Paragraphen-Symbol und Schriftzug „Arbeitsrecht“© Rocco-Herrmann / iStock / Getty Images Plus
Unter welchen Voraussetzungen ist Arbeiten trotz einer Krankschreibung erlaubt?

Arbeitsrecht

ARBEITEN TROTZ KRANKSCHREIBUNG: WAS GESETZLICH ERLAUBT IST

Arbeiten trotz Krankschreibung – geht das überhaupt? Viele Beschäftigte fühlen sich schon vor Ablauf ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder fit. Doch was erlaubt die Krankschreibung und das Arbeitsrecht wirklich?

Seite 1/1 2 Minuten

Seite 1/1 2 Minuten

Wer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung â€“ kurz AU – erhält, ist aus medizinischer Sicht derzeit nicht in der Lage, seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Die Bescheinigung stellt jedoch lediglich eine Prognose dar, wie sich der Gesundheitszustand entwickeln wird. Sie ist kein striktes Arbeitsverbot.

Das betont auch Michael Kröll, Fachanwalt für Krankschreibung und Arbeitsrecht, im Podcast „Der Personalrat“ des Bund-Verlags. Beschäftigte sind mit einer AU von ihrer Arbeitspflicht entbunden – der Arbeitgeber darf sie nicht zur Arbeit zwingen.

Arbeiten trotz Krankschreibung: Was ist erlaubt?

Obwohl eine AU von der Arbeitspflicht entbindet, ist es grundsätzlich erlaubt, dass Beschäftigte freiwillig wieder arbeiten – vorausgesetzt, sie fĂĽhlen sich gesundheitlich dazu in der Lage. Arbeiten trotz Krankschreibung ist also möglich, wenn die betroffene Person selbst entscheidet, dass ihr Zustand stabil genug ist.

Das bedeutet auch: Die Entscheidung liegt allein bei der oder dem Beschäftigten – nicht beim Arbeitgeber.

Krankschreibung und Arbeitsrecht: Rechte und Pflichten

Der Arbeitgeber kann die Rückkehr jedoch kritisch prüfen. Denn auch er hat Pflichten – unter anderem gegenüber dem restlichen Team. So muss er sicherstellen, dass die betroffene Person weder sich selbst noch andere gefährdet.

Im Zweifelsfall darf er die Rückkehr ablehnen und die Beschäftigten nach Hause schicken. Laut Fachanwalt Kröll ist das durch das Weisungsrecht gedeckt.

Homeoffice bei Krankschreibung? Nur freiwillig!

Was viele nicht wissen: Auch im Homeoffice gilt das ärztliche Attest. Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass Beschäftigte trotz AU von zu Hause arbeiten. Arbeiten trotz Krankschreibung ist ausschlieĂźlich dann erlaubt, wenn die Beschäftigten selbst entscheiden, dass sie sich fit genug fĂĽhlen – und die Genesung dadurch nicht gefährdet wird. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bleibt also ein Schutzinstrument, das Betroffene ernst nehmen sollten.

Fazit: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot. Wer sich wieder gesund fühlt, darf arbeiten – aber nur freiwillig. Der Arbeitgeber kann aus Fürsorgegründen eingreifen, sollte aber die Eigenverantwortung der Beschäftigten respektieren.

Sie haben ein arbeitsrechtliches Anliegen oder Problem?

Dann können Sie Ihre Frage hier einreichen und von erfahrenen Expert*innen beantworten lassen. Schreiben Sie dazu einfach eine Mail an die Redaktion und erläutern Sie in ein paar Sätzen, um was es geht. Ihre Frage wird dann an einen der Expert*innen für Arbeitsrecht weitergeleitet und in einem der folgenden Artikel thematisiert, wenn die Fragestellung von allgemeinem Interesse ist. Eine individuelle Rechtsberatung findet nicht statt.

Hier Ihre Frage einreichen!

Quelle: dpa

×