Paragraphen-Symbol und Schriftzug „Arbeitsrecht“© Rocco-Herrmann / iStock / Getty Images Plus

Arbeitsrecht

NOTDIENST: WAS GILT FÜR PTA, DIE IM BEREITSCHAFTSDIENST MITARBEITEN?

Anders als Approbierte und Pharmazieingenieure (PI) gehören PTA nicht zum notdienstberechtigten Personal. Sie können aber bei Bedarf von der Apothekenleitung als Unterstützung zur Mitarbeit im Bereitschaftsdienst eingesetzt werden.

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Gerade an Sonn- und Feiertagen ist in den dienstbereiten Apotheken häufig ein so großer Kundenandrang, dass die Arbeit für eine einzelne notdienstberechtigte Person kaum zu schaffen ist. Deshalb werden in vielen Apotheken PTA zumindest stundenweise unterstützend im Bereitschaftsdienst eingesetzt.

Zulässig ist das nur dann, wenn eine vertretungsberechtigte Person, also Apothekerin oder Apotheker oder unter bestimmten Voraussetzungen ein PI, während der ganzen Zeit anwesend ist. PTA dürfen nach wie vor nicht alleine den Bereitschaftsdienst leisten.

Wann erhalten PTA im Notdienst Zuschläge – und wann nicht?

PTA, die im Notdienst mitarbeiten, erhalten nach der tariflichen Regelung Zuschläge, wenn die Arbeitszeit in die zuschlagspflichtigen Zeiträume fällt. Dies gilt für Nachtarbeit (von 22.00 bis 6.00 Uhr) und – das wird eher vorkommen – für Sonn- und Feiertagsarbeit.

Wenn PTA dagegen zum Beispiel an einem Mittwoch- oder Samstagnachmittag im Notdienst zur Unterstützung eingesetzt werden, fallen nicht automatisch Zuschläge an, sondern sie müssten einzeln ausgehandelt werden.

Wie viel Zuschlag bekommen PTA im Notdienst laut Bundesrahmentarifvertrag?

Tariflich geregelt sind die Zuschläge an Sonn- und Feiertagen: Hier gibt es einen Zuschlag von 85 Prozent der Grundvergütung (§ 8 BRTV). Für Nachtarbeit beträgt der Zuschlag 50 Prozent. Die Grundvergütung pro Stunde beträgt dabei 1/169 des Tarifgehalts, bezogen auf eine 39-Stunden-Woche.

Ein Beispiel: PTA im höchsten Berufsjahr würden im Bereich des ADA eine Grundvergütung von 18,76 Euro (ab 1.1.2026: 19,33 Euro) erhalten. Außerdem eine Zulage von 85 Prozent an Sonn- und Feiertagen, also 15,95 Euro (ab 2026: 16,43 Euro). Insgesamt also 34,70 Euro je Stunde (ab 2026: 35,76 je Stunde).

Achtung: Da mittlerweile die meisten PTA ein übertarifliches Gehalt vereinbart haben, empfiehlt die ADEXA, die Zuschläge ebenfalls zu verhandeln, damit sich der zusätzliche Einsatz am Sonntag nicht nur für die Apothekenleitung lohnt.

Wie viel Zuschlag bekommen PTA im Notdienst laut Tarifvertrag Nordrhein?

Auch in Nordrhein gibt es 85 Prozent der Grundvergütung plus an Sonn- und Feiertagen sowie 50 Prozent für Nachtarbeit. Allerdings wird die Grundvergütung in Nordrhein anders berechnet, nämlich mit 1/173 des Tarifgehalts, bezogen auf eine 40-Stunden-Woche.

Wie viel Zuschlag bekommen PTA im Notdienst in Sachsen?

Auch im Kammerbezirk Sachsen gibt es etwas abweichende Regelungen: Der Zuschlag für Nacht- und Sonntagsarbeit beträgt 50 Prozent der Grundvergütung, für Arbeit an Feiertagen sind es 35 Prozent (§ 8 RTV Sachsen). Das hängt damit zusammen, dass hier für die notdienstberechtigte Person ebenfalls Zuschläge gezahlt werden, wenn mindestens zu zweit gearbeitet wird.

Die Grundvergütung wird hier wie im Kammerbezirk Nordrhein berechnet: mit 1/173 des Tarifgehalts, bezogen auf eine 40-Stunden-Woche.

Tarif Grundvergütung Zuschlag an Sonntagen Zuschlag an Feiertagen Zuschlag nachts
BRTV 1/169 des Tarifgehalts, bezogen auf eine 39-Stunden-Woche 85 % 85 % 50 %
RTV Nordrhein 1/173 des Tarifgehalts, bezogen auf eine 40-Stunden-Woche 85 % 85 % 50 %
RTV Sachsen 1/173 des Tarifgehalts, bezogen auf eine 40-Stunden-Woche 50 % 35 % 50 %

Notdienst-Zuschlag: auszahlen lassen oder abfeiern?

Ob die Entschädigung in Geld oder Freizeit geleistet wird, ist Entscheidung der Apothekenleitung. Wer Wert darauf legt, die ausgefallene Freizeit an einem anderen Tag nachzuholen, sollte dies mit seiner Apothekenleitung besprechen.

Wichtig ist, dass auch die Abgeltung in Freizeit mit Zuschlägen versehen werden muss! Für eine Stunde Mitarbeit an Sonn- und Feiertagen werden also nicht 60 Minuten, sondern 111 Minuten gutgeschrieben (BRTV/RTV Nordrhein). Diese Freizeit sollte zusammenhängend und im Folgemonat gewährt werden.

Auch die Abgeltung in Freizeit muss mit Zuschlägen versehen werden.

Im Kammerbezirk Sachsen erfolgt nach der tariflichen Regelung ausschließlich ein Ausgleich in Geld. Hier sind die Zuschläge für die geleistete Arbeit mit der Gehaltszahlung für den auf die Leistung folgenden Monat auszuzahlen.

Ein Tipp: Die geltenden Gehalts- und Rahmentarifverträge für Ihren Tarifbereich finden Sie auf der ADEXA-Webseite.

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