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SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS: 7 FRAGEN UND ANTWORTEN
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Ein grĂŒnes oder grĂŒn-oranges ScheckkĂ€rtchen: So sieht das Dokument in Deutschland aus. Mit ihm kann man nachweisen, dass man eine amtlich festgestellte schwere EinschrĂ€nkung aufgrund einer Behinderung hat. Wer einen Schwerbehindertenausweis beantragen möchte, sollte einige Dinge beachten.
Der Ausweis, beziehungsweise der dazugehörige Bescheid, ermöglicht Inhaber*innen, bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen. Sie sollen dabei helfen, den Alltag leichter zu bewÀltigen und besser am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Viele fragen sich dabei, wie hoch der festgestellte Wert sein muss und welche Vorteile der Schwerbehindertenausweis bietet.
1. Wer hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis?
Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Der Grad der Behinderung wird in Zehnerschritten angegeben â 100 ist das Maximum. Wer diesen Grad der Behinderung erreicht, kann den begehrten Ausweis erhalten.
Anders als oft angenommen, ist mit dem Grad der Behinderung keine rein medizinische Diagnose gemeint, sagt Dorothee Czennia vom Sozialverband VdK Deutschland.
âEs geht immer um die Frage, inwiefern eine Erkrankung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeintrĂ€chtigtâ,
so die Referentin fĂŒr Behindertenpolitik. Die GrĂŒnde fĂŒr eine eingeschrĂ€nkte Teilhabe sind unterschiedlich und reichen von körperlichen ĂŒber geistige bis hin zu psychischen BeeintrĂ€chtigungen. âAuch Personen mit schweren chronischen Erkrankungen, etwa Krebs oder Multipler Sklerose, können stark beeintrĂ€chtigt seinâ, so Czennia. FĂŒr sie kann es sinnvoll sein, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.
Antragsberechtigt fĂŒr das Dokument sind alle Personen, die ihren Wohnsitz, Arbeitsplatz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.
GeprĂŒft und ausgestellt werden die Nachweise, abhĂ€ngig vom jeweiligen Bundesland, entweder durch die Sozialbehörde oder durch das Landratsamt. Dabei ist der festgestellte Grad der Behinderung das wichtigste Kriterium.
2. Schwerbehindertenausweis beantragen: Wie lÀuft das ab?
Wer einen Schwerbehindertenausweis beantragen möchte, kann dies in Papierform und in vielen FĂ€llen auch online bei der zustĂ€ndigen Behörde tun. Wenn Betroffene den Schwerbehindertenausweis beantragen, mĂŒssen sie angeben, welche gesundheitlichen EinschrĂ€nkungen sie haben.
âDas muss nicht in den medizinischen FachausdrĂŒcken geschehen. Es genĂŒgt stichpunktartig zu schildern, wo die Probleme liegenâ, sagt Harald von Steinaecker, Leiter des Fachbereichs Schwerbehindertenrecht-Feststellung am Zentrum Bayern Familie und Soziales. Liegen Befunde oder Krankenhausberichte vor, sollte man sie beilegen, wenn man den Schwerbehindertenausweis beantragen geht.
âJe mehr Informationen wir schon mit dem Antrag bekommen, desto schneller und besser können wir eine Entscheidung treffenâ,
sagt von Steinaecker. Auch sind die Kontaktdaten der behandelnden Ărzt*innen anzugeben, wenn Patient*innen den Schwerbehindertenausweis beantragen.
Er rĂ€t deshalb, schon vorab zu ĂŒberlegen, bei welchen Ărzt*innen man in den vergangenen zwei Jahren in Behandlung war und diese â insbesondere die*den HausĂ€rzt*in â ĂŒber die geplante Antragstellung zu informieren, bevor man den Schwerbehindertenausweis beantragen wird. Nimmt die Behörde spĂ€ter Kontakt zu den Ărzt*innen auf, können sie konkret Auskunft darĂŒber geben, inwiefern eine BeeintrĂ€chtigung besteht.
Wichtig dafĂŒr: Angestellte mĂŒssen die behandelnden Ărzt*innen schriftlich von ihrer Schweigepflicht befreien. Das geschieht ĂŒber ein Formular, das man beilegt, wenn man den Schwerbehindertenausweis beantragen möchte.
3. Wie lange dauert es, bis der Antrag bearbeitet ist?
Hier ist etwas Geduld gefragt. In Bayern liegt die Bearbeitungszeit der Bescheide laut Harald von Steinaecker bei durchschnittlich drei Monaten. âDas liegt daran, dass es in der Regel einige Wochen dauert, bis wir RĂŒckmeldung von den behandelnden Ărzten bekommen. Danach mĂŒssen wir die Unterlagen noch prĂŒfen.â Erst dann steht fest, ob man den Ausweis erhĂ€lt und wie hoch der Grad der Behinderung ausfĂ€llt.
4. Welche Vorteile bringt der Schwerbehindertenausweis?
Um mögliche Nachteile auszugleichen, bietet der Schwerbehindertenausweis verschiedene Sonderrechte. Diese Vorteile hÀngen stark vom festgestellten Grad der Behinderung ab. Zu den wichtigsten Schwerbehindertenausweis-Vorteilen können zÀhlen:
- die kostenlose Nutzung des Personennahverkehrs
- die Mitnahme einer Begleitperson
- Parkerleichterungen
- Steuervorteile
âBeruflich ist fĂŒr viele ErwerbsfĂ€hige der besondere KĂŒndigungsschutz wichtig oder auch, dass man frĂŒher ohne AbschlĂ€ge in Rente gehen kannâ, sagt Dorothee Czennia ĂŒber die Vorteile beim Schwerbehindertenausweis. Der Anspruch auf einen barrierefreien Arbeitsplatz, das Recht, Mehrarbeit abzulehnen, und zusĂ€tzliche Urlaubstage können ebenfalls im Bescheid begrĂŒndet liegen und zĂ€hlen zu den klaren Schwerbehindertenausweis-Vorteilen. ErmĂ€Ăigte Eintrittspreise in Museen oder Theater seien hingegen nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern Kulanz der Veranstalter*innen, sagt Dorothee Czennia. Oftmals ergeben sich hierdurch jedoch weitere Vorteile durch den Schwerbehindertenausweis.
Wichtig zu wissen: âNicht jeder schwerbehinderte Mensch bekommt alle Nachteilsausgleiche.â Wem welche Schwerbehindertenausweis-Vorteile zustehen, regeln Merkzeichen im Dokument. Liegt eines von ihnen vor, ist der Ausweis ĂŒbrigens orange-grĂŒn statt nur grĂŒn. So steht das Zeichen aG etwa fĂŒr âauĂergewöhnliche Gehbehinderungâ und berechtigt zur Nutzung ausgewiesener ParkplĂ€tze. DafĂŒr muss man allerdings separat einen Behindertenparkausweis beantragen. Das Merkzeichen B hingegen steht fĂŒr âBegleitpersonâ und macht die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr möglich â einer der bekanntesten Vorteile des Schwerbehindertenausweises.
5. Wie lange ist der Ausweis gĂŒltig?
Meist sind die Dokumente befristet. âWenn wir davon ausgehen, dass sich der Gesundheitsstatus bessert, stellen wir das Dokument in der Regel auf fĂŒnf Jahre befristet aus und nehmen dann eine NachprĂŒfung vorâ, erklĂ€rt Harald von Steinaecker und nennt als Beispiel eine Krebserkrankung.
In AusnahmefĂ€llen wird das KĂ€rtchen auch unbefristet ausgestellt. Theoretisch können aber auch unbefristete Exemplare ihre GĂŒltigkeit verlieren beziehungsweise nachtrĂ€glich beim Grad der Behinderung heruntergestuft werden.
6. Antrag abgelehnt: Kann ich der Entscheidung widersprechen?
Ja. Wurde der Antrag abgelehnt oder fĂ€llt der Grad der Behinderung niedriger aus als erwartet, kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. âDas macht nur Sinn, wenn man den Widerspruch auch begrĂŒnden kann. Ohne neue Tatsachen oder Gutachten bringt es nichtsâ, sagt Dorothee Czennia. Dann lĂ€sst sich der Anspruch oft doch noch durchsetzen.
In AusnahmefĂ€llen kann es aber sein, dass der Behörde nicht alle Befundberichte vorlagen oder ein*e entscheidende*r FachĂ€rzt*in nicht kontaktiert wurde. In diesem Fall hilft das Widerspruchsverfahren, um doch noch erfolgreich den Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Welche Ărzt*innen und Befundberichte angefragt wurden, lĂ€sst sich dem Bescheid entnehmen.
7. Welches MissverstÀndnis tritt hÀufig auf?
âViele Menschen glauben, die einzelnen Grade der Behinderung werden addiert, aber dem ist nicht soâ, sagt Dorothee Czennia. Stattdessen werde jeweils die schwerwiegendste BeeintrĂ€chtigung angeschaut und geprĂŒft, inwiefern weitere EinschrĂ€nkungen die Gesamtteilhabe nochmals verschlechtern. Dies ist entscheidend fĂŒr den finalen Grad der Behinderung.
Ăbrigens: Die Bewertung der Behinderung unterliegt einem dynamischen Prozess und kann sich ĂŒber den Zeitverlauf hinweg Ă€ndern. Die Rechtsgrundlage wird fortlaufend ĂŒberarbeitet, was sich auf die Vorteile des Schwerbehindertenausweises und den festgestellten Grad der Behinderung auswirken kann.
Quelle: dpa












