Gestapelte alte Computerbildschirme und Fernseher© akiyoko/iStock/Getty Images Plus
Droht der Offizin jetzt die Vermüllung? Sollten Sie besser einen Parkplatz für den ganzen Elektroschrott freihalten? Nein, natürlich nicht. Aber Apotheken können zur Nachhaltigkeit beitragen.

Neues Elektronikgerätegesetz

IN DIESEM FALL MUSS DIE APOTHEKE ELEKTROSCHROTT ANNEHMEN

Neues Jahr, neue Regeln: Vertreiber von Elektronikgeräten sollen stärker in die Pflicht genommen werden und Elektroschrott zurücknehmen und entsorgen. Schön, denken Sie, endlich landen weniger Elektrogeräte im Müll. Aber Moment: Das betrifft auch Apotheken.

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Defekte Elektrogeräte werden häufig nicht repariert, sondern entsorgt – und das leider überall: am Straßenrand, im Restmüll, im Wald. Mit fatalen Folgen, denn in zahlreichen Elektronikgeräten sind Lithiumbatterien verbaut. Fehlerhaft entsorgt kann eine Lithiumbatterie Brände auslösen, beispielsweise in einem Restmüllfahrzeug. Dazu handelt es sich bei Lithium um einen wertvollen Wertstoff, der recycelt werden kann.

Bundestag und Bundesrat beschlossen daher eine Reform des Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), um die Sammelquote von Elektroschrott zu erhöhen. Deutschland liegt derzeit hinter den gesetzlich geforderten Sammelquoten – eine niedrigschwellige Entsorgung muss her. Neben kommunalen Sammelstellen müssen Herstellende und Händler*innen künftig Altgeräte zurücknehmen. Und zwar unabhängig davon, ob Kund*innen ein neues Gerät kaufen oder nicht.

Wann muss die Apotheke Elektroschrott zurücknehmen?

Da Apotheken auch Elektronikgeräte vertreiben, zum Beispiel Blutdruckmessgeräte oder Thermometer, muss auch die Apotheke Elektroschrott zurücknehmen. Falls Sie sich jetzt sorgen, dass sich an Ihrem Arbeitsplatz bald binnen Tagen ein Haufen alter Fernsehgeräte und Mikrowellen bildet, es gilt folgende konkrete Regelung:

„Große Händler, die über eine Verkaufs- beziehungsweise Versand- und Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektro- und Elektronikgeräte verfügen, müssen EAG (Elektronikaltgeräte) zurücknehmen und dafür entsprechende Rücknahmestellen einrichten.“

Diese Regelung zu Elektroschrott bestand auch für Apotheken im Grunde schon vor der Reform. Ein Punkt wird jedoch klarer – diesen stellte auch die Sächsische Apothekerkammer mit einem aktuellen Rundschreiben fest: Entscheidend ist die tatsächliche Verkaufsfläche. Das heißt, Labor, Büro oder Beratungsräume zählen nicht zu der Fläche.

Labor, Büro oder Beratungsräume werden nicht mitgezählt.

Was müssen große Apotheken beachten, wenn sie Elektroschrott zurücknehmen?

Arbeiten Sie in einer Apotheke mit einer großen Verkaufsfläche? Dann kann es sein, dass künftig häufiger Elektroschrott in ihrer Apotheke landet. Das sollten Sie beachten, wenn Sie Elektroschrott zurücknehmen:

  • Die Apotheke muss klar als Rückgabeort für Elektroschrott gekennzeichnet sein.
  • Im Eingangsbereich müssen gut sicht- und lesbare Schilder, also mindestens DIN A4, darüber informieren, dass Sie in der Apotheke Elektroschrott zurücknehmen. Das können sowohl Bild- als auch Schrifttafeln sein.
  • Informieren Sie Ihre Kund*innen aktiv im Beratungsgespräch, dass sie in der Apotheke Elektroschrott abgeben können, zum Beispiel beim Kauf eines Neugerätes – so können Sie die Reform auch als Serviceleistung zur Kund*innenbindung nutzen.
  • Kauft Ihr*e Kund*in kein neues Gerät, müssen Sie nur Elektroschrott zurücknehmen bis maximal 25 Zentimeter Außenmaß.
  • Größeren Elektroschrott zurücknehmen müssen Sie nur beim Kauf eines entsprechenden Neugerätes. Sie werden also nie einen alten Kühlschrank annehmen müssen – außer, Sie verkaufen welche.

Und Versandapotheken?
Natürlich müssen auch Online-Apotheken Elektroschrott zurücknehmen. Maßgeblich ist hier allerdings nicht die Verkaufsfläche, sondern die Größe der Lager- und Versandflächen, die für den Vertrieb von Elektronikartikeln genutzt wird. Ab 400 Quadratmeter müssen sie digital darauf hinweisen, dass sie Elektroschrott zurücknehmen. Also zum Beispiel in Form eines Pop-up-Fensters oder gut sichtbaren Hinweises beim Bestellvorgang.

So entsorgen Sie den Elektrogeräte-Müll richtig

In der Praxis wird nie größerer Elektroschrott in die Apotheke wandern als die Geräte, die Sie auch verkaufen. Doch sammelt sich auch Kleinvieh an – also, was tun mit dem Elektrogeräte-Müll?

  1. Sie bringen die Elektrogeräte nicht zum Müll, sondern zu zertifizierten Recyclingunternehmen.
  2. Sie schicken die Altgeräte an die jeweiligen Herstellenden.
  3. Sie fahren gesammelten Elektrogeräte-Müll regelmäßig zu den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsstellen.

Praxistipp
Für strukturierte Abläufe bei Elektroschrott in der Apotheke empfiehlt sich eine schriftlich fixierte Betriebsanweisung mit ein bis zwei verantwortlichen Personen. Und falls Sie sich für den Weg des Recyclings entscheiden, können Sie Kund*innen auch über Ihre nachhaltigen Unternehmensstrategien informieren – denn nicht jede Neuregelung muss immer nur Nachteile oder Mehrarbeit bedeuten.

Quellen:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/nur-grosse-offizinen-muessen-elektroschrott-zuruecknehmen-161547/ 
https://www.bundesumweltministerium.de/faqs/elektronikgeraetegesetz-elektrog 

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