Hochgehaltene Flasche mit Coron-Impfstoff angepasst an die Omikron-Sublinie XBB.1.5 (Kraken)© SyhinStas / iStock / Getty Images Plus
Die Omikron-Sublinie XBB.1.5 trägt den inoffiziellen Spitznamen „der Kraken“ wegen hoher Infektiosität. Ab dem 18. September kann in Deutschland dagegen geimpft werden.

Omikron-Sublinie XBB.1.5

ANGEPASSTER CORONA-IMPFSTOFF AB 18. SEPTEMBER ERHÄLTLICH

Die EU-Kommission hat grünes Licht für einen weiterentwickelten Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer gegeben. Das an die Omikron-Sublinie XBB.1.5 angepasste Präparat wird voraussichtlich ab dem 18. September in Arztpraxen und Apotheken erhältlich sein.

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Das neue Vakzin sei ein weiterer Meilenstein im Kampf gegen die Krankheit, teilte die EU-Kommission am heutigen Freitag mit. Angepasst ist das Präparat auf die Sublinie des Coronavirus Omikron-Sublinie XBB.1.5 die derzeit in Europa dominiert. Es soll daher besser vor aktuell kursierenden Varianten schützen als vorherige Impfstoffe.

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hatte den Impfstoff bereits vor wenigen Tagen genehmigt, die EU-Kommission musste nun noch formal zustimmen.

Vorbereitung auf intensive Impfkampagne

„Die Apotheken können bis 12. September die Bestellungen für die Arztpraxen und für selbst benötigte Impfstoffe beim pharmazeutischen Großhandel aufgeben“, bestätigte der Chef des Apothekerverbands Nordrhein, Thomas Preis, der „Rheinischen Post“.

Arztpraxen und Apotheken bereiten sich bereits auf eine intensive Impfkampagne im Herbst vor. Laut Preis ist mit einer komplizierten Terminvergabe zu rechnen.

Nach der Auslieferung ab 18. September stünden sie Praxen und Apotheken zur Verfügung. Diesen Tag hatte im August bereits Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als Termin für die Verfügbarkeit in Praxen genannt.

Aktuelle Empfehlung der Ständigen Impfkommission

Die Ständige Impfkommission (Stiko) in Deutschland empfiehlt Auffrischimpfungen mittlerweile nur noch bestimmten Gruppen, vorzugsweise im Herbst. Dazu gehören etwa Menschen ab 60, Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen ab einem Alter von sechs Monaten, Pflege- und Gesundheitspersonal sowie Angehörige von Risikopatienten.

Mindestens zwölf Monate sollen in der Regel seit der letzten Impfung oder Infektion vergangen sein.

Quelle: dpa

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