Arbeitsrecht
GEHALTSTRANSPARENZ: WAS DARF OFFEN KOMMUNIZIERT WERDEN?
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In vielen Apotheken gilt noch immer eine unausgesprochene Regel: Ăber Geld spricht man nicht. Besonders PTA berichten hĂ€ufig ĂŒber eine fehlende Gehaltstransparenz. Manche ArbeitsvertrĂ€ge enthalten sogar Klauseln, die GesprĂ€che ĂŒber das eigene Einkommen untersagen. Wer nicht weiĂ, was Kolleginnen und Kollegen verdienen, kann kaum einschĂ€tzen, ob das eigene Gehalt angemessen ist. Unterschiede bleiben verborgen, und VerhandlungsspielrĂ€ume werden kleiner.
Dabei hat sich die rechtliche Lage in den vergangenen Jahren deutlich verĂ€ndert. Das Entgelttransparenzgesetz stĂ€rkt den Auskunftsanspruch vieler BeschĂ€ftigter. Und auch arbeitsrechtlich sind pauschale Schweigeklauseln in vielen FĂ€llen unwirksam. FĂŒr PTA bedeutet das: Sie haben mehr Möglichkeiten als oft angenommen.
FĂŒr wen gilt das Entgelttransparenzgesetz?

Das Entgelttransparenzgesetz zielt darauf ab, gleiche Bezahlung fĂŒr gleiche oder gleichwertige Arbeit zu fördern. Es soll insbesondere geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede sichtbar machen.
Ein zentraler Punkt beim Entgelttransparenzgesetz ist der sogenannte Auskunftsanspruch. BeschĂ€ftigte können Informationen ĂŒber die VergĂŒtung vergleichbarer TĂ€tigkeiten verlangen. Nur gilt das Entgelttransparenzgesetz nicht fĂŒr kleine Unternehmen wie die meisten Apotheken. Es greift nur in Betrieben mit mehr als 200 BeschĂ€ftigten, allenfalls groĂen Centerapotheken oder FilialverbĂŒnden. FĂŒr die meisten Apotheken bringt das Entgelttransparenzgesetz allein keine Verbesserung der Situation.
Gehaltstransparenz: DĂŒrfen Sie als PTA Ihr Gehalt offenlegen?
Das bedeutet jedoch nicht, dass PTA keine Rechte haben. Denn unabhĂ€ngig vom Entgelttransparenzgesetz gilt ein wichtiger arbeitsrechtlicher Grundsatz: BeschĂ€ftigte dĂŒrfen ĂŒber ihr eigenes Gehalt sprechen. Dieses Recht auf Gehaltstransparenz ergibt sich aus der Koalitionsfreiheit und dem Schutz kollektiver Interessen. Mit anderen Worten: Auch ohne formellen Auskunftsanspruch können Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen austauschen.
Auch ohne Entgelttransparenzgesetz haben Sie die Möglichkeit, zumindest ĂŒber Ihr Gehalt zusprechen.
Das gilt sowohl gegenĂŒber Kolleginnen und Kollegen als auch gegenĂŒber ADEXA. Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihr Arbeitgeber darf Ihnen grundsĂ€tzlich nicht verbieten, Ihr eigenes Einkommen offenzulegen. Solche Verbote greifen unzulĂ€ssig in Arbeitnehmerrechte ein. Gerichte haben mehrfach entschieden, dass pauschale Verschwiegenheitsklauseln zur VergĂŒtung meist unwirksam sind. Insofern haben sie auch ohne Entgelttransparenzgesetz Möglichkeiten, sich auszutauschen.
Es gibt jedoch bei der Gehaltstransparenz auch Grenzen: Untersagt ist, vertrauliche Informationen ĂŒber das Gehalt anderer BeschĂ€ftigter weitergeben, falls Sie diese aufgrund Ihrer TĂ€tigkeit in der Apotheke (z. B. Personalverwaltung) kennen.
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Sind Verschwiegenheitsklauseln im Arbeitsvertrag gĂŒltig?
Unsicherheit gibt es bei dem Thema recht hĂ€ufig: PTA finden in ihren VertrĂ€gen Formulierungen wie: âĂber die Höhe der VergĂŒtung ist Stillschweigen zu bewahrenâ oder âDie Gehaltsstruktur unterliegt der Geheimhaltungâ oder âGesprĂ€che ĂŒber das Einkommen mit Kollegen sind untersagtâ.
Solche Klauseln im Bereich der Gehaltstransparenz gelten arbeitsrechtlich als problematisch. Denn pauschale Verbote, ĂŒber das eigene Gehalt zu sprechen, benachteiligen BeschĂ€ftigte unangemessen und sind hĂ€ufig unwirksam. Das bedeutet: Selbst, wenn eine solche Klausel in Ihrem Vertrag steht, mĂŒssen Sie sich nicht automatisch daran halten. Sie entfaltet unter UmstĂ€nden keine rechtliche Wirkung â selbst ohne GĂŒltigkeit des Entgelttransparenzgesetzes.
Im Zweifel gilt: Eine Vertragsklausel ist nicht automatisch rechtmĂ€Ăig, nur weil sie unterschrieben wurde.
Gehaltstransparenz: Welche Informationen dĂŒrfen Sie teilen â und welche nicht?
Erlaubt ist, ĂŒber folgende Themen zu sprechen:
- Ihr eigenes Grundgehalt
- Ihre tariflichen oder ĂŒbertariflichen Zulagen
- Ihre Arbeitszeiten
- Ihre Gehaltsentwicklung
Problematisch kann es werden bei:
- Gehaltsdaten anderer Kolleginnen und Kollegen ohne deren Zustimmung
- internen Kalkulationen der Apotheke
- vertraulichen Personalunterlagen
- Bonusregelungen mit Geheimhaltungsvereinbarung
Warum ist Gehaltstransparenz ein wichtiges Thema?
FĂŒr Sie als PTA hat Gehaltstransparenz eine groĂe Bedeutung. Gerade in Apotheken gibt es oft groĂe Unterschiede bei der Bezahlung. Diese entstehen etwa durch unterschiedliche Verhandlungssituationen, regionale Unterschiede, verschiedene BetriebsgröĂen, individuelle Zulagen, Berufserfahrung und die GĂŒltigkeit von TarifvertrĂ€gen. Ohne Gehaltstransparenz bleiben diese Unterschiede unsichtbar, weil das Entgelttransparenzgesetz nicht gilt.
Das schwÀcht Ihre Position in GehaltsgesprÀchen.
Transparenz stĂ€rkt die Verhandlungsposition einzelner Angestellter, erhöht den Druck auf Arbeitgeber, Gehaltsstrukturen zu begrĂŒnden, fördert faire und nachvollziehbare VergĂŒtungssysteme und verhindert strukturelle Benachteiligung.
Welchen Druck können Sie ohne Entgelttransparenzgesetz aufbauen?
Von der Theorie zur praktischen Umsetzung: Einzelne Mitarbeitende haben ohne das Entgelttransparenzgesetz recht wenig Verhandlungsmacht. Wenn jedoch mehrere Angestellte gemeinsam auftreten, verÀndert sich die Situation deutlich: ein Schritt hin zu mehr Gehaltstransparenz.
Mögliche Ansatzpunkte sind:
- Ein gemeinsamer Vergleich der GehÀlter im Team: Wenn Unterschiede sichtbar werden, können diese gezielt angesprochen werden.
- Gemeinsame Forderungen nach transparenten Gehaltsstufen: etwa nach Berufserfahrung oder Verantwortungsbereichen.
- Der Verweis auf Tarifempfehlungen oder branchenĂŒbliche VergĂŒtung. Diese können als Orientierung dienen.
- GesprÀche mit der Apothekenleitung. Wenn mehrere BeschÀftigte Àhnliche Anliegen vorbringen, entsteht Handlungsdruck.
Ziel ist nicht die Konfrontation, sondern eine nachvollziehbare und faire VergĂŒtung. Das sollte sachlich an Chefin oder Chef kommuniziert werden.
Wie sollten Sie konkret vorgehen?
ZunĂ€chst können Sie informell mit Kolleginnen und Kollegen sprechen, die eine vergleichbare TĂ€tigkeit ausĂŒben. Wichtig ist, dass der Austausch freiwillig bleibt. Im nĂ€chsten Schritt strukturieren Sie alle Ergebnisse: Berufserfahrung, Aufgaben, Arbeitszeit, Gehalt. Dadurch werden mögliche Unterschiede sichtbar. AnschlieĂend können Sie ein GesprĂ€ch mit der Apothekenleitung vorbereiten. Dabei helfen konkrete Vergleichswerte.
Im GesprÀch selbst empfiehlt sich ein sachlicher Ansatz.
Statt âIch verdiene zu wenigâ wirkt âVergleichbare TĂ€tigkeiten werden höher vergĂŒtetâ stĂ€rker. Auch eine Perspektive fĂŒr die Zukunft kann sinnvoll sein: etwa eine Gehaltsentwicklung nach Qualifikation oder Betriebszugehörigkeit. Diese Strategie kann ganz ohne Entgelttransparenzgesetz zum Erfolg fĂŒhren.
Fazit: Gehaltstransparenz schafft Fairness
Gehaltstransparenz ist kein Angriff auf die Apothekenleitung, sondern ein Instrument fĂŒr faire Strukturen. Offene und nachvollziehbare VergĂŒtung stĂ€rkt Motivation, Bindung und Zufriedenheit im Team. Sie mĂŒssen auch ohne GĂŒltigkeit des Entgelttransparenzgesetzes nicht schweigen. Sie dĂŒrfen Ihr Gehalt offenlegen, vergleichen und daraus Forderungen ableiten. Pauschale Verbote im Arbeitsvertrag sind hĂ€ufig nicht haltbar. Und gemeinsames Auftreten kann den entscheidenden Unterschied machen. Wer ĂŒber Geld spricht, schafft Klarheit â und verbessert langfristig die eigene Position.
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