Arbeitsrecht
NEUER JOB: WORAUF PTA BEIM ARBEITSVERTRAG ACHTEN SOLLTEN
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Wenn Sie sich beruflich verändern und die Apothekenleitung für Ihren neuen Job den Arbeitsvertrag vorlegen, ist die Vorfreude auf die neue Stelle oft groß. Dennoch lohnt es sich, den Vertrag mit Ruhe und Aufmerksamkeit zu lesen – beziehungsweise Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten vorzulegen.
Gerade in Apotheken, in denen Abläufe flexibel sind, Kundenströme schwanken und Verantwortung hoch ist, kann ein unklarer Vertrag schnell zu Missverständnissen oder Konflikten führen. Ein sorgfältig formulierter Arbeitsvertrag für den neuen Job gibt Ihnen die notwendige Sicherheit für den Start. Das Dokument sollte alle erforderlichen Regelungen enthalten, und zwar schriftlich, nicht nur mündlich.
Tätigkeiten schriftlich festlegen im Arbeitsvertrag

Ein zentraler Punkt in Ihrem Arbeitsvertrag für den neuen Job ist eine präzise Stellenbeschreibung. Gerade als PTA arbeiten Sie meist in mehreren Bereichen – von Rezeptur über Labor bis hin zur Beratung im Handverkauf. Damit Sie nicht nach und nach Aufgaben übernehmen, die ursprünglich gar nicht vereinbart waren, sollte ein Arbeitsvertrag für den neuen Job Ihre Tätigkeiten möglichst konkret festhalten.
Formulierungen wie „alle üblichen Arbeiten in der Apotheke“ bieten zu viel Interpretationsspielraum – vor allem, wenn Ihre Stelle vielleicht speziell für den Handverkauf oder für die Rezeptur bzw. das Labor ausgeschrieben worden ist. Ein guter, klar formulierter Arbeitsvertrag legt im neuen Job jedoch fest, welche Aufgaben zu Ihrem festen Zuständigkeitsbereich gehören.
Tarifbindung im Arbeitsvertrag
Für Sie kann es vorteilhaft sein, wenn im Arbeitsvertrag für den neuen Job eindeutig geregelt wird, ob Tarifverträge angewendet werden. Eine automatische Tarifbindung besteht zwar auch ohne ausdrückliche Vereinbarung – nämlich, wenn Ihre Chefin oder Ihr Chef Mitglied im Arbeitgeberverband ist und Sie selbst bei ADEXA organisiert sind. Doch auch ohne diese Voraussetzung können Sie vertraglich festhalten, dass der Rahmentarifvertrag oder der Gehaltstarifvertrag gelten soll.
Gehalt und Sonderzahlung
Zentraler Bestandteil Ihres Arbeitsvertrags für den neuen Job ist das Gehalt. Besteht Tarifbindung, greift der jeweils gültige Gehaltstarifvertrag. Dabei erhalten PTA in vielen Apotheken neben dem tariflichen Grundgehalt einen übertariflichen Anteil.
Bei der Gehaltsformulierung in einem Arbeitsvertrag für die Apotheke sollte eine eindeutige Angabe erfolgen, beispielsweise „das jeweils gültige Tarifgehalt zuzüglich eines übertariflichen Betrags“. Der Arbeitsvertrag für Ihren neuen Job sollte hingegen keine Formulierungen wie „freiwillige Leistung“ oder „anrechenbar auf künftige Tariferhöhungen“ enthalten, da diese nachteilig sein können.
Bei Tarifbindung besteht zudem Anspruch auf eine Sonderzahlung, dem 13. Tarifgehalt.
Anspruch auf Sonderzahlungen haben Apothekenangestellte, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Weitere Details sind in den jeweils gültigen Tarifverträgen zu finden.
Arbeitsvertrag: Checkliste für Ihren neuen Job
- Aufgaben werden eindeutig benannt.
- Arbeitszeiten/Wochenstunden, ggf. Jahresarbeitszeitkonto sind klar geregelt.
- Tarifliche Regelungen, falls Tarifbindung besteht, werden erwähnt.
- Grundgehalt, Zuschläge, Sonderzahlungen, weitere Leistungen sind zu finden.
- Urlaubsansprüche werden geregelt.
- Formalia bei Krankmeldungen sind enthalten.
- Befristung und Probezeit sind ebenfalls ein Thema.
- Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung werden genannt.
Arbeitszeit-Regelungen im Arbeitsvertrag
Klare Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag für den neuen Job zu vereinbaren ist ebenfalls wichtig. Wenn Ihre Dienstzeiten eindeutig geregelt sind, wissen Sie genau, wann Sie arbeiten, aber auch, wann es sich um Überstunden handelt, die entsprechend ausgeglichen oder vergütet werden müssen.
Viele Apothekenleiterinnen und -leiter nutzen für mehr Flexibilität ein Jahresarbeitszeitkonto. Beim Modell gemäß ADEXA-Tarifvertrag sind Schwankungen der Arbeitszeit vorgesehen, wobei die wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigten zwischen 29 und 48 Stunden liegen kann. Die Ausgleichsperiode beträgt 12 Monate, in denen die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 39 Stunden betragen muss. Sie bekommen Monat für Monat jedoch das gleiche Gehalt. Ein Jahresarbeitszeitkonto – falls relevant – sollte ebenfalls im Arbeitsvertrag für den neuen Job schriftlich vereinbart werden.
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Urlaub und Krankheit im Arbeitsvertrag
Auch Ihre Urlaubsansprüche und die Regeln zur Krankmeldung sind idealerweise direkt Arbeitsvertrag für den neuen Job festzulegen. Achten Sie darauf, dass klar definiert wird, wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen und ob es Zeiträume gibt, in denen Sie nur eingeschränkt Urlaub nehmen können – etwa zu Jahresbeginn, während Inventuren oder in besonders arbeitsintensiven Phasen wie vor Weihnachten. Greift bei Ihrem Vertrag Tarifbindung, gelten die entsprechenden Regelungen für Urlaubsansprüche.
Ebenso wichtig sind eindeutige Vorgaben zum Umgang mit Krankheit: Ab wann müssen Sie eine Krankmeldung vorlegen? Auf welchem Weg und bis zu welchem Zeitpunkt soll Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden? Und gibt es Regelungen zu Freistellungen, zum Beispiel für Arzttermine oder dringende persönliche Angelegenheiten? Wenn all diese Punkte im Arbeitsvertrag für Ihren neuen Job eindeutig geregelt sind, ersparen Sie sich später mögliche Diskussionen.
Probezeit und Befristung
Befristungen oder Probezeiten verdienen Ihre besondere Aufmerksamkeit. Sie gehören zu den wichtigen Themen im Arbeitsvertrag für Ihren neuen Job. In Apotheken beträgt die Probezeit meist drei bis sechs Monate. Während dieser Zeit gelten verkürzte Kündigungsfristen, sodass sowohl Sie als auch Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber flexibel reagieren können, falls sich die Zusammenarbeit anders entwickelt als erwartet.
Befristete Arbeitsverträge für Ihren neuen Job umfassen beispielsweise sechs bis zwölf Monate. Auch Vertretungsverträge, etwa bei Elternzeit oder längerer Krankheit, sind häufig zeitlich klar definiert. Nicht selten wird nach Ablauf der Befristung auf einen unbefristeten Vertrag umgestellt, wenn die Zusammenarbeit gut funktioniert. ADEXA rät generell von befristeten Verträgen ab.
Weiterbildung – ein Detail, das oft übersehen wird
Auch der Bereich Fort- und Weiterbildung sollte klar geregelt sein. Ein zeitgemäßer Arbeitsvertrag für Ihren neuen Job definiert transparent, welche Weiterbildungen für Sie verpflichtend oder freiwillig sind, welche Kosten Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber übernimmt und ob daraus Bindungsfristen entstehen. So wissen Sie von Anfang an, welche Entwicklungsmöglichkeiten Ihnen in Ihrer Apotheke offenstehen.
Überflüssige und ungültige Klauseln im Arbeitsvertrag
Eine salvatorische Klausel, sprich eine Vertragsregel, die sicherstellt, dass Ihr Arbeitsvertrag auch gültig bleibt, wenn einzelne Punkte daraus unwirksam oder ungültig sein sollten, ist nicht zwingend erforderlich. Die Klausel verhindert, dass ein ganzer Vertrag wegen eines fehlerhaften Paragraphen unwirksam wird – sie dient also der Absicherung und Klarstellung für beide Seiten.
Einige Klauseln im Arbeitsvertrag sind rechtlich ungültig. Dazu gehören etwa Regelungen, dass „alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten“ sind. Vorsicht ist außerdem bei ungenau formulierten Vertragsstrafen geboten, zum Beispiel in Zusammenhang mit Wettbewerbsverboten. Solche Regelungen halten arbeitsrechtlichen Prüfungen oft nicht stand.
Fazit: Mit klaren Formulierungen Sicherheit schaffen
Ein stimmiger, klar formulierter Arbeitsvertrag für Ihren neuen Job schafft die richtige Balance zwischen Anforderungen und Absicherung. Gerade in Ihrem verantwortungsvollen Beruf ist es entscheidend, dass alle Erwartungen eindeutig und für beide Seiten nachvollziehbar festgehalten sind. Wenn Ihr Vertrag Aufgaben, Arbeitszeiten, Vergütung, Verantwortungsbereiche und organisatorische Abläufe ohne Unklarheiten beschreibt, steht Ihrem erfolgreichen Start in der neuen Apotheke nichts im Wege. Das Thema ist komplex; Beratung lohnt sich. ADEXA prüft und bewertet die Arbeitsverträge der Mitglieder rasch und gründlich.
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