An einer alten LadentĂŒr aus Holz hĂ€ngt in einer Glasscheibe ein Schild: Come In, we’re open.© Adam Bartosik/iStock/Getty Images Plus
Apotheken sollen flexibler öffnen dĂŒrfen, um in Zukunft nicht fĂŒr immer schließen zu mĂŒssen.

Dienstbereitschaft

VERORDNUNG ERMÖGLICHT APOTHEKEN BEI ÖFFNUNGSZEITEN MEHR FLEXIBILITÄT

Die geplante Verordnung soll Apotheken deutlich mehr FlexibilitĂ€t bei ihren Öffnungszeiten ermöglichen. WĂ€hrend die Bundesregierung auf BĂŒrokratieabbau und geringere Personalkosten setzt, warnen Kritiker*innen vor möglichen Nachteilen fĂŒr die Arzneimittelversorgung – vor allem im lĂ€ndlichen Raum.

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Eine Verordnung ĂŒber die Apotheken-Öffnungszeiten soll Apotheken mehr FlexibilitĂ€t verschaffen. Viele Betriebe stehen wirtschaftlich unter Druck. Als Erleichterung von bĂŒrokratischen Vorgaben sollen sie kĂŒnftig mehr Spielraum erhalten, wenn es um ihre GeschĂ€ftszeiten fĂŒr Kund*innen geht.

Die Verordnung sieht vor, dass Apotheken kĂŒnftig ihre Öffnungszeiten flexibler gestalten können. Bisher sind sie zur stĂ€ndigen Dienstbereitschaft mit Befreiungen verpflichtet, woraus feste Zeiten resultieren – etwa werktags von 8 bis 18.30 Uhr. KĂŒnftig soll gelten, „dass die Dienstbereitschaft an einem Tag oder mehreren Tagen in der Zeit von Montag bis Freitag fĂŒr jeweils bis zu sechs Stunden wĂ€hrend der ortsĂŒblichen GeschĂ€ftszeiten aufrechterhalten bleibt.“ Das sieht eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die am 10. Juli in den Bundesrat kommt.

Apotheken flexibler öffnen: Mehr Spielraum im Alltag

Im Ergebnis könnten Apotheken flexibler öffnen und deutlich freier als bisher festlegen, wann sie Kund*innen empfangen, heißt es zur ErlĂ€uterung der Verordnung. Dies erlaube Apotheken neben flexibleren Öffnungszeiten auch einen deutlich flexibleren Personaleinsatz. Bei voller Nutzung der kĂŒnftigen Möglichkeiten könnten Apotheken die Wochen-Öffnungszeiten um rund 25,5 Stunden reduzieren.

Apotheke: Vorgeschriebene Öffnungszeiten bleiben teilweise bestehen

Hintergrund der Verordnung ist, dass Apotheken bislang behördlich vorgeschriebene Öffnungszeiten einhalten mĂŒssen. Um die Arzneimittelversorgung sicherzustellen, werden Apotheken bekanntermaßen im Wechsel zu Notdiensten eingeteilt. Die ĂŒbrigen, nicht diensthabenden Apotheken werden ganztĂ€gig von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft befreit – mit Ausnahme bestimmter Zeiten, in denen sie geöffnet sein mĂŒssen.

Samstags soll es kĂŒnftig möglich sein, dass Apotheken fĂŒr bis zu drei Stunden öffnen, also deutlich flexibler: Bisher gilt eine Spanne von 8 bis 14 Uhr. Vorgeschrieben bleibt, dass nicht dienstbereite Apotheken an deutlich sichtbarer Stelle einen Hinweis auf die nĂ€chstgelegenen dienstbereiten Apotheken anbringen mĂŒssen.

In Regionen, in denen zu bestimmten Zeiten keine relevanten Kund*innenströme zu erwarten sind, hĂ€tten sich zu diesen Zeiten bereits viele Apotheken von den zustĂ€ndigen Behörden von der Dienstbereitschaft befreien lassen, heißt es in der neuen Verordnung zu den Öffnungszeiten.

Wie viele Apotheken die neuen Möglichkeiten zusĂ€tzlich nutzen, könne nicht abgeschĂ€tzt werden. Wenn 1000 Apotheken ihre Öffnungszeiten um zwölf Stunden wöchentlich reduzieren wĂŒrden, könnten rund 40 Millionen Euro an jĂ€hrlichen Personalkosten eingespart werden.

Apotheken Ă€ndern Öffnungszeiten: Kritik an der Verordnung

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnt vor Verschlechterungen des Angebots vor allem in lĂ€ndlichen Regionen. In BallungsrĂ€umen wĂ€re es zwar zu verantworten, wenn Apotheken flexibler öffnen und ihre GeschĂ€ftszeiten individueller gestalten könnten. Die gerade beschlossene Apothekenreform sehe aber Regelungen vor, um besonders die PrĂ€senz fĂŒr Kund*innen in der FlĂ€che sicherzustellen. Es sei darauf zu achten, dass dies nicht konterkariert werde.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats regte an, die neue Verordnung zu den Apotheken-Öffnungszeiten prĂ€ziser zu formulieren. In der Verordnung sei von „ortsĂŒblichen GeschĂ€ftszeiten“ die Rede – es sei aber nicht definiert, wie sie ermittelt werden sollten und was geschehe, wenn gar keine anderen GeschĂ€fte vor Ort sind. Daher solle fĂŒr die vorgeschriebenen Öffnungszeiten der Apotheke in der Regel „eine Dauer von tĂ€glich sechs Stunden zwischen 8 und 18 Uhr im Zeitraum von Montag bis Freitag“gelten.

Update: Mit den Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung am 10. Juli 2026 sind auch die flexibleren Öffnungszeiten beschlossen worden.

Quelle: dpa

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