Paragraphen-Symbol und Schriftzug „Arbeitsrecht“© Rocco-Herrmann / iStock / Getty Images Plus
Wer einen neuen Job antritt, sollte vorab den Arbeitsvertrag genauestens prüfen lassen. Worauf PTA achten sollten.

Arbeitsrecht

NEUEN ARBEITSVERTRAG GENAU PRÜFEN

Endlich ist es geschafft: Die Zusage für den ersehnten Job ist da! Doch bevor man den Arbeitsvertrag unterschreibt, sollte man genau hinschauen. Der Vertrag ist die Basis der beruflichen Zusammenarbeit und regelt Rechte, Pflichten und finanzielle Sicherheit.

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Zunächst müssen Sie prüfen, ob Angaben zu Arbeitgeber, Unternehmensform und Einsatzort korrekt sind. In größeren Betrieben kann es vorkommen, dass der Vertrag mit einer Tochtergesellschaft geschlossen wird – das kann rechtliche Folgen haben. Wenn mehrere Arbeitsorte genannt sind, sollte klar definiert werden, wo man tatsächlich eingesetzt wird.

Eine präzise Tätigkeitsbeschreibung ist entscheidend. Zu allgemeine Formulierungen lassen dem Arbeitgeber viel Spielraum und können dazu führen, dass man Aufgaben übernimmt, die nicht der eigentlichen Position entsprechen. Eine klare Beschreibung schützt vor ungewollten Versetzungen oder Überforderungen.

Das Gehalt ist häufig der wichtigste Punkt

Im Vertrag sollten Grundgehalt, Zulagen, Prämien und eventuelle Boni eindeutig aufgeführt sein. Auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sollten klar geregelt werden. Wichtig ist, ob es sich um verbindliche Ansprüche oder freiwillige Leistungen handelt – das kann im Streitfall entscheidend sein.

Der Vertrag sollte auch die regelmäßige Wochenarbeitszeit und den Umgang mit Überstunden festlegen. Steht dort, dass Überstunden „mit dem Gehalt abgegolten“ sind, sollte man nachfragen, wie viele Stunden das konkret betrifft. In modernen Arbeitsformen ist zudem wichtig, ob Homeoffice oder mobiles Arbeiten erlaubt sind und unter welchen Bedingungen.

Urlaub und Krankheit eindeutig regeln

Der Urlaubsanspruch sollte im Vertrag ebenfalls klar genannt sein. Auch Regelungen zur Krankmeldung und zur Entgeltfortzahlung gehören in den Vertrag. Manche Arbeitgeber bieten hier freiwillige Zusatzleistungen – ein Blick lohnt sich.

Bei befristeten Verträgen sollte genau geprüft werden, wie lange die Befristung gilt und ob eine Verlängerung möglich ist.

Eine sachgrundlose Befristung darf höchstens zwei Jahre dauern. Auch die Probezeit – bis zu sechs Monate – sollte klar geregelt sein, ebenso die in dieser Zeit geltenden verkürzten Kündigungsfristen. Die Kündigungsfristen dürfen die gesetzlichen Vorgaben von vier Wochen nicht unterschreiten. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Kündigungsfrist, nach fünf Jahren sind es zum Beipspiel acht Wochen. Wichtig ist auch, ob der Arbeitgeber längere Fristen für sich selbst ausschließt, während sie für die Beschäftigten gelten. Enthält der Vertrag ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, sollte geprüft werden, ob eine finanzielle Entschädigung (Karenzentschädigung) vorgesehen ist – sonst ist die Klausel unwirksam.

Nebenjob nicht verheimlichen

Viele Arbeitsverträge untersagen Nebentätigkeiten grundsätzlich. Wer nebenbei selbstständig arbeitet oder ein Ehrenamt ausübt, sollte das offen ansprechen und sich eine Genehmigung schriftlich geben lassen. Verschwiegenheitsklauseln sind üblich, sollten sich aber auf geschäftliche Inhalte beschränken und nicht zu weit gefasst sein.

Alle Vereinbarungen sollten schriftlich im Vertrag oder in einer Zusatzvereinbarung festgehalten werden.

So lassen sich Missverständnisse und spätere Unklarheiten vermeiden. Ein Arbeitsvertrag ist weit mehr als eine Formalität – er ist Ihr rechtlicher Schutz und bestimmt, wie sicher und zufrieden Sie im neuen Job starten. Wer aufmerksam liest, nachfragt und unklare Punkte ausräumt, sorgt dafür, dass die Freude über den neuen Arbeitsplatz auch langfristig bestehen bleibt.

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