Arbeitsrecht
HABEN SIE EINE AUSSCHLUSSFRIST IM ARBEITSVERTRAG?
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Ausschlussfristen sind vertraglich vereinbarte Zeiträume, innerhalb derer Ansprüche im Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen. Werden diese Fristen versäumt, verfällt der Anspruch auch dann, wenn dieser grundsätzlich bestehen würde. Ausschlussfristen findet man unter anderem in Arbeitsverträgen und in Tarifverträgen.
So kann eine angestellte Person einen berechtigten Lohnanspruch nur dann durchsetzen, wenn er diesen auch innerhalb der vereinbarten Frist geltend gemacht hat. Manche Ansprüche dürfen jedoch nicht von Ausschlussfristen erfasst werden, wie etwa der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Vertraglich häufig verkürzte Ausschlussfristen vereinbart

Die gesetzliche regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis beträgt gemäß § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) drei Jahre. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem ein Anspruch entstanden ist und die angestellte Person von den relevanten Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Somit können Ansprüche auch ohne eine vertragliche Vereinbarung von Ausschlussfristen nach drei Jahren verjähren. In Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen finden sich häufig Fristen von drei bis sechs Monaten.
Diese Fristen können je nach Vertrag stark variieren, sind aber meist kürzer als die gesetzliche Frist.
Arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfristen sind zulässig, müssen jedoch den Vorgaben des AGB-Rechts (Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen) gemäß § 305 des BGB entsprechen. Erfüllen sie die Anforderungen des AGB-Rechts nicht, weil sie Arbeitnehmende unangemessen benachteiligen würden, sind sie unwirksam. In diesem Fall tritt an ihre Stelle die gesetzliche regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. In der Rechtsprechung ist ein Zeitraum von mindestens drei Monaten als angemessene und wirksame Ausschlussfrist anerkannt.
Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen von weniger als drei Monaten sind unwirksam.
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Ausschlussfristen in Tarifverträgen
Im Gegensatz zu den Regelungen in Arbeitsverträgen unterliegen Tarifverträge nicht den Vorschriften des AGB-Rechts. Ausschlussfristen können daher im Einzelfall kürzer ausfallen als in Arbeitsverträgen. Die Tarifvertragsparteien haben dadurch eine höhere Flexibilität und mehr Spielraum bei der Gestaltung von Ausschlussfristen.
Ausschlussfristen sind von Bedeutung, wenn es um Ansprüche von Lohn- oder auch Zeugnisanforderungen geht. Man sollte daher wissen, innerhalb welcher Fristen man Ansprüche geltend machen muss und welche weiteren Voraussetzungen für die Geltendmachung zu beachten sind. Wer die Frist versäumt hat, dem droht der Verlust seiner Ansprüche, auch wenn er grundsätzlich im Recht ist. Da Ausschlussfristen auch für Arbeitgebende gelten, sollten Arbeitnehmende ebenfalls genau darauf achten, wenn sie mit einer arbeitgeberseitigen Forderung konfrontiert sind.
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