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Arbeitsrecht

BILDUNGSURLAUB: WELCHEN ANSPRUCH HABEN PTA?

Bildungsurlaub ist bezahlter Sonderurlaub zur beruflichen, politischen oder persönlichen Weiterbildung – zusätzlich zum jährlichen Erholungsurlaub. Wer darf sich für Bildungsurlaub freistellen lassen? Und wie nehmen PTA ihren Bildungsurlaub wahr?

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Weiterbildung und das regelmäßige Auffrischen der beruflichen Kompetenzen sind wichtig, für sich selbst, aber auch für Arbeitgeber*innen. Während der Ausbildung und dem Arbeitsleben hat man sicherlich ganz viel Wissen angehäuft, aber man kann sich in seinem Arbeitsleben nicht darauf verlassen, dass es ein Leben lang Gültigkeit hat. Deshalb sollte das Gelernte immer wieder aktualisiert werden. Und auch abseits vom Fachwissen profitiert jede Apotheke von gut gebildeten Angestellten.

Hierfür ist Bildungsurlaub ideal, denn er fördert das lebenslange Lernen. Alle Arbeitnehmer*innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildung. Eine bundeseinheitliche Regelung besteht allerdings nicht. Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Bildungsurlaub.

Wie viel Bildungsurlaub darf ich nehmen?

Im Großteil der Bundesländer existiert ein eigenes Bildungsurlaubsgesetz, nur in Bayern und Sachsen nicht. Die Höhe des Bildungsurlaubs ist daher unterschiedlich. Meist jedoch besteht ein Anspruch von fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr oder zehn Tagen in zwei Jahren. Dieser Anspruch bezieht sich auf eine Fünf-Tage-Woche.

Es gibt aber zudem noch den tariflichen Anspruch. Im Bundesrahmentarifvertag für Apothekenmitarbeiter (BRTV) regelt § 12 diesen Anspruch. Er gilt nachrangig zum gesetzlichen Anspruch. Das heißt, er greift erst, wenn es im betreffenden Bundesland keine gesetzlichen Regelungen zum Bildungsurlaub gibt. Oder wenn eine Fortbildungsmaßnahme nicht wie vom Landesgesetz gefordert zertifiziert ist. Der tarifliche Anspruch beträgt seit dem 1. Januar 2011 sechs Werktage innerhalb von zwei Kalenderjahren.

Was gilt als Bildungsurlaub? Wie nehme ich Bildungsurlaub?

Einen Anspruch auf Bildungsurlaub hat man erst sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Die Beantragung muss (je nach Bundesland) mindestens einen Monat vorher schriftlich erfolgen. Zudem muss die Teilnahme durch ein entsprechendes Zertifikat nachgewiesen werden.

Man sollte sich also vorab unbedingt über die jeweiligen Gesetze des Bundeslandes informieren. Ausschlaggebend ist übrigens, in welchem Bundesland sich der Arbeitsort befindet, nicht der Wohnort.

Was gilt als Bildungsurlaub?

Der Inhalt der Fortbildung muss nicht in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Das Spektrum reicht von Sprachkursen über konkrete fachliche Fortbildungen bis zu politischen Seminaren oder persönlichkeitsbildenden Kursen.

Es handelt sich nicht um Erholungsurlaub. Um das auch sprachlich klarzustellen, sprechen manche daher von Bildungsfreistellung. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass der Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ist.

Wer bezahlt den Bildungsurlaub?

Während des Bildungsurlaubs stellen Arbeitgeber*innen die Arbeitnehmer*innen von der Arbeit frei und zahlen das Gehalt fort. Die Weiterbildungskosten tragen die Beschäftigten selbst. Diese Kosten kann man am Ende des Finanzjahrs aber bei der Steuererklärung einreichen.

Muss die Apotheke mir Bildungsurlaub gewähren?

Der arbeitgebende Betrieb kann den Bildungsurlaub auch ablehnen. In diesem Fall sollte man sich die Ablehnung schriftlich aushändigen und prüfen lassen, ob sie gesetzeskonform ist. Berechtigte Ablehnungsgründe sind unter anderem verstrichene Fristen oder zwingende betriebliche Gründe wie Unabkömmlichkeit vom Arbeitsplatz zum beantragten Zeitpunkt.

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