Richterhammer liegt auf Cannabisblättern© Ivan-balvan / iStock / Getty Images Plus
Nach Anhörung vor dem Deutschen Bundestag: Die ABDA warnt vor der Cannabis-Legalisierung. Der Deutsche Richterbund rechnet sogar mit einer Zunahme des Schwarzmarktes.

Cannabis

„MIT EINER ZUNAHME DES SCHWARZMARKTES IST ZU RECHNEN“

Deutschland tut sich ja schwer mit Rechtsfreigaben, die in anderen Ländern längst Normalität sind: Das betrifft auch den Umgang mit Cannabis. Am Montagabend fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum entsprechenden Gesetz statt. Die ABDA warnt vor einer Legalisierung, AMK und Ärzteverbände auch.

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Sollte das Cannabis-Gesetz, genauer Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften, durchgehen, fällt die Hanfpflanze künftig nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz. Ihr Besitz bis 25 Gramm zu Genusszwecken soll für Erwachsene straffrei sein, für Minderjährige bleibt er verboten.

Eine besondere Rolle nimmt dabei natürlich der Medizinalhanf ein, dessen Abgabe auch im oben stehenden Gesetzentwurf geregelt wird. In ihrer Stellungnahme hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) bereits davor gewarnt, die Abgabe von medizinischem Cannabis quasi am Arzneimittelgesetz vorbei neu zu regeln

ABDA fordert klarere Abgrenzung

Laut ABDA soll man den Genuss-Cannabis aus rechtstechnischen Gründen deutlicher vom medizinischen abgrenzen, um Fehlinterpretationen zu vermeiden: „Wünschenswert wäre eine ausdrückliche Regelung, dass die arzneimittel- und apothekenrechtlichen Vorschriften für Medizinal-Cannabis als Arzneimittel weiterhin verbindlich sind, soweit das Medizinal-Cannabisgesetz keine abweichenden Regelungen vorsieht“ heißt es.

Die Standesvertretung zitiert hier von der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) gelistete „Cannabiskonsumstörungen“: Der Liste zufolge verringere die Droge die Aufmerksamkeit, schränke die Psychomotorik ein und induziere Apathie.

Zudem könne bei genetischer Vorbelastung schon ein einmaliger Konsum eine Psychose auslösen; das Risiko für Arbeits- und Verkehrsunfälle sowie für psychische Störungen steige. Besonders riskant: dessen früher Beginn im Jugendalter sowie der Co-Konsum von Tabak. Als Folge einer Freigabe seien vermehrt Notfall- und Suchtbehandlungen, Verkehrsunfälle und Arbeitsunfähigkeit zu befürchten.

Viel Ablehnung, aber auch Zustimmung für das Gesetz

Verständlicherweise lehnt die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) den Gesetzentwurf ebenfalls ab: Aus deren Sicht führen die Legalisierungspläne zu einer „Gefährdung der psychischen Gesundheit und der Entwicklungschancen junger Menschen in Deutschland“.

Die einzige Institution, die sich freut, ist das Deutsche Krebsforschungszentrum: Es begrüßt, „dass mit dem Gesetzentwurf zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten die Qualität und Konsumcannabis kontrolliert, die Weitergabe von verunreinigten Substanzen verhindert und die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention gestärkt werden soll“.

Auch der Deutsche Anwaltverein und die neue Richtervereinigung befürworten die geplante Legalisierung (die Richtervereinigung sieht allerdings noch „Lücken“ und „normative Widersprüche“).

Die Deutsche Polizeigewerkschaft bezweifelt, „dass die vorgetragenen Annahmen einer Konfrontation mit der Realität standhalten“. Der Deutsche Richterbund sagt klipp und klar, dass das Gesetz die Justiz nicht nennenswert entlasten werde:

„Das Cannabis-Gesetz führt nicht zu einer Einschränkung des Schwarzmarktes; ganz im Gegenteil ist mit einer Zunahme des Schwarzmarktes zu rechnen.“

Nach Vorstellung der Bundesregierung soll das Cannabis-Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Quelle: Pharmazeutische Zeitung

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