Corona, Influenza, RSV
ANTIGEN-SCHNELLTESTS: WAS SIE WIRKLICH BRINGEN â UND WAS NICHT
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Antigen-Schnelltests funktionieren nach dem Prinzip der Immunchromatografie und reagieren auf Proteine in den nachzuweisenden Viren. Auch Streptokokken Typ A, die Scharlach auslösen, kann man mit Antigen-Schnelltests auf die Spur kommen. Die Tests sind sehr spezifisch, können aber falsche Ergebnisse bringen. Das liegt dann oft am falschen Testzeitpunkt, denn dieser hat sich seit Beginn der Pandemie verÀndert.
Wann der Test Corona, Influenza und RSV am besten erkennt, welche Tipps Sie in der Apotheke Anwendenden mitgeben sollten und Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen kommen jetzt.
Antigen-Schnelltests unterscheiden sich
Welcher Antigen-Schnelltest durchgefĂŒhrt wird, bestimmt auch die Vorgehensweise. So unterscheidet sich die Probenentnahme bei einem Test auf Streptokokken deutlich von der bei Verdacht auf Corona, Grippe oder RSV. Bei Verdacht auf Scharlach muss nĂ€mlich ein Abstrich des hinteren Rachenraums vorgenommen werden, und dabei dĂŒrfen ZĂ€hne, Zunge und Wangen keinesfalls mit dem Tupfer in BerĂŒhrung kommen. Anders bei Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 und Co: Hier ist die Nase Ziel des Tupfers.
Viele Tests kombinieren Nachweise auf Corona, Influenza und/oder RSV. Diese Antigen-Schnelltests dĂŒrfen Apotheken seit ungefĂ€hr zwei Jahren an Laien abgeben. Sie eignen sich aber nicht fĂŒr Kinder unter zwei Jahren.
Erkennen Tests Mutationen und Varianten?
Anders als oft fĂ€lschlich behauptet können auch Ă€ltere Tests, wenn sie nicht abgelaufen sind, die neuen Varianten des Corona-Virus nachweisen. Die Mutationen, die das Virus von Variante zu Variante verĂ€ndern, finden im Spike-Protein statt. Der Antigen-Schnelltest reagiert aber auf ein anderes EiweiĂ, das seltener mutiert.
Corona & Co: Test aus, nicht in der Apotheke
Wer vermutet, an Corona erkrankt zu sein, kann einen Test in der Apotheke kaufen. Bei der Abgabe von kombinierten Antigen-Schnelltests, die neben Corona auch Influenza und RSV erkennen, sollten PTA auf einen wichtigen Punkt hinweisen: Influenza und RSV sind meldepflichtige Erkrankungen. Das bedeutet, dass die Diagnose in Àrztlicher Hand liegt, anders als bei Corona.
Der Test darf also nicht, wie wĂ€hrend der Pandemie ĂŒblich, in der Apotheke durchgefĂŒhrt werden. FĂ€llt das Ergebnis positiv aus, mĂŒssen Betroffene mit einem Arzt die Diagnose und das weitere Vorgehen besprechen. Möglicherweise Ă€ndert sich das Vorgehen, zumindest, was Influenza angeht, mit der kommenden Apothekenreform.
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Zu frĂŒh getestet?
Ein negativerAntigen-Schnelltestbei bestehenden Symptomen heiĂt ĂŒbrigens nicht, dass die betreffende Person nicht an Corona erkrankt ist. Vielmehr sollte ein zweiter Test in der Apotheke erworben werden.
Denn anders als zu Beginn der Pandemie erreicht die Viruslast im Durchschnitt erst am vierten Tag der Erkrankung ihr Maximum. Bestehen die Beschwerden weiter, empfiehlt auch die US-Arzneimittelbehörde FDA einen weiteren Test nach 48 Stunden.
Tests auf Corona, Influenza, RSV & Co: Apotheken als Informationsstelle
Damit ein Test, sei es auf Corona, auf Influenza, RSV oder Scharlach, korrekt durchgefĂŒhrt und richtig ausgewertet werden kann, sind Apotheken als Anlaufstelle wichtig. Das betont auch Professor Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz von der Goethe-UniversitĂ€t Frankfurt auf der Expopharm. Ein negatives Ergebnis bei einem Antigen-Schnelltest ist auch seiner Meinung nach keine Entwarnung. Bei bestehenden Symptomen sollte vielmehr zu gegebener Zeit erneut ein Test durchgefĂŒhrt werden.
Gegen Corona besitze die Bevölkerung eine hohe ImmunitÀt, Influenza und RSV können bei bestimmten Personenkreisen aber ebenfalls schwer verlaufen. Apotheken kommt eine wichtige Rolle bei der Information zu.
Wir fassen zusammen: Richtig angewendet und interpretiert geben Antigen-Schnelltests zumindest Anhaltspunkte, ob es sich um einen schnöden Schnupfen oder eine meldepflichtige Erkrankung handelt. Sie als PTA können bei der Abgabe dazu wertvolle Tipps geben.
Quellen:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/was-antigen-schnelltests-bringen-160015/
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/kein-honorar-pta-vertretung-fuer-20-tage-159708/seite/alle/?cHash=00a6e4362154bd1ea11be36d4e5385d9












