Stabile Rezepturen
PLAUSIBILITÄTSPRÜFUNG VON INDIVIDUALREZEPTUREN
Seite 1/1 9 Minuten
Ein Kunde betritt die Offizin der Apotheke und überreicht dem PTA im Handverkauf eine ärztliche Verordnung: eine Individualrezeptur vom Hautarzt. Als erstes erklärt der PTA dem Kunden, dass ein Medikament verordnet wurde, welches in der Apotheken-Rezeptur für ihn hergestellt wird. Im Anschluss folgen viele Arbeitsschritte, um von der verordneten Individualrezeptur das fertige Medikament an den Kunden abzugeben.
Neben der Planung der Herstellung, Überprüfung der Bestände und der Preisermittlung ist die Plausibilitätsprüfung der erste Schritt zur Herstellung der Individualrezeptur. In diesem Artikel erfahren Sie wichtige Aspekte und Kriterien der Plausibilitätsprüfung und warum nicht alles nach gleichem Muster beurteilt werden kann.
Was genau ist eine Plausibilitätsprüfung?
Die Plausibilitätsprüfung wird für jede Individualrezeptur erstellt. Jede noch so ähnliche Rezeptur benötigt eine eigene Plausibilitätsprüfung. Die Plausibilitätsprüfung erstellt der Apotheker. Er überprüft somit nach aktuellem Stand der Wissenschaft und nach verschiedenen Kriterien die Plausibilität der verordneten Individualrezeptur.
Laut Apothekenbetriebsordnung (§7ApBetrO) muss jede Individualrezeptur nach pharmazeutischen Gesichtspunkten beurteilt werden. Diese Beurteilung berücksichtigt insbesondere
- Dosierung,
- Applikationsart,
- Art, Menge und Kompatibilität der Ausgangsstoffe untereinander
- sowie deren gleichbleibende Qualität über den Haltbarkeitszeitraum und
- Haltbarkeit des Rezepturarzneimittels.
Die Literatur in der Apotheke sollte stets aktuell gehalten werden. Denn nur so ist gewährleistet, dass die Plausibilitätsprüfung nach aktuellem wissenschaftlichem Stand durchgeführt wird.
Welche Literatur hilft bei der Plausibilitätsprüfung?
Wissenschaftliche Neuerungen und Erkenntnisse werden schneller in Online-Formaten bereitgestellt, da die Erstellung der Druckformate deutlich mehr Zeit und Aufwand bedeutet. Es gibt unterschiedliche Online-Quellen in geschützten Fachkreisbereichen mit aufbereiteten Informationen. Diese können Sie bei der Beurteilung der Plausibilität unterstützen.
In allen bereitgestellten Informationen sollte stets ersichtlich sein, welche Quellen genutzt wurden sowie der Stand der Informationen. Damit können Sie auch jederzeit die grundlegende Quelle zur Beurteilung der Plausibilität heranziehen.
Viele fachliche Urheber beziehungsweise Quellen sammeln Individualrezepturen – in unterschiedlichen Formaten. Sie untersuchen diese in Laboratorien unter anderem auf Plausibilität und Stabilität. Hier werden über eine definierte Zeit Rezeptur-Zubereitungen nach unterschiedlichen Aspekten überprüft und beurteilt. Zum Beispiel:
- Kristallwachstum oder eine Hydrolyse, welche die Stabilität einer Rezeptur erheblich beeinflussen kann
- Konservierungsmittel in Salben-Grundlagen, welche eine pH-Wert-Erniedrigung zur Folge haben. Das bedeutet, dass empfindliche Wirkstoffe dann nicht mehr stabil genug sind, um die gewünschte Wirkung zu gewährleisten.
- Stabilität bei unterschiedlichen Lagertemperaturen
Diese drei Beispiele sind nur ein kleiner Anteil davon, welche Aspekte pharmazeutische Laboratorien beurteilen und dokumentieren. Mit diesen Dokumentationen kann die Wirksamkeit und die Sicherheit eines Rezepturarzneimittels beurteilt und zur Plausibilitätsprüfung verwendet werden.
Mehr Rezepturwissen:
Welche Literatur hilft bei der Plausibilitätsprüfung?
Wissenschaftliche Neuerungen und Erkenntnisse werden schneller in Online-Formaten bereitgestellt, da die Erstellung der Druckformate deutlich mehr Zeit und Aufwand bedeutet. Es gibt unterschiedliche Online-Quellen in geschützten Fachkreisbereichen mit aufbereiteten Informationen. Diese können Sie bei der Beurteilung der Plausibilität unterstützen.
In allen bereitgestellten Informationen sollte stets ersichtlich sein, welche Quellen genutzt wurden sowie der Stand der Informationen. Damit können Sie auch jederzeit die grundlegende Quelle zur Beurteilung der Plausibilität heranziehen.
Viele fachliche Urheber beziehungsweise Quellen sammeln Individualrezepturen – in unterschiedlichen Formaten. Sie untersuchen diese in Laboratorien unter anderem auf Plausibilität und Stabilität. Hier werden über eine definierte Zeit Rezeptur-Zubereitungen nach unterschiedlichen Aspekten überprüft und beurteilt. Zum Beispiel:
- Kristallwachstum oder eine Hydrolyse, welche die Stabilität einer Rezeptur erheblich beeinflussen kann
- Konservierungsmittel in Salben-Grundlagen, welche eine pH-Wert-Erniedrigung zur Folge haben. Das bedeutet, dass empfindliche Wirkstoffe dann nicht mehr stabil genug sind, um die gewünschte Wirkung zu gewährleisten.
- Stabilität bei unterschiedlichen Lagertemperaturen
Diese drei Beispiele sind nur ein kleiner Anteil davon, welche Aspekte pharmazeutische Laboratorien beurteilen und dokumentieren. Mit diesen Dokumentationen kann die Wirksamkeit und die Sicherheit eines Rezepturarzneimittels beurteilt und zur Plausibilitätsprüfung verwendet werden.
Unbekannte Individualrezeptur – was ist zu tun?
Je nach Standort der Apotheke und der Ärzte, welche die Verordnungen ausstellen, wiederholen sich Individualrezepturen. Es ist immer möglich, dass eine Individualrezeptur verordnet wird, welche noch nicht im Rezeptur-Alltag der Apotheke hergestellt wurde.
Kommt eine neue, bisher unbekannte Individualrezeptur vor, so ist die Recherche und Plausibilitätsprüfung nach pharmazeutischen Gesichtspunkten unabdingbar. Als erstes sollten Sie nachschlagen, ob die verordnete Individualrezeptur bereits als geprüfte oder standardisierte Rezeptur dokumentiert ist.
Als erstes sollten Sie nachschlagen, ob die verordnete Individualrezeptur bereits als geprüfte oder standardisierte Rezeptur dokumentiert ist.
Standardisierte Rezeptur – Plausibilitätsprüfung darf nicht fehlen!
Bei einer standardisierten und geprüften Rezeptur können Sie eine verkürzte Plausibilitätsprüfung vornehmen. Grundlegende Kriterien der Individualrezeptur wie zum Beispiel Stabilität und Kompatibilität wurden bereits überprüft und bewertet. Jedoch dürfen bei einer Plausibilitätsprüfung die Patienten-individuellen Gesichtspunkte nicht fehlen. Denn auch diese individuelle Plausibilitätsprüfung muss durchgeführt und dokumentiert werden.
Unter anderem sollten
- Anwendungsbeschränkungen,
- vorhandene Allergien und Unverträglichkeiten sowie
- Plausibilität der Gebrauchsanweisung
geprüft werden.
Wo findet man standardisierte Rezepturen?
Die bekannteste Sammlung für standardisierte Rezepturen ist das DAC/NRF, das Deutsche Arzneimittel Codex Neues Rezeptur Formularium. Des Weiteren gibt es – unter anderem – die Ziegler Rezepturbibliothek, Rezepturhandbücher von halb- oder automatischen Rührsystemen, Rezeptur-Sammlungen von Herstellern für Ausgangsstoffe sowie Rezeptur-Sammlungen von pharmazeutischen Dermatika-Herstellern.
Individualrezeptur ist nicht standardisiert – Plausibilität prüfen und dokumentieren
Ist die Rezeptur nicht standardisiert und dokumentiert, so beurteilen Sie mit allen zur Verfügung stehenden Quellen, ob die verordnete Individualrezeptur plausibel ist und hergestellt werden kann.
Zusätzlich müssen, wie bei standardisierten Rezepturen auch, die Patienten-individuellen Kriterien plausibel sein und dokumentiert werden.
Auch spielt die verordnete Arzneiform eine grundlegende Rolle in der Plausibilitätsprüfung. Zum Beispiel:
- Bei Kapseln sollte die Kompatibilität zwischen Wirkstoffen, Hilfsstoffen und Kapselhülle gesichert sein.
- Salben und Cremes sollten mit dem Primärpackmittel kompatibel sein – vielleicht eignet sich eine Aluminiumtube besser als eine Spenderkruke,, um die Stabilität des Rezepturarzneimittels zu gewährleisten.
- Dünnflüssige Hautarzneimittel könnten im Weithalsglas oder in einer Schüttelmixtur-Flasche besser für die Lagerung beim Kunden geeignet sein.
Diese Punkte sind eine Auswahl der Gesichtspunkte, die immer mitbedacht und in der Plausibilitätsprüfung festgelegt werden müssen.
Stets auf dem neusten Stand
In regelmäßigen Abständen sollten Sie die bereits durchgeführten Plausibilitätsprüfungen auf die Aktualität der wissenschaftlichen Erkenntnisse überprüfen. Am Beispiel von Clotrimazol ist die Notwendigkeit einer erneuten Plausibilitätsprüfung deutlich erkennbar. Innerhalb von sechs Jahren wurden drei unterschiedliche rezeptierbare pH-Bereiche als plausibel empfohlen: Anfangs wurde der pH-Bereich von 7 bis 8 empfohlen, vier Jahre später von 5 bis 10 und zwei weitere Jahre später von 3,5 bis 10. Der pH-Wert ist ein wichtiger Parameter in der Plausibilitätsprüfung und maßgeblich dafür, dass ein Rezepturarzneimittel über den gesamten Haltbarkeitszeitraum stabil bleibt.
Der rezeptierbare pH-Bereich von Clotrimazol ist ein Beispiel dafür, wie schnell sich wissenschaftliche Erkenntnisse ändern können.
Kriterien einer Plausibilitätsprüfung
Die Apothekenbetriebsordnung (§7 ApBetrO) legt die unterschiedlichen Punkte einer Plausibilitätsprüfung fest. Die Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung beschreibt die Kriterien der Plausibilitätsprüfung genauer:
- Therapiekonzept des Arztes erkennbar?
- Für den Patienten geeignet (Alter, Geschlecht, Schwangerschaft, Allergien, bei Tierarzneimitteln Tierart)?
- Darreichungsform?
- Art der Anwendung, gegebenenfalls Angaben zur Anwendungsdauer, Behandlungszeitraum (Menge des verordneten Arzneimittels)?
- geeignetes Abgabebehältnis: Applikation sinnvoll möglich; Dosier-Hilfsmittel erforderlich?
- Dosierung der Wirkstoffe unter Beachtung der Derivate, wie Salze, Ester, Solvate und ähnliche (Wirkstoff-Verbindung im Fertigarzneimittel beachten)?
- Therapeutisch sinnvolle Kombinationen mehrerer Wirkstoffe?
- Nutzen-Risiko-Abwägung (bedenkliche Arzneimittel gemäß §5 AMG)?
- Art, Menge und Qualität der Ausgangsstoffe (validiertes Prüfzertifikat)?
- Kompatibilität der Ausgangsstoffe?
- Qualität der Zubereitung, zum Beispiel Homogenität, geeignete Partikelgröße?
- physikalisch-chemische Stabilität der Zubereitung, zum Beispiel geeignete rezeptierbare pH-Bereiche, geeignetes Primärbehältnis?
- mikrobiologische Qualität und Stabilität (Sterilität, Konservierung)?
- Haltbarkeit?
- Gebrauchsanweisung und Anwendungshinweis für den Patienten?
Die Plausibilitätsprüfung kann Sie mit einer Checkliste in Papier- oder digitaler Form umsetzen.
Was, wenn die Individualrezeptur nicht plausibel ist?
Jeder zu beurteilende Punkt, welcher mit „Nein“ beantwortet wird, benötigt eine Lösung oder Maßnahme. Einige Maßnahmen, wie zum Beispiel Konservierungsmittel oder Hilfsstoffe, kann die Apotheke eigenverantwortlich umsetzen. Andere Maßnahmen bedürfen der Rücksprache mit dem verordnenden Arzt, zum Beispiel Grundlagenaustausch (etwa verdünnte Basiscreme anstelle von nichtionischer hydrophilen Creme) oder wirksames Externsteroid (etwa Dexamethasonacetat anstelle von Dexamethason).
Tipp: Rezepturen-Finder
Das DAC/NRF bietet im Online-Bereich einen Rezepturen-Finder an. Hier können häufig verordnete Rezepturen, welche nicht standardisiert sind, gefunden werden. Die eingepflegten Kommentare und Hinweise helfen bei der Beurteilung der Plausibilität einer Individualrezeptur und geben eindeutig eine Einschätzung, ob diese Individualrezeptur empfohlen wird herzustellen. Auch ist der Verweis auf andere standardisierte oder geprüfte Individualrezepturen vermerkt, um die Kommunikation mit dem verordnenden Arzt zu erleichtern.
Kommunikation mit dem Arzt
Ist eine Individualrezeptur unplausibel oder kann eine instabile Individualrezeptur nicht durch Maßnahmen in der Eigenverantwortung der Apotheke (zum Beispiel durch Konservierungsmittel oder Hilfsstoffe) zu einer stabilen Individualrezeptur verarbeitet werden, ist die Rücksprache mit dem verordnenden Arzt notwendig. Sie schildern dabei die Problematik zur verordneten Individualrezeptur. Daneben kann ein Vorschlag einer Alternativrezeptur, angelehnt an das Therapiekonzept des Arztes, die Kommunikation erleichtern.
Fazit
Eine gründliche Plausibilitätsprüfung ist der Anfang einer jeden Individualrezeptur. Mit der Plausibilitätsprüfung wird ein Rezepturarzneimittel hergestellt, welches den pharmazeutischen Qualitätsstandards entspricht – und somit unter anderen Stabilität, Qualität und Anwendungssicherheit gewährleistet.
Quellen:
Pharmazeutisches Laboratorium des DAC/NRF, Tabellen für die Rezeptur, Plausibilitätsprüfung in der Apotheke, 12. überarbeitete Auflage 2022
Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung, Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel, Stand der Revision: 23.11.2022
www.gesetze-im-internet.de/apobetro_1987/_7.html