Arbeitsrecht
FRÜHJAHRSMÜDIGKEIT: REICHT DAS FÜR EINE KRANKMELDUNG IN DER APOTHEKE?
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Der Frühling bringt Sonne, wärmere Temperaturen und blühende Landschaften. Gleichzeitig fühlen sich viele Menschen in dieser Jahreszeit alles andere als fit. Gerade im Apothekenalltag, wo Konzentration und Sorgfalt bei der Arzneimittelabgabe lebenswichtig sind, kann Frühjahrsmüdigkeit zum echten Problem werden.
Doch darf man deshalb eine Krankmeldung einreichen? Oder gehört Frühjahrsmüdigkeit einfach zum Leben dazu? Dieser Artikel klärt die medizinischen Hintergründe, beleuchtet die arbeitsrechtliche Lage und gibt PTA konkrete Handlungsempfehlungen.
Was ist Frühjahrsmüdigkeit überhaupt?
Frühjahrsmüdigkeit ist ein Begriff, den fast jede*r kennt. Viele Menschen berichten zwischen März und Mai über Erschöpfung, Antriebslosigkeit und Konzentrationsprobleme. Wer dann über eine Krankmeldung wegen Frühjahrsmüdigkeit nachdenkt, sollte wissen: Eine aktuelle Studie der Universität Basel stellt das gesamte Phänomen infrage. Die Schlafforscherin Christine Blume und der Schlafforscher Albrecht Vorster kommen im „Journal of Sleep Research“ zu einem klaren Ergebnis: Frühjahrsmüdigkeit ist ein Mythos.
Für die Studie befragten die Forschenden über ein Jahr hinweg 418 Menschen regelmäßig zu Schlaf und Müdigkeit. Zwar gaben 47 Prozent an, selbst von Frühjahrsmüdigkeit betroffen zu sein. Doch die Daten zeigten weder vermehrte Erschöpfung noch geringere Schlafqualität im Frühling. Wer also eine Krankmeldung auf Frühjahrsmüdigkeit schiebt, stützt sich nicht auf wissenschaftliche Fakten. Auch die gängige Erklärung eines Melatonin-Überschusses nach dem Winter hält laut Blume nicht stand: Das Hormon werde im 24-Stunden-Rhythmus gebildet und abgebaut – einen saisonalen Überschuss gebe es nicht.
Warum glauben trotzdem so viele an Frühjahrsmüdigkeit?
Die Forschenden sehen im Begriff selbst eine Art selbsterfüllende Prophezeiung. Wer erwartet, im Frühling müde zu sein, interpretiert normale Erschöpfung entsprechend. Außerhalb des deutschsprachigen Raums ist das Phänomen praktisch unbekannt.
Arbeitsrechtliche Grundlage der Krankmeldung
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn eine angestellte Person aufgrund einer Krankheit ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen kann oder die Ausübung der Tätigkeit den Gesundheitszustand verschlechtern würde. Entscheidend ist also nicht allein das subjektive Befinden bei Frühjahrsmüdigkeit, sondern die objektive Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.
Eine Krankmeldung erfordert in der Regel eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Ab dem vierten Kalendertag der Erkrankung ist diese gesetzlich vorgeschrieben. Viele Arbeitsverträge oder Tarifverträge – auch im Apothekenbereich – verlangen die AU jedoch bereits ab dem ersten Tag. PTA sollten ihren Arbeitsvertrag genau kennen und die dort festgelegten Fristen einhalten.
Gegenüber der Apotheke bestehen klare Pflichten. PTA müssen die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen, also vor Arbeitsbeginn oder so früh wie möglich. Die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit sollte ebenfalls kommuniziert werden. Die Art der Erkrankung muss hingegen nicht genannt werden. Die Apothekenleitung hat kein Recht zu erfahren, welche Diagnose vorliegt. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen – unabhängig davon, ob die Erkrankung tatsächlich vorliegt.
Frühjahrsmüdigkeit oder echte Arbeitsunfähigkeit?
- Frühjahrsmüdigkeit: Ist keine Krankheit und somit in der Regel kein Grund für eine Krankmeldung. Die vermeintlichen Symptome sind meist mild und vorübergehend (ca. Mitte März bis Mitte Mai). Es handelt sich oft um eine Art Labeling- oder Nocebo-Effekt, da man erwartet, im Frühjahr müde zu sein. Empirische Belege für Frühjahrsmüdigkeit gibt es nicht.
- Echte Arbeitsunfähigkeit: Liegt vor, wenn die Müdigkeit so extrem ist, dass sie die täglichen Aktivitäten stark beeinträchtigt (Fatigue) oder mit Symptomen wie Schwindel, Kopfschmerzen oder Gliederschmerzen einhergeht. Wenn die Erschöpfung auch nach Wochen nicht nachlässt oder andere Symptome wie Infektanfälligkeit, Fieber, starke psychische Belastung hinzukommen, kann eine Frühlingsdepression oder eine andere ernsthafte Erkrankung vorliegen.
Frühjahrsmüdigkeit als Krankheitsgrund – geht das?
Hier wird es heikel. Frühjahrsmüdigkeit allein ist nach gängiger medizinischer Auffassung keine Krankheit im engeren Sinne und daher auch kein Grund für eine Krankmeldung. Allerdings gibt es einen Unterschied zwischen der subjektiven Einschätzung und der medizinischen Bewertung. Wer sich schlapp und unkonzentriert fühlt, empfindet das als real und belastend. Doch für eine AU muss eine Krankheit festgestellt werden, die die Arbeitsfähigkeit einschränkt. Reine Müdigkeit ohne zugrunde liegende Erkrankung erfüllt dieses Kriterium meist nicht und rechtfertigt keine Krankmeldung. Frühjahrsmüdigkeit allein reicht also nicht aus.
Frühjahrsmüdigkeit ist keine medizinische Diagnose, sondern ein umgangssprachlicher Begriff für ein saisonales Phänomen.
In der Praxis sieht es oft differenzierter aus. Ärzt*innen betrachten das Gesamtbild. Kommt zur Müdigkeit ein niedriger Blutdruck hinzu, der Schwindelattacken auslöst, kann durchaus eine AU ausgestellt werden. Ebenso verhält es sich, wenn die Schlafqualität so stark beeinträchtigt ist, dass eine Schlafstörung diagnostiziert wird. Die Frühjahrsmüdigkeit selbst steht dann nicht auf der Krankmeldung – wohl aber die daraus damit verbundene Symptomatik.
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Grenzfälle: Wenn mehr dahintersteckt
Frühjahrsmüdigkeit kann ein Warnsignal sein. Hinter der vermeintlich harmlosen Erschöpfung verbergen sich manchmal ernstzunehmende Zustände. Chronische Erschöpfung, die über Wochen anhält und durch Schlaf nicht besser wird, kann auf ein Burnout-Syndrom hindeuten. Gerade PTA, die unter Personalmangel, hohem Arbeitsdruck und ständigem Kund*innenkontakt stehen, sind gefährdet.
Auch Schlafstörungen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Wer nachts stundenlang wach liegt oder morgens wie gerädert aufwacht, leidet möglicherweise an einer behandlungsbedürftigen Insomnie. Die Zeitumstellung im Frühling kann bestehende Schlafprobleme zusätzlich verschärfen. Ebenso sollten depressive Episoden nicht unterschätzt werden. Die sogenannte Frühjahrsdepression ist seltener als die Winterdepression, kommt aber vor und erfordert professionelle Hilfe.
Wann sollte ärztlicher Rat eingeholt werden?
Die Faustregel lautet: Wenn die Müdigkeit länger als zwei bis drei Wochen anhält, den Alltag stark einschränkt oder von weiteren Symptomen wie Gewichtsverlust, Herzrasen oder anhaltender Niedergeschlagenheit begleitet wird. In solchen Fällen ist eine ärztliche Untersuchung mit Blutbild und gegebenenfalls weiterer Diagnostik sinnvoll.
Risiken bei unberechtigter Krankmeldung
Wer sich krankmeldet, ohne tatsächlich arbeitsunfähig zu sein, begeht eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung. Die Konsequenzen können erheblich sein. Eine vorgetäuschte Krankmeldung wegen Frühjahrsmüdigkeit rechtfertigt eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar eine fristlose Kündigung. Selbst eine einmalige Täuschung kann das Vertrauensverhältnis zwischen PTA und Apothekenleitung nachhaltig beschädigen.
Arbeitgebende haben bei Zweifeln an der Krankmeldung wegen Frühjahrsmüdigkeit und begründetem Verdacht die Möglichkeit, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einzuschalten. Dieser kann die Arbeitsunfähigkeit überprüfen. Auch wenn das in der Praxis selten vorkommt, sollte das Risiko nicht unterschätzt werden. Zudem können Kolleg*innen misstrauisch werden, wenn sich Krankmeldungen auffällig häufen – etwa immer freitags oder montags.
Wer sich ohne triftigen Grund krankmeldet, gefährdet nicht nur das eigene Arbeitsverhältnis, sondern auch das Teamklima.
Tipps für PTA im Umgang mit Frühjahrsmüdigkeit
• Bewegung an der frischen Luft: Kurze Spaziergänge oder Dehnungsübungen in der Pause, um den Kreislauf und die Serotoninproduktion anzuregen.
• Wechselduschen trainieren die Gefäße, machen wach und regen den Kreislauf an.
• Ausgewogene Ernährung: Leichte Kost, viel Obst, Gemüse und ausreichend Flüssigkeit unterstützt den Körper bei der Umstellung.
• Offenes Gespräch im Team: Ehrlich Ansprechen, dass man sich gerade schlapp fühlt. Gemeinsam lassen sich Aufgaben vielleicht so verteilen, dass besonders konzentrationsintenisve Tätigkeiten in leistungsstarke Phasen fallen.
Trotzdem gibt es Situationen, in denen es sinnvoll ist, zu Hause zu bleiben und eine ärztliche Krankmeldung einzuholen. Frühjahrsmüdigkeit hin oder her: Wenn der Schwindel so stark ist, dass sicheres Arbeiten in der Rezeptur nicht möglich ist, oder wenn die Konzentration so weit nachlässt, dass Fehler bei der Arzneimittelabgabe drohen, steht die Sicherheit der Kund*innen an erster Stelle. In solchen Fällen ist eine ärztliche Abklärung der richtige Schritt – nicht nur zum eigenen Schutz.
Fazit: Zwischen Verständnis und Verantwortung
Frühjahrsmüdigkeit ist ein weit verbreitetes Phänomen, das viele PTA im Apothekenalltag spüren. Als alleiniger Grund für eine Krankmeldung reicht sie in der Regel nicht aus, da sie keine anerkannte Krankheitsdiagnose darstellt. Sobald jedoch konkrete Symptome wie Schwindel, Kreislaufprobleme oder Schlafstörungen hinzukommen, kann eine ärztliche AU durchaus gerechtfertigt sein.
Quellen:
https://www.netdoktor.de/symptome/muedigkeit
https://www.wicker.de/psychotherapie/depression/fruehjahrsmuedigkeit-oder-fruehjahrsdepression
https://www.aknr.de/presse/pressemitteilungen/tipps-gegen-fruehjahrsmuedigkeit
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