auf Corona, auf Influenza, RSV oder Scharlach, korrekt durchgeführt und richtig ausgewertet werden kann, sind Apotheken als Anlaufstelle wichtig. Das betont auch Professor Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz von der Goethe-Universität Frankfurt auf der Expopharm. Ein negatives Ergebnis bei einem Antigen-Schnelltest ist auch seiner Meinung nach keine Entwarnung. Bei bestehenden Symptomen sollte vielmehr zu gegebener Zeit erneut ein Test durchgeführt werden.
Gegen Corona besitze die Bevölkerung eine hohe Immunität, Influenza und RSV können bei bestimmten Personenkreisen aber ebenfalls schwer verlaufen. Apotheken kommt eine wichtige Rolle bei der Information zu.
Wir fassen zusammen: Richtig angewendet und interpretiert geben Antigen-Schnelltests zumindest Anhaltspunkte, ob es sich um einen schnöden Schnupfen oder eine meldepflichtige Erkrankung handelt. Sie als PTA können bei der Abgabe dazu wertvolle Tipps geben.
Quellen:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/was-antigen-schnelltests-bringen-160015/
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/kein-honorar-pta-vertretung-fuer-20-tage-159708/seite/alle/?cHash=00a6e4362154bd1ea11be36d4e5385d9












