Schälchen mit Nahrungsergänzungsmitteln und Vitaminen, im Hintergrund die Verpackungen dazu© Yana Tatevosian / iStock / Getty Images Plus
Besonders viele Mängel stellte das Landeslabor Berlin-Brandenburg bei Nahrungsergänzungsmitteln fest.

Landeslabor

RUND JEDE ACHTE LEBENSMITTELPROBE MIT MÄNGELN

In einigen Produkten steckt manchmal mehr – oder weniger – als auf der Verpackung steht. Vor allem bei Nahrungsergänzungsmitteln ist das ein Problem, wie ein neuer Bericht zeigt. Bei den Mängeln geht es auch um Viagra.

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Im vergangenen Jahr hat das Landeslabor Berlin-Brandenburg in rund jeder achten Lebensmittelprobe Mängel nachgewiesen. Insgesamt wurden fĂĽr die beiden Bundesländer rund 27570 Lebensmittelproben, einschlieĂźlich Wein und Weinerzeugnissen, auf Mängel untersucht, wie es im Jahresbericht fĂĽr das Jahr 2024 heiĂźt.

Dabei wiesen 12,4 Prozent der Proben rechtlich relevante Mängel auf. Nur ganz wenige Lebensmittel galten als gesundheitsschädlich (0,2 Prozent) oder als nicht zum Verzehr geeignet (knapp 1 Prozent).

Mängel bei Kennzeichnung und Aufmachung

Der größte Anteil der Mängel bei den Lebensmittelproben bezog sich auf Verstöße bei der Kennzeichnung und Aufmachung. Das erläuterte Landeslabordirektor Mike Neumann bei der Vorstellung der Ergebnisse.

Wichtig sei, dass die untersuchten Lebensmittelproben nicht repräsentativ fĂĽr die Qualität aller Lebensmittel in Berlin und Brandenburg seien. Denn Produkte mit einem höheren Risiko werden häufiger untersucht – was sich auch in der Häufung bei Mängeln widerspiegelt.

Nahrungsergänzungsmittel besonders häufig mit Mängeln

Ăśberdurchschnittlich viele Mängel stellte das Landeslabor bei Nahrungsergänzungsmitteln fest. Bei ĂĽber der Hälfte der 399 untersuchten Proben gab es Beanstandungen. Laut dem Bericht besteht dabei jedoch keine akute Gefahr fĂĽr die Lebensmittelsicherheit. Nur eine Probe wurde als gesundheitsschädlich bewertet, erklärte Nils Niederland, Leiter des Fachbereichs Arzneimittel, Medizinprodukte und spezielle Lebensmittel.

Da Nahrungsergänzungsmittel rechtlich als Lebensmittel gelten, dürfen sie ohne Zulassung in den Handel gebracht werden – was ebenfalls zu häufigeren Mängeln bei Lebensmittelproben führen kann.

Am häufigsten beanstandete das Labor fehlerhafte Kennzeichnungen oder unzulässige gesundheitsbezogene Angaben. Viele Hersteller versprechen auf der Verpackung etwa mehr Leistungsstärke oder Vitalität – ohne nachzuweisen, wie genau das Produkt das leisten soll. Auch IrrefĂĽhrung ist ein häufiger Grund fĂĽr Mängel: So werde manchmal mit der Aussage geworben, das Produkt enthalte keine Konservierungsstoffe – obwohl diese laut Gesetz ohnehin verboten sind.

Vorsicht bei Produkten aus dem Online-Handel

Ein besonderes Augenmerk liegt auf Mängeln, die durch nicht deklarierte Substanzen entstehen. Diese betreffen vor allem Produkte aus dem Online-Handel. „Das sind überwiegend Proben, die aus dem Internet stammen“, sagte Niederland.

Ein Beispiel: In einer als Lebensmittel vertriebenen Paste wurde der Wirkstoff Sildenafil gefunden – bekannt als Viagra. Der Wirkstoff war auf der Zutatenliste jedoch nicht angegeben, was eindeutig als Mangel eingestuft wurde.

Das Landeslabor analysiert jedoch nicht nur Lebensmittel, sondern auch Arzneimittel, Tabakprodukte, Kosmetika, Gewässer, Futtermittel und Saatgut. Auch in der Tierseuchendiagnostik werden Proben analysiert – insgesamt waren es im Jahr 2024 rund 677052. Davon entfielen etwa 579110 auf Tierseuchen wie Afrikanische Schweinepest, das West-Nil-Virus oder die Blauzungenkrankheit.

Systematische Auswahl der Lebensmittelproben

Pro 1000 Einwohner werden jährlich rund fĂĽnf Lebensmittelproben auf Mängel untersucht. Diese Auswahl erfolgt durch die amtlichen LebensmittelĂĽberwachungen in Berlin und Brandenburg. Dabei flieĂźen bekannte oder vermutete Risiken in die Auswahl ein – sie machen etwa 80 Prozent aus. Die restlichen 20 Prozent werden anlassbezogen ausgewählt, zum Beispiel bei einem Anstieg von EHEC-Fällen.

Auch ĂĽber diesen Weg gelangen regelmäßig Lebensmittelproben mit Mängeln zur Analyse ins Labor. BĂĽrgerinnen und BĂĽrger können keine Proben direkt einreichen, sondern nur ĂĽber die zuständigen LebensmittelĂĽberwachungsämter.

Quelle: dpa

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