Balkenwaage mit zwei Schalen als Sinnbild fĂŒr Rechtsprechung© mesh cube/iStock/Getty Images Plus
Neue Klagen im Rezepturstreit: Der DAV macht sich stark gegen die Teilmengen-Erstattung.

Rezepturstreit

ÄRGER BEIM TAXIEREN VON REZEPTUREN

In einigen FĂ€llen muss in der Rezeptur auf ein Fertigarzneimittel zur Herstellung zurĂŒckgegriffen werden. Nach Ansicht der Krankenkassen dĂŒrfen Sie dann nur die benötigte Teilmenge in der Rezeptur taxieren. Ist das fair?

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Nein, das ist nicht fair, findet der Deutsche Apothekerverband (DAV) und kĂŒndigt in Zusammenarbeit mit den LandesapothekerverbĂ€nden juristische Maßnahmen an. WĂ€re auch nicht das erste Mal, mehrere Klagen wurden bereits eingereicht. Wie eine Rezeptur zu taxieren ist, beschĂ€ftigt Apotheken und Krankenkassen bereits seit Jahren – mit unterschiedlichen Ansichten darĂŒber, wie dieser Rezepturstreit zu lösen sei.

WĂ€hrend die Krankenkassen befĂŒrworten, bei der Erstattung von Teilmengen nur die verwendete Menge abzurechnen, möchte man von Apothekenseite her am liebsten die ganze Packung abrechnen und die Rezeptur entsprechend taxieren. Denn die angebrochene Packung kann nicht mehr verkauft werden. Doch wer das praktiziert, kann mit einer Retaxation rechnen – zumindest derzeit.

Interpretationsstreit ĂŒber korrektes Rezeptur-Taxieren

Doch worum wird eigentlich gestritten? Es geht um die Auslegung der aktuellen Fassung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Denn die Hilfstaxe ist schon lÀnger nicht mehr Basis beim Taxieren von Rezepturen.

Vor kurzem schaltete sich sogar die Bundesregierung in den Streit ein. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) fĂŒgte in den entscheidenden Absatz das Wörtchen „anteilig“ ein: „Auszugehen ist von der abzugebenden Menge des Stoffes. Maßgebend ist der anteilige Apothekeneinkaufspreis der ĂŒblichen Abpackung.“ Damit schloss sie sich der Meinung der Krankenkassen an, dass beim Taxieren von Rezepturen nur eine Teilmenge Erstattung findet.

Das fand das Bundessozialgericht (BSG) nicht so gut und urteilte zu der Änderung: Apotheken dĂŒrfen bei der Rezepturherstellung die gesamte Packung abrechnen – auch wenn sie nur einen Teil davon verwenden. Das Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuchs (SGB) Ă€ndere daran nichts. Also: Nicht nur Teilmenge erstatten, komplette Packung beim Taxieren der Rezeptur berĂŒcksichtigen.

Klagen um die Erstattung von Teilmengen

Grund fĂŒr das Urteil war eine Klage einer Apotheke aus Westfalen-Lippe gegen die AOK NordWest. Die Retaxation der Krankenkasse ĂŒber eine in ihren Augen fehlerhaft taxierte Rezeptur (ganze Packung abgerechnet) war der Auslöser. Die Apotheke bekam Recht, auf Basis der aktuellen AMPreisV.

Das BMG kĂŒndigte an, dieses Urteil in den ReferentenentwĂŒrfen zur Apothekenreform zu prĂŒfen. Neuer Wind in den Segeln des DAV. Wind genug, um ein neues Fass aufzumachen.

Retaxationen begrĂŒndet?

Der Deutsche Apothekerverband möchte mit seinen kommenden juristischen Schritten prĂŒfen, „wie Ă€hnliche AbrechnungsfĂ€lle zu bewerten sind, bei denen Krankenkassen RechnungskĂŒrzungen (Retaxationen) geltend machen“. Aber nun stehen nicht lĂ€nger Fertigarzneimittel im Fokus, sondern die Abrechnung von Wirkstoffen. Was ist hier das Problem beim Rezepturen-Taxieren?

In diesem Fall wollen die Krankenkassen laut DAV nicht den vollen Preis der Abpackung zahlen, sondern nur den anteiligen Preis von daraus entnommenen Teilmengen. Also wieder nur eine Teilmengen-Erstattung.

Mag kleinlich klingen. Doch der Grund hierfĂŒr ist klar: Es geht um Aufmerksamkeit, es geht um die langfristige KlĂ€rung eines jahrelang andauernden Streites. Das BMG soll dazu animiert werden, die AMPreisV in ihrer jetzigen Fassung zu ĂŒberarbeiten. Dann ist es auch endlich fĂŒr beide Seiten klar, wie eine Rezeptur zu taxieren sei – fernab von InterpretationsspielrĂ€umen.

Apotheken entlasten, Versorgung sichern

Zwar sollen Krankenkassen entlastet werden. Aber nicht zu Lasten der Apotheken. Letztlich steht dadurch nÀmlich die Anfertigung individueller Rezepturen auf dem Spiel. Denn wer möchte das noch machen, wenn es sich dabei nicht nur um ein unrentables, sondern ein wirtschaftliches MinusgeschÀft handelt, bei dem stÀndig Retaxationen drohen?

Quelle: Pharmazeutische Zeitung

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