In einem Raum mit mehreren Tischen gruppieren junge Menschen sich um Laptops.© jacoblund / iStock / Getty Images Plus
Digitale Medien im Beruf sollen ein Schwerpunkt der PTA-Ausbildung sein, sagt das Reformgesetz.

Übersicht

PTA-REFORMGESETZ – WAS GILT SEIT 2023?

Als 2019 das PTA-Reformgesetz vorbereitet wurde, stritten Bund und Länder heftig über das richtige Maß und das geplante Gesetz. Aber seit 1. Januar 2023 gilt es. Und mit ihm neue Regeln für die Aufsicht über PTA und PTA in Ausbildung.

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Wenn drei Jahre Zeit bleiben, um ein Gesetz umzusetzen, sollte man meinen, dass am Tag X alles bestens vorbereitet ist. Tag X, das war der 1. Januar 2023. Zu diesem Stichtag traten das „Gesetz über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten“, eine neue Apothekenbetriebsordnung und eine geänderte Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in Kraft.

Doch hier und da knirscht es wohl noch etwas. Das machte Ende Oktober Kerstin Wahlbuhl von der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft in der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) klar: Mit Verweis auf die Bundesländer, die für viele Details zuständig sind, stellte sie fest: „Übrigens sind immer noch nicht alle mit der Umsetzung fertig.“

PTA-Ausbildung: Fragen zur Prüfung offen

Als Beispiel nannte sie die Ausgestaltung der neuen Vorgaben für PTA-Schulen. Der PZ zufolge war damals auch noch unklar, wie vorgeschriebene neue Kenntnisse und Fertigkeiten am Ende geprüft werden. Die Prüfungsordnung sei noch nicht ganz angepasst. Daran arbeitete das Bundesgesundheitsministerium bei Redaktionsschluss noch. Aber das Reformgesetz gilt.

Die wichtigsten Punkte: Struktur und Dauer der Ausbildung bleiben (zwei Jahre Schule, sechs Monate Apotheke). Eine Richtlinie der Bundesapothekenkammer soll für mehr Struktur im Praxishalbjahr sorgen.

Neu ist, dass man auch in Teilzeit PTA werden kann. Außerdem, dass während der Schulzeit ein Apothekenpraktikum Pflicht ist. Am Ende folgt wie bisher eine staatliche Prüfung: Teil eins nach der Schulzeit, Teil zwei nach der Ausbildung in der Apotheke. Neu: Nicht bestandene Teile darf man nun zweimal wiederholen. Wer schon in der Ausbildung ist, schließt sie noch nach dem alten Recht ab.

Schwerpunkt digitale Medien im Beruf

Zum Ausbildungsstart im September müssen die Schulen mit angepassten Lehrplänen für neue PTA arbeiten. Ziel ist, schulische Inhalte an die aktuellen Arbeitsschwerpunkte anzupassen. Einige Fächer wurden ausgedünnt, andere ausgeweitet, neue Schwerpunkte sind hinzugekommen. Gekürzt wurde per Gesetz beispielsweise bei den Stunden

  • für Chemie,
  • für chemisch-pharmazeutische Übungen
  • sowie Übungen zur Drogenkunde.

Mehr Stunden sind dagegen für Inhalte rund um die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten vorgesehen. Ein neuer Schwerpunkt umfasst die Nutzung digitaler Medien im Beruf.

Dauerthema: Kompetenzen der PTA ausweiten

Zudem werden im Gesetz die Tätigkeiten von PTA in einem 10-Punkte-Aufgabenkatalog aufgelistet. Ein zentraler Punkt war bei der Reformdiskussion 2019, ob und wie Kompetenzen ausgeweitet werden sollen. Nun ist neu fixiert, unter welchen Bedingungen Apothekenleitende ihren PTA mehr Verantwortung übertragen können. Vertretungsberechtigt sind sie aber weiter nicht.

Für die Verantwortungsübertragung sind mehrere Punkte zu berücksichtigen: Auf die Beaufsichtigung bei bestimmten Aufgaben soll ein Apotheker in Zukunft verzichten können , wenn das Prüfungsergebnis der PTA, ihre mehrjährige Berufserfahrung und regelmäßige Fortbildung dies erlauben.

Im Einzelnen bedeutet das:

  • Eine PTA muss ihre staatliche Prüfung mindestens mit der Gesamtnote „gut“ bestanden haben und seit drei Jahren in Vollzeit in Apotheken berufstätig sein (bei Teilzeit entsprechend länger).
  • War die Note schlechter, müssen es fünf Jahre in Vollzeit sein (bei Teilzeit entsprechend länger).
  • Sie muss ein gültiges Zertifikat einer Apothekerkammer als Beleg regelmäßiger Fortbildung vorlegen können.
  • Und sie muss mindestens ein Jahr unter Verantwortung der Apothekenleitung gearbeitet haben, damit diese ihre Kompetenz prüfen konnte.

In der neuen Apothekenbetriebsordnung sind Ausnahmen aufgelistet, die keinen Verzicht auf eine Beaufsichtigung erlauben, darunter:

  • Die Herstellung von Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung,
  • die Abgabe von Betäubungsmitteln,
  • die Abgabe von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid, Thalidomid (Stichworte: T-Rezept und Contergan-Skandal),
  • patientenindividuelles Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln sowie
  • die Abgabe von Arzneimitteln, die im Rahmen des Einzelimports eingeführt wurden.

Neue Option: Praxisanleiter

Der Bundesverband PTA hatte zu Beginn des Reformprozesses kritisiert, dass keine Elemente für eine echte Weiterentwicklung des Berufs ins neue Gesetz eingebaut würden. So hätten PTA nicht die Möglichkeit, sich als Praxisanleiterinnen zu qualifizieren. Hier wurde etwas verändert: Zukünftig können auch PTA mit einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation Kolleginnen ausbilden. Wie diese Option umgesetzt werden wird, ist aber noch offen.

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