Paragraphen-Symbol und Schriftzug „Arbeitsrecht“© Rocco-Herrmann / iStock / Getty Images Plus

Arbeitsrecht

HABEN SIE NOCH URLAUBSTAGE VOM LETZTEN JAHR?

Der gesetzliche Urlaubsanspruch dient der Erholung der Mitarbeitenden, um ihre Arbeitskraft langfristig zu erhalten. Daher ist der Urlaub grundsätzlich immer im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Was ist, wenn trotzdem noch Tage übrig sind?

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Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Sechstagewoche 24 Werktage, also vier Wochen. Das ist die arbeitsfreie Zeit, die Beschäftigte auf jeden Fall benötigen, um sich zu regenerieren. Der tarifliche Urlaubsanspruch, den ADEXA mit den Arbeitgeberverbänden aushandelt, ist deutlich höher als der gesetzliche: Seit 2024 liegt er für tarifgebundene Mitarbeitende im Bundesgebiet bei mindestens 35 Werktagen pro Kalenderjahr (§ 11 BRTV, Tarifbereich ADA).

Eine Ausnahme stellen Sachsen mit 34 Werktagen und Nordrhein mit 33 Werktagen dar. Nach vierjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit erhalten Beschäftigte laut BRTV einen zusätzlichen Werktag und kommen damit auf insgesamt 36 Werktage beziehungsweise sechs Wochen.

Dazu muss die vierjährige Betriebszugehörigkeit am 1. Januar des betreffenden Jahres bestehen. Auch hierbei gibt es in Sachsen und Nordrhein eine Abweichung: Dort sind jeweils fünf Jahre Betriebszugehörigkeit für den Zusatztag erforderlich.

Urlaubsansprüche auf Folgejahr übertragen

Sie haben aber noch Resturlaubstage aus dem Jahr 2024? Details zur Übertragung von Urlaubsansprüchen in das nächste Jahr finden sich im Bundesurlaubsgesetz und in den Tarifverträgen. So gilt eine Ausnahme, wenn dringende betriebliche Gründe Ihrem Urlaub im Wege standen. Auch persönliche Gründe können zur Übertragung des Urlaubsanspruchs führen.

Das gilt etwa bei eigener Erkrankung.

Ein weiteres Szenario: Wenn ein neues Arbeitsverhältnis beginnt, besteht der volle Urlaubsanspruch erst mit sechsmonatiger Wartezeit. Beschäftigte können dann den Teil ihres Urlaubs, den sie nicht genommen haben, übertragen.

Resturlaub ins neue Jahr retten

Ohne eine dieser Ausnahmen verfällt der Urlaub am Jahresende. Und Urlaubsansprüche aus 2024, die auf das Folgejahr übertragen werden können, verfallen zum 31. März 2025.

Nur Urlaub, der wegen einer Erkrankung auf das Folgejahr übertragen wird, verfällt erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, sprich am 31. März 2026. Dies gilt jedoch nur für den gesetzlichen Anspruch von 24 Werktagen. Urlaub, der wegen Beschäftigungsverboten von Schwangeren oder wegen Elternzeiten nicht genommen werden kann, verfällt nicht, sondern kann im Jahr nach der Elternzeit oder dem darauffolgenden Jahr genommen werden.

Urlaubsanträge rechtzeitig stellen

Nach den tariflichen Regelungen ist den Urlaubsanträgen der Mitarbeitenden stattzugeben, wenn nicht dringende betriebliche Belange oder die Urlaubswünsche anderer Angestellter, die aus sozialen Gesichtspunkten den Vorzug verdienen, entgegenstehen. Die Apothekenleitungen können, um hierbei Klarheit zu erlangen, Zeiträume zum Ende oder Anfang eines Kalenderjahres festlegen, in dem die Urlaubsanträge eingereicht werden sollen.

Hierbei gibt es Neuerungen im Bereich des ADA: Schriftliche Urlaubsanträge müssen innerhalb von vier Wochen beschieden werden. Trifft die Apothekenleitung innerhalb dieser Zeit keine Entscheidung, gilt der Antrag als genehmigt. In den Kammerbezirken Nordrhein und Sachsen handelt es sich nur um „Soll-Vorschriften“.

Minou Hansen, Rechtsanwältin und Business Coach

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