Arbeitsrecht
ARBEITEN TROTZ KRANKSCHREIBUNG: WAS GESETZLICH ERLAUBT IST
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Wer eine ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung â kurz AU â erhĂ€lt, ist aus medizinischer Sicht derzeit nicht in der Lage, seiner beruflichen TĂ€tigkeit nachzugehen. Die Bescheinigung stellt jedoch lediglich eine Prognose dar, wie sich der Gesundheitszustand entwickeln wird. Sie ist kein striktes Arbeitsverbot.
Das betont auch Michael Kröll, Fachanwalt fĂŒr Krankschreibung und Arbeitsrecht, im Podcast âDer Personalratâ des Bund-Verlags. BeschĂ€ftigte sind mit einer AU von ihrer Arbeitspflicht entbunden â der Arbeitgeber darf sie nicht zur Arbeit zwingen.
Arbeiten trotz Krankschreibung: Was ist erlaubt?
Obwohl eine AU von der Arbeitspflicht entbindet, ist es grundsĂ€tzlich erlaubt, dass BeschĂ€ftigte freiwillig wieder arbeiten â vorausgesetzt, sie fĂŒhlen sich gesundheitlich dazu in der Lage. Arbeiten trotz Krankschreibung ist also möglich, wenn die betroffene Person selbst entscheidet, dass ihr Zustand stabil genug ist.
Das bedeutet auch: Die Entscheidung liegt allein bei der oder dem BeschĂ€ftigten â nicht beim Arbeitgeber.
Krankschreibung und Arbeitsrecht: Rechte und Pflichten
Der Arbeitgeber kann die RĂŒckkehr jedoch kritisch prĂŒfen. Denn auch er hat Pflichten â unter anderem gegenĂŒber dem restlichen Team. So muss er sicherstellen, dass die betroffene Person weder sich selbst noch andere gefĂ€hrdet.
Im Zweifelsfall darf er die RĂŒckkehr ablehnen und die BeschĂ€ftigten nach Hause schicken. Laut Fachanwalt Kröll ist das durch das Weisungsrecht gedeckt.
Homeoffice bei Krankschreibung? Nur freiwillig!
Was viele nicht wissen: Auch im Homeoffice gilt das Ă€rztliche Attest. Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass BeschĂ€ftigte trotz AU von zu Hause arbeiten. Arbeiten trotz Krankschreibung ist ausschlieĂlich dann erlaubt, wenn die BeschĂ€ftigten selbst entscheiden, dass sie sich fit genug fĂŒhlen â und die Genesung dadurch nicht gefĂ€hrdet wird. Eine ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung bleibt also ein Schutzinstrument, das Betroffene ernst nehmen sollten.
Fazit: Eine ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot. Wer sich wieder gesund fĂŒhlt, darf arbeiten â aber nur freiwillig. Der Arbeitgeber kann aus FĂŒrsorgegrĂŒnden eingreifen, sollte aber die Eigenverantwortung der BeschĂ€ftigten respektieren.
Wissenwertes zu Arbeitszeiten:
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Quelle: dpa












