Impfschaden
KLAGE GEGEN ASTRAZENECA: WANN HAFTEN IMPFSTOFFHERSTELLER?
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Im Laufe der Corona-Pandemie wurden in Deutschland fast 200 Millionen Impfungen zum Schutz gegen das Virus verabreicht. FĂŒr die Allermeisten verlief das ohne anhaltende Probleme, doch einige Menschen berichteten nach der Impfung von gesundheitlichen SchĂ€den. Oft fiel das Wort ImpfschĂ€den.
In Klagen vor Gericht verlangen sie teils Auskunft oder EntschĂ€digung von den Impfstoffherstellern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat anhand einer Klage gegen AstraZeneca geprĂŒft, wann solche AnsprĂŒche bestehen â heute steht die Entscheidung an. Worum es dabei geht:
Wann spricht man von einem Impfschaden?
Ein Impfschaden liegt laut Bundesgesundheitsministerium dann vor, wenn eine Person durch eine Schutzimpfung eine GesundheitsschĂ€digung erleidet, die ĂŒber ĂŒbliche Impfreaktionen wie zum Beispiel kurzfristiges Fieber oder Schmerzen an der Einstichstelle hinausgeht.
Ob im konkreten Fall eine SchĂ€digung tatsĂ€chlich durch die Impfung verursacht wurde und damit grundsĂ€tzlich ein Anspruch auf EntschĂ€digung besteht, entscheidet die dafĂŒr zustĂ€ndige Behörde des jeweiligen Bundeslandes.
Wie viele Menschen sind von Corona-ImpfschÀden betroffen?
Wie viele Menschen von der Covid-19-Impfung SchÀden erlitten haben, ist schwer zu sagen. Dem Paul-Ehrlich-Institut wurden von Ende 2020 bis Ende 2024 rund 350000 VerdachtsfÀlle von Impfnebenwirkungen gemeldet. Damit lag die Rate bei 1,78 Meldungen pro 1000 Impfdosen.
FĂŒr schwerwiegende Nebenwirkungen waren es 0,32 Meldungen pro 1000 Impfdosen.
Diese VerdachtsfĂ€lle seien âunerwĂŒnschte Reaktionen, die in zeitlicher NĂ€he zu einer Impfung aufgetreten sind, jedoch nicht notwendigerweise durch den Impfstoff ausgelöst wurdenâ, betont das Institut.
Es handele sich weder um bestÀtigte Nebenwirkungen noch um ImpfschÀden.
Aktuelles zu Covid:
Wer erhebt in Karlsruhe Klage gegen AstraZeneca?
Der BGH hat sich mit der Klage von Pia Aksoy beschÀftigt, die im MÀrz 2021 mit dem Impfstoff Vaxzevria des Herstellers AstraZeneca geimpft wurde. Kurz darauf wurden bei ihr verschiedene GesundheitsschÀden festgestellt. Unter anderem kann sie seitdem auf einem Ohr nicht mehr hören. (Az. III ZR 180/24)
âIch bin mir einfach total sicher, dass die Impfung die Ursache warâ, erklĂ€rte die Mainzerin bei der mĂŒndlichen Verhandlung am BGH im Dezember. Die Berufsgenossenschaft habe ihren Impfschaden auch anerkannt. Von AstraZeneca verlangt Aksoy bei ihrer Klage vor Gericht Schadenersatz und Auskunft â unter anderem zu VerdachtsfĂ€llen, Wirkungen und Nebenwirkungen der Impfung.
Wann haften Impfstoffhersteller fĂŒr SchĂ€den?
Impfstoffhersteller können nach dem Arzneimittelgesetz grundsÀtzlich verpflichtet sein, bei ImpfschÀden den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Das gilt aber nur, wenn der Impfstoff bei sachgerechter Anwendung schĂ€dliche Wirkungen zeigt, die ĂŒber ein nach wissenschaftlichen Erkenntnissen vertretbares MaĂ hinausgehen â wenn also das Risiko der Impfung gröĂer ist als ihr Nutzen â oder wenn der Schaden darauf beruht, dass die Fachinformationen nicht den damaligen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprachen.
Wann haben Betroffene Anspruch auf Auskunft?
Wenn es Anhaltspunkte dafĂŒr gibt, dass der Impfstoff den Schaden verursacht hat, kann die geschĂ€digte Person vom Impfstoffhersteller Auskunft verlangen. Das gilt aber wiederum nur, wenn die Auskunft notwendig ist, um festzustellen, ob ein Anspruch auf Schadenersatz besteht.
Der Anspruch gilt fĂŒr dem Unternehmen bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sowie VerdachtsfĂ€lle und sĂ€mtliche weitere Erkenntnisse, die fĂŒr die Bewertung der Vertretbarkeit schĂ€dlicher Wirkungen wichtig sein können.
Was heiĂt das fĂŒr die Klage gegen AstraZeneca?
Die Klage gegen AstraZeneca, um die es nun in Karlsruhe geht, hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz habe darauf verwiesen, dass der Impfstoff von AstraZeneca laut der EuropĂ€ischen Arzneimittelagentur ein positives Nutzen-Risiko-VerhĂ€ltnis aufgewiesen habe, sagt Rudolf Ratzel, Experte und Fachanwalt fĂŒr Medizinrecht.
Auch viele andere deutsche Gerichte hĂ€tten eine Hersteller-Haftung mit dieser BegrĂŒndung schon vor der jĂŒngsten Klage gegen AstraZeneca abgelehnt.
Wie könnte das BGH-Urteil ausfallen?
In der mĂŒndlichen Verhandlung wurde deutlich, dass der Karlsruher Senat der Vorinstanz in einigen Punkten wohl nicht zustimmt. Womöglich könnte das OLG etwa zu Unrecht davon ausgegangen sein, dass der KlĂ€gerin kein Anspruch auf Auskunft zustehe. Die Anforderungen dĂŒrften nicht zu hoch angesetzt werden, mahnte der Vorsitzende Richter.
Wenn der Auskunftsanspruch fĂ€lschlicherweise verneint wurde, könnte wohl auch die BegrĂŒndung, mit der ein Anspruch auf Schadenersatz abgelehnt wurde, der PrĂŒfung des BGH nicht standhalten.
Quelle: dpa












