Paragraphen-Symbol und Schriftzug „Arbeitsrecht“© Rocco-Herrmann / iStock / Getty Images Plus
Sich krankzumelden, nachdem man schlecht geschlafen hat, ist verlockend, aber nicht unbedingt rechtens.

Arbeitsrecht

SCHLECHT GESCHLAFEN? IST EINE KRANKMELDUNG WEGEN SCHLAFMANGEL ZULÄSSIG?

Zeitverschiebung und lange Nächte während der Fußball-WM der Herren: Das kann bei vielen zu Müdigkeit auf der Arbeit führen. Doch ist eine Krankmeldung gerechtfertigt, nur weil man wegen Ballfieber schlecht geschlafen hat?

Seite 1/1 3 Minuten

Seite 1/1 3 Minuten

Die Watch-Party läuft auf Hochtouren. Die Uhr zeigt weit nach Mitternacht. Am nächsten Morgen steht man dann müde in der Offizin. Wenn man schlecht geschlafen hat, leidet nicht nur die Konzentration, sondern auch der Körper. Aber gilt das schon als krank? Und wird die Apothekenleitung ein Auge zudrücken, wenn übermüdete Angestellte sich bei ihr melden und eine Krankmeldung wegen langer Fußballnächte einreichen?

Fußballfieber hin oder her. Viele kennen es, eine Nacht schlecht geschlafen zu haben oder besonders lange aufgeblieben zu sein. Für einige ist dies schon ein Grund für eine Krankmeldung. Andere würden sich wegen so einer Lappalie nicht gleich in der Apotheke melden und krank zu Hause bleiben. Um keinen Ärger mit der oder dem Vorgesetzten zu riskieren, sollten PTA wissen, wann Schlafmangel tatsächlich als Arbeitsunfähigkeit durchgeht und wann nicht.

Schlecht geschlafen vs. krank: Wann darf ich mich arbeitsunfähig melden?

Wer krank ist, sollte das der Apotheke schnellstmöglich melden, aber gilt das, auch wenn man lediglich schlecht geschlafen hat? Grundsätzlich gilt für eine Krankmeldung: Nein, krank wegen Schlafmangel ist man erst, wenn ein Krankheitsbild dahintersteckt. Ähnlich wie Liebeskummer oder Streit ist schlecht geschlafen zu haben kein Grund, wegen dem man eine Krankmeldung einreichen kann.

Ohne Diagnose keine echte Arbeitsunfähigkeit.

Anders sieht es aus, wenn schlechter Schlaf von weiteren Beschwerden wie anhaltende Erschöpfung oder Schwindel begleitet wird. Dabei kann es sich nämlich um Warnzeichen des Körpers handeln. Wer also über einen längeren Zeitraum schlecht geschlafen hat, sollte abklären lassen, ob dahinter womöglich eine ernst zu nehmende Erkrankung steckt. Eine anerkannte Diagnose kann eine Krankmeldung wegen Schlafmangel rechtfertigen.

Offiziell krank wegen Schlafmangel: Was für ein Attest entscheidend ist

Anlass für eine echte Arbeitsunfähigkeit besteht erst, wenn Arbeitnehmer*innen die vertraglich festgehaltenen Aufgaben nicht erfüllen können oder sich ihr Gesundheitszustand wegen der Ausübung der Tätigkeit verschlechtern würde. Der offizielle Nachweis dafür ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).

Entscheidend für eine solche Krankmeldung ist nicht das subjektive Befinden, dass man sich krank fühlt, nachdem man ein paar Nächte schlecht geschlafen hat. Entscheidend ist die objektive Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit wegen Schlafmangel. Und diese kann einzig ein Arzt oder eine Ärztin feststellen. Vor dem Ausstellen einer offiziellen Krankmeldung geht er oder sie der Ursache auf den Grund, wegen der man womöglich schlecht geschlafen hat.

Leichtfertiges Krankmelden und die Folgen

Kommt beim Praxisbesuch heraus, dass die Arbeitsleistung nicht wegen Schlafmangel allein beeinträchtigt ist, sondern dieser auf eine psychologische Erkrankung, eine neurologische Störung oder ein körperliches Leiden zurückzuführen ist, rechtfertigt das eine echte Krankmeldung.

Bei der WM gilt: Schlafentzug auf eigene Gefahr.

Hat man lediglich eine Nacht schlecht geschlafen und macht deswegen krank, kann das leichtfertige Melden ernste arbeitsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Eine vorgetäuschte Krankmeldung oder auch eine ungerechtfertigte AU gibt Grund für eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar für eine fristlose Kündigung.

Quellen:

https://www.infranken.de/ratgeber/gesundheit/schlecht-geschlafen-und-geraedert-darf-ich-mich-krankschreiben-lassen-art-5899434

https://www.aok.de/pp/rh/pm/schlafstoerungen-verursachen-so-viele-krankenscheine-wie-nie-zuvor/

https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/nachrichten/schlecht-geschlafen-kann-ich-mich-krankschreiben-lassen

Sie haben ein arbeitsrechtliches Anliegen oder Problem?

Dann können Sie Ihre Frage hier einreichen und von erfahrenen Expert*innen beantworten lassen. Schreiben Sie dazu einfach eine Mail an die Redaktion und erläutern Sie in ein paar Sätzen, um was es geht. Ihre Frage wird dann an einen der Expert*innen für Arbeitsrecht weitergeleitet und in einem der folgenden Artikel thematisiert, wenn die Fragestellung von allgemeinem Interesse ist. Eine individuelle Rechtsberatung findet nicht statt.

Hier Ihre Frage einreichen!

×