Frau scannt an Supermarkt-Kasse Handybildschirm © Drazen Zigic / iStock / Getty Images Plus
Immer mehr Supermärkte locken mit Rabatten via Bonus-App – doch Verbraucherschützer*innen sehen darin eine Benachteiligung von Menschen ohne Smartphone.

Digitale Angebote

BONUS-APPS IN DER KRITIK: SIND SIE DISKRIMINIEREND?

Nutzt du Bonus-Apps beim Einkaufen? Viele Supermärkte locken mit exklusiven Angeboten für angemeldete Kund*innen. Verbraucherschützer*innen kritisieren diese Praxis nun scharf und fordern faire Preise für alle Menschen, unabhängig von der Smartphone-Nutzung.

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Viele Verbraucher*innen in Deutschland nutzen Bonus-Apps der Lebensmittelhändler*innen, um beim Einkaufen zu sparen. Diese Vorteile gelten jedoch meist nur für registrierte Kund*innen. Ist das gerecht? Über diese Frage wird an diesem Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Bamberg gestritten.

Hintergrund ist eine Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen den Discounter Netto (Az. 3 UKl 16/25 e). In einem Prospekt hatte die Kette einen Extra-Preisnachlass von 15 Prozent beworben, der nur über das digitale Angebot eingelöst werden kann.

Rabatte fĂĽr alle Kund*innen beim Einkauf gefordert

Nach Ansicht der Verbraucherschützer*innen ist es diskriminierend, wenn Rabatte nur digital gewährt werden, und verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Kritisiert wird, dass behinderte, ältere oder jüngere Menschen benachteiligt würden, weil sie entsprechende Geräte oft nicht nutzen könnten oder dürften.

Die Verbraucherzentrale fordert deshalb gleiche Rabatte für alle. „Der Verbraucheralltag ist teuer genug“, sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop. Jeder sollte von den Preisvorteilen profitieren können. Menschen, die keine Bonus-Apps nutzen, dürften nicht ausgeschlossen werden.

Umfrage zeigt geteilte Verbrauchermeinung

Netto wollte sich auf Nachfrage nicht zum laufenden Verfahren äußern. Der Handelsverband Deutschland (HDE) erklärte, grundsätzlich gelte für alle Kund*innen derselbe Preis. Solche Bonus-Apps seien für viele Händler*innen ein Instrument, Kund*innen besser kennenzulernen und genauer auf Bedürfnisse einzugehen. Auch ohne die digitalen Helfer gebe es attraktive Preise.

Die Verbraucherschützer*innen gehen auch gegen andere Händler*innen vor, die spezielle Rabatte anbieten.

Ein Prozess gegen Penny beginnt im April, ein weiterer gegen Lidl im September. Obwohl auch Supermarktketten eigene Bonus-Apps haben, konzentriert sich der vzbv zunächst auf Discounter. Dort kauften besonders preissensible Kund*innen ein, heiĂźt es. FĂĽr Menschen mit geringem Einkommen sei Gleichbehandlung besonders wichtig.

Lukratives Tauschgeschäft für Händler*innen

Für Händler*innen und Kund*innen sind die Bonus-Apps eine Art Tauschgeschäft. Angemeldete Kund*innen erhalten exklusive Rabatte. Im Gegenzug gewinnen die Händler*innen – im besten Fall – treuere Kund*innen sowie deren Daten und können das Kaufverhalten besser analysieren. Was die exklusiven Preisnachlässe betrifft, sind die Verbraucher*innen gespalten. Laut einer im Februar 2025 durchgeführten YouGov-Umfrage finden das 41 Prozent gut, 40 Prozent nicht. Alle anderen machten keine Angaben.

Nach Angaben des Marktforschers NIQ nutzen zwei Drittel der Haushalte in Deutschland mindestens eine Händler-App, am häufigsten die von Lidl und Rewe.

77 Prozent dieser Gruppe verwenden Coupons, um Geld zu sparen. 48 Prozent kaufen deshalb andere Produkte als ursprĂĽnglich geplant, 44 Prozent wechseln sogar das Geschäft. NIQ-Marktforscher David Georgi sagt dazu:

„Die Händler-Apps haben sich wahnsinnig schnell etabliert. Sie beeinflussen das Kaufverhalten spürbar“.

Weitere Rechtsstreitigkeiten wegen Apps

Die Bonus-Apps standen zuletzt mehrfach im Mittelpunkt von Rechtsstreitigkeiten. Rewe unterlag im Dezember vor dem Landgericht Köln gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Supermarktkette darf nicht mehr mit einem Bonus werben, ohne den Gesamtpreis des entsprechenden Produkts zu nennen. Rewe hat Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.

Bereits im September scheiterten VerbraucherschĂĽtzer*innen mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Sie monieren, dass die Bonus-Apps entgegen den Teilnahmebedingungen nicht kostenlos seien. Verbraucher*innen zahlten mit ihren Daten, um die Rabatte zu erhalten. Der vzbv will deshalb vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Quelle: dpa

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