ApoVWG
GESETZESÄNDERUNG: PTA AB 1. APRIL VOLL VERTRETUNGSBEFUGT
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Schon für das PTA-Reformgesetz wurde über die Vertretungsbefugnis diskutiert, letztlich wurde sie 2023 aber nicht umgesetzt. Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nahm das Thema in seine Apothekenreformpläne, doch verabschiedet wurden sie nie.
Lauterbachs Nachfolgerin Nina Warken versuchte sich nun erneut an einer Apothekenreform. Am 27. Februar besprach der Bundestag das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) in erster Lesung. Am 4. März wurde die Kritik verschiedener Interessengruppen gehört. Während ABDA und GKV-Spitzenverband sich darum stritten, wie viele Apotheken Deutschland eigentlich braucht und ob die Kassen es verkraften können, künftig ein Packungsfixum von 9,50 statt 8,35 Euro zu zahlen, wäre ein Punkt fast in Vergessenheit geraten: die Vertretungsbefugnis für PTA! Doch nun wurde nachgebessert.
Was bisher geschah
In Lauterbachs Gesetzentwurf hieß es, mindestens acht Stunden pro Woche müssen Apotheker*innen anwesend sein. Ansonsten dürfen PTA nach einer Weiterbildung die Apothekenleitung übernehmen, Apotheker*innen würden bei Bedarf telepharmazeutisch zugeschaltet. Die Leitungsbefugnis war für die Apotheker*innenschaft jedoch ein absolutes No-Go. Der Gesetzentwurf von Warken ruderte zunächst zur Vertretungsbefugnis zurück:
- PTA sollten nur vertretungsbefugt sein, wenn es im Umkreis von sechs Kilometern keine weitere Apotheke gibt.
- Und wenn sie seit mindestens drei Jahren ohne Aufsicht in ihrer Apotheke arbeiten.
- Auch dann hätte die Apothekenleitung im Vorjahr bei der zuständigen Behörde im Einzelfall einen Antrag stellen müssen.
- PTA hätten maximal 20 Tage im Jahr, davon höchstens 10 zusammenhängend, die Vertretung übernehmen dürfen.
- Aber nur, falls keine Apotheker*innen oder Pharmazieingenieur*innen verfügbar sind.
- Die Apothekenleitung sollte trotzdem die ganze Zeit über verfügbar sein.
- Und Apotheken, die Arzneimittel individuell stellen/verblistern oder Krankenhäuser versorgen, waren generell ausgenommen.
Vertrauen Apotheker*innen PTA nicht?
Vermutlich hätte man also an einer Hand abzählen können, wie viele PTA tatsächlich zum Zug gekommen wären. War etwa genau das der Sinn von Warkens Entwurf – pro forma Chancen für PTA aufzeigen, die in der Realität aber nicht umsetzbar sind? So PTA hinhalten und gleichzeitig die Apotheker*innenschaft nicht vor den Kopf stoßen?
Trotzdem fürchtete die ABDA „die umfassende Versorgung in den Apotheken wird dadurch gefährdet.“ Auf einer Versammlung der LAK Baden-Württemberg titelte sie sogar, die PTA-Vertretung öffne dem Fremdbesitz die Tür.
Bisherige Vorschläge zur PTA-Vertretung als Humbug enttarnt
Nach der Erstlesung von Warkens Entwurf im Bundestag, nämlich bei der Anhörung der Fachverbände am 4. März, kam neben Apotheker*innen, Kassen, Ärzt*innen, Industrie und Pharma-Großhandel endlich auch der BVpta zu Wort. In der Stellungnahme des Berufsverbands hieß es, der Gesetzentwurf „führt allein dazu, dass PTA zu „billigen“ Ersatzkräften degradiert werden.“ Oder noch deutlicher: „Bedeutet: Doppelte Arbeitsbelastung, mehr Verantwortung, gleiches Gehalt!“
Der Berufsverband sieht die PTA-Vertretungsbefugnis dann als sinnvoll an, wenn sie unabhängig vom Standort gilt und auf einer Weiterqualifizierung fußt. Darin sollen PTA unter anderem rechtliche Verantwortung, Betriebsorganisation und die Kommunikation mit anderen Heilberufen erlernen – und einen neuen Titel erwerben: Pharmazie-Assistenz.
Gute Nachrichten für PTA
Der Vorschlag des BVpta klang schon eher nach einer wahren Chance, den PTA-Beruf weiterzuentwickeln. Doch seither ist einiges passiert. Die Fachgremien des Bundestags haben die Stellungnahme des BVpta sorgfältig überprüft. Und sind zu einem erfreulichen Schluss gekommen, der alle Erwartungen übertrifft: PTA sind qualifiziert. Qualifizierter, als die Apotheker*innenschaft bislang angenommen hat.
Nachforschungen haben ergeben, dass PTA in der Ausbildung lernen, was zur Arzneimittelabgabe und -herstellung nötig ist – und dass sie wissen, wann sie um Rat fragen sollten. Die Abläufe der jeweiligen Apotheke lernen sie in ihrer Probezeit kennen.
Diese Erkenntnis warf gleichzeitig Fragen auf. Wieso dürfen externe Apotheker*innen die Apothekenleitung vertreten, die zuvor noch nie in der betreffenden Apotheke gearbeitet haben? Ist es nicht eine Gefahr für die Arzneimitteltherapiesicherheit, wenn Apothekenfremde die Verantwortung für Abläufe tragen sollen, die sie gar nicht kennen?
Deshalb wurde Ende März im Eilverfahren das ApoVWG durchgewunken und die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) entsprechend angepasst, konkret § 2 Satz 5. Nun heißt es:
„Der Apothekenleiter muss sich, sofern er seine Verpflichtung zur persönlichen Leitung der Apotheke vorübergehend nicht selbst wahrnimmt, durch einen Apotheker oder PTA vertreten lassen. Die vertretende Person muss zuvor eine Probezeit von 6 Monaten in der betreffenden Apotheke absolviert haben. Die zuständige Behörde kann eine Vertretung über diese Zeit hinaus zulassen, wenn ein in der Person des Apothekenleiters liegender wichtiger Grund gegeben ist.“
Das ist zwar ein Rückschritt für Apotheker*innen, die nun nicht mehr hauptberuflich in Urlaubszeiten das Backoffice fremder Apotheken besetzen können. Für PTA ist es hingegen endlich eine Anerkennung ihrer Kompetenz.
Das Bundesgesundheitsministerium verfügt, dass für interessierte PTA dennoch kostenlose Weiterbildungen zur Betriebsorganisation angeboten werden. An einem Themenplan arbeitet der BVpta derzeit. Außerdem werden der Bundesrahmentarifvertrag und die Tarifverträge der Kammern Sachsen und Nordrhein angepasst: Leitungsvertretende PTA dürfen sich über einen angemessenen Bonus freuen!
Die Änderung der ApBetrO gilt seit 1. April.
Liebe PTA,
Sie haben es sich bestimmt schon gedacht: Mit dem letzten Abschnitt haben wir Sie in den April geschickt. Bis zum Statement des BVpta lesen Sie hier Fakten. Doch die „Guten Nachrichten für PTA“ habe ich mir erträumt.
Es grüßt Sie herzlich Ihre
Gesa Van Hecke
PTA und Onlineredakteurin












