Dienstbereitschaft
VERORDNUNG ERMĂGLICHT APOTHEKEN BEI ĂFFNUNGSZEITEN MEHR FLEXIBILITĂT
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Eine Verordnung ĂŒber die Apotheken-Ăffnungszeiten soll Apotheken mehr FlexibilitĂ€t verschaffen. Viele Betriebe stehen wirtschaftlich unter Druck. Als Erleichterung von bĂŒrokratischen Vorgaben sollen sie kĂŒnftig mehr Spielraum erhalten, wenn es um ihre GeschĂ€ftszeiten fĂŒr Kund*innen geht.
Die Verordnung sieht vor, dass Apotheken kĂŒnftig ihre Ăffnungszeiten flexibler gestalten können. Bisher sind sie zur stĂ€ndigen Dienstbereitschaft mit Befreiungen verpflichtet, woraus feste Zeiten resultieren â etwa werktags von 8 bis 18.30 Uhr. KĂŒnftig soll gelten, âdass die Dienstbereitschaft an einem Tag oder mehreren Tagen in der Zeit von Montag bis Freitag fĂŒr jeweils bis zu sechs Stunden wĂ€hrend der ortsĂŒblichen GeschĂ€ftszeiten aufrechterhalten bleibt.â Das sieht eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die am 10. Juli in den Bundesrat kommt.
Apotheken flexibler öffnen: Mehr Spielraum im Alltag
Im Ergebnis könnten Apotheken flexibler öffnen und deutlich freier als bisher festlegen, wann sie Kund*innen empfangen, heiĂt es zur ErlĂ€uterung der Verordnung. Dies erlaube Apotheken neben flexibleren Ăffnungszeiten auch einen deutlich flexibleren Personaleinsatz. Bei voller Nutzung der kĂŒnftigen Möglichkeiten könnten Apotheken die Wochen-Ăffnungszeiten um rund 25,5 Stunden reduzieren.
Apotheke: Vorgeschriebene Ăffnungszeiten bleiben teilweise bestehen
Hintergrund der Verordnung ist, dass Apotheken bislang behördlich vorgeschriebene Ăffnungszeiten einhalten mĂŒssen. Um die Arzneimittelversorgung sicherzustellen, werden Apotheken bekanntermaĂen im Wechsel zu Notdiensten eingeteilt. Die ĂŒbrigen, nicht diensthabenden Apotheken werden ganztĂ€gig von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft befreit â mit Ausnahme bestimmter Zeiten, in denen sie geöffnet sein mĂŒssen.
Samstags soll es kĂŒnftig möglich sein, dass Apotheken fĂŒr bis zu drei Stunden öffnen, also deutlich flexibler: Bisher gilt eine Spanne von 8 bis 14 Uhr. Vorgeschrieben bleibt, dass nicht dienstbereite Apotheken an deutlich sichtbarer Stelle einen Hinweis auf die nĂ€chstgelegenen dienstbereiten Apotheken anbringen mĂŒssen.
In Regionen, in denen zu bestimmten Zeiten keine relevanten Kund*innenströme zu erwarten sind, hĂ€tten sich zu diesen Zeiten bereits viele Apotheken von den zustĂ€ndigen Behörden von der Dienstbereitschaft befreien lassen, heiĂt es in der neuen Verordnung zu den Ăffnungszeiten.
Wie viele Apotheken die neuen Möglichkeiten zusĂ€tzlich nutzen, könne nicht abgeschĂ€tzt werden. Wenn 1000 Apotheken ihre Ăffnungszeiten um zwölf Stunden wöchentlich reduzieren wĂŒrden, könnten rund 40 Millionen Euro an jĂ€hrlichen Personalkosten eingespart werden.
Apotheken Ă€ndern Ăffnungszeiten: Kritik an der Verordnung
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnt vor Verschlechterungen des Angebots vor allem in lĂ€ndlichen Regionen. In BallungsrĂ€umen wĂ€re es zwar zu verantworten, wenn Apotheken flexibler öffnen und ihre GeschĂ€ftszeiten individueller gestalten könnten. Die gerade beschlossene Apothekenreform sehe aber Regelungen vor, um besonders die PrĂ€senz fĂŒr Kund*innen in der FlĂ€che sicherzustellen. Es sei darauf zu achten, dass dies nicht konterkariert werde.
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats regte an, die neue Verordnung zu den Apotheken-Ăffnungszeiten prĂ€ziser zu formulieren. In der Verordnung sei von âortsĂŒblichen GeschĂ€ftszeitenâ die Rede â es sei aber nicht definiert, wie sie ermittelt werden sollten und was geschehe, wenn gar keine anderen GeschĂ€fte vor Ort sind. Daher solle fĂŒr die vorgeschriebenen Ăffnungszeiten der Apotheke in der Regel âeine Dauer von tĂ€glich sechs Stunden zwischen 8 und 18 Uhr im Zeitraum von Montag bis Freitagâgelten.
Update: Mit den Ănderungen an der Apothekenbetriebsordnung am 10. Juli 2026 sind auch die flexibleren Ăffnungszeiten beschlossen worden.
Quelle: dpa












