Dienstbereitschaft
VERORDNUNG SOLL APOTHEKEN BEI ÖFFNUNGSZEITEN MEHR FLEXIBILITÄT ERMÖGLICHEN
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Eine Verordnung über die Apotheken-Öffnungszeiten soll Apotheken mehr Flexibilität verschaffen. Viele Betriebe stehen wirtschaftlich unter Druck. Als Erleichterung von bürokratischen Vorgaben sollen sie künftig mehr Spielraum erhalten, wenn es um ihre Geschäftszeiten für Kund*innen geht.
Die Verordnung sieht vor, dass Apotheken künftig ihre Öffnungszeiten flexibler gestalten können. Bisher sind sie zur ständigen Dienstbereitschaft mit Befreiungen verpflichtet, woraus feste Zeiten resultieren – etwa werktags von 8 bis 18.30 Uhr. Künftig soll gelten, „dass die Dienstbereitschaft an einem Tag oder mehreren Tagen in der Zeit von Montag bis Freitag für jeweils bis zu sechs Stunden während der ortsüblichen Geschäftszeiten aufrechterhalten bleibt.“ Das sieht eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die am 10. Juli in den Bundesrat kommt.
Apotheken flexibler öffnen: Mehr Spielraum im Alltag
Im Ergebnis könnten Apotheken flexibler öffnen und deutlich freier als bisher festlegen, wann sie Kund*innen empfangen, heißt es zur Erläuterung der Verordnung. Dies erlaube Apotheken neben flexibleren Öffnungszeiten auch einen deutlich flexibleren Personaleinsatz. Bei voller Nutzung der künftigen Möglichkeiten könnten Apotheken die Wochen-Öffnungszeiten um rund 25,5 Stunden reduzieren.
Apotheke: Vorgeschriebene Ă–ffnungszeiten bleiben teilweise bestehen
Hintergrund der Verordnung ist, dass Apotheken bislang behördlich vorgeschriebene Öffnungszeiten einhalten müssen. Um die Arzneimittelversorgung sicherzustellen, werden Apotheken bekanntermaßen im Wechsel zu Notdiensten eingeteilt. Die übrigen, nicht diensthabenden Apotheken werden ganztägig von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft befreit – mit Ausnahme bestimmter Zeiten, in denen sie geöffnet sein müssen.
Samstags soll es künftig möglich sein, dass Apotheken für bis zu drei Stunden öffnen, also deutlich flexibler: Bisher gilt eine Spanne von 8 bis 14 Uhr. Vorgeschrieben bleibt, dass nicht dienstbereite Apotheken an deutlich sichtbarer Stelle einen Hinweis auf die nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken anbringen müssen.
In Regionen, in denen zu bestimmten Zeiten keine relevanten Kund*innenströme zu erwarten sind, hätten sich zu diesen Zeiten bereits viele Apotheken von den zuständigen Behörden von der Dienstbereitschaft befreien lassen, heißt es in der neuen Verordnung zu den Öffnungszeiten.
Wie viele Apotheken die neuen Möglichkeiten zusätzlich nutzen, könne nicht abgeschätzt werden. Wenn 1000 Apotheken ihre Öffnungszeiten um zwölf Stunden wöchentlich reduzieren würden, könnten rund 40 Millionen Euro an jährlichen Personalkosten eingespart werden.
Apotheken ändern Öffnungszeiten: Kritik an der Verordnung
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnt vor Verschlechterungen des Angebots vor allem in ländlichen Regionen. In Ballungsräumen wäre es zwar zu verantworten, wenn Apotheken flexibler öffnen und ihre Geschäftszeiten individueller gestalten könnten. Die gerade beschlossene Apothekenreform sehe aber Regelungen vor, um besonders die Präsenz für Kund*innen in der Fläche sicherzustellen. Es sei darauf zu achten, dass dies nicht konterkariert werde.
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats regte an, die neue Verordnung zu den Apotheken-Öffnungszeiten präziser zu formulieren. In der Verordnung sei von „ortsüblichen Geschäftszeiten“ die Rede – es sei aber nicht definiert, wie sie ermittelt werden sollten und was geschehe, wenn gar keine anderen Geschäfte vor Ort sind. Daher solle für die vorgeschriebenen Öffnungszeiten der Apotheke in der Regel „eine Dauer von täglich sechs Stunden zwischen 8 und 18 Uhr im Zeitraum von Montag bis Freitag“gelten.
Quelle: dpa












