Frau scannt an Supermarkt-Kasse Handybildschirm © Drazen Zigic / iStock / Getty Images Plus
Immer mehr SupermĂ€rkte locken mit Rabatten via Bonus-App – doch VerbraucherschĂŒtzer*innen sehen darin eine Benachteiligung von Menschen ohne Smartphone.

Digitale Angebote

BONUS-APPS IN DER KRITIK: SIND SIE DISKRIMINIEREND?

Nutzt du Bonus-Apps beim Einkaufen? Viele SupermĂ€rkte locken mit exklusiven Angeboten fĂŒr angemeldete Kund*innen. VerbraucherschĂŒtzer*innen kritisieren diese Praxis nun scharf und fordern faire Preise fĂŒr alle Menschen, unabhĂ€ngig von der Smartphone-Nutzung.

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Viele Verbraucher*innen in Deutschland nutzen Bonus-Apps der LebensmittelhĂ€ndler*innen, um beim Einkaufen zu sparen. Diese Vorteile gelten jedoch meist nur fĂŒr registrierte Kund*innen. Ist das gerecht? Über diese Frage wird an diesem Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Bamberg gestritten.

Hintergrund ist eine Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen den Discounter Netto (Az. 3 UKl 16/25 e). In einem Prospekt hatte die Kette einen Extra-Preisnachlass von 15 Prozent beworben, der nur ĂŒber das digitale Angebot eingelöst werden kann.

Rabatte fĂŒr alle Kund*innen beim Einkauf gefordert

Nach Ansicht der VerbraucherschĂŒtzer*innen ist es diskriminierend, wenn Rabatte nur digital gewĂ€hrt werden, und verstĂ¶ĂŸt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Kritisiert wird, dass behinderte, Ă€ltere oder jĂŒngere Menschen benachteiligt wĂŒrden, weil sie entsprechende GerĂ€te oft nicht nutzen könnten oder dĂŒrften.

Die Verbraucherzentrale fordert deshalb gleiche Rabatte fĂŒr alle. „Der Verbraucheralltag ist teuer genug“, sagte vzbv-VorstĂ€ndin Ramona Pop. Jeder sollte von den Preisvorteilen profitieren können. Menschen, die keine Bonus-Apps nutzen, dĂŒrften nicht ausgeschlossen werden.

Umfrage zeigt geteilte Verbrauchermeinung

Netto wollte sich auf Nachfrage nicht zum laufenden Verfahren Ă€ußern. Der Handelsverband Deutschland (HDE) erklĂ€rte, grundsĂ€tzlich gelte fĂŒr alle Kund*innen derselbe Preis. Solche Bonus-Apps seien fĂŒr viele HĂ€ndler*innen ein Instrument, Kund*innen besser kennenzulernen und genauer auf BedĂŒrfnisse einzugehen. Auch ohne die digitalen Helfer gebe es attraktive Preise.

Die VerbraucherschĂŒtzer*innen gehen auch gegen andere HĂ€ndler*innen vor, die spezielle Rabatte anbieten.

Ein Prozess gegen Penny beginnt im April, ein weiterer gegen Lidl im September. Obwohl auch Supermarktketten eigene Bonus-Apps haben, konzentriert sich der vzbv zunĂ€chst auf Discounter. Dort kauften besonders preissensible Kund*innen ein, heißt es. FĂŒr Menschen mit geringem Einkommen sei Gleichbehandlung besonders wichtig.

Lukratives TauschgeschĂ€ft fĂŒr HĂ€ndler*innen

FĂŒr HĂ€ndler*innen und Kund*innen sind die Bonus-Apps eine Art TauschgeschĂ€ft. Angemeldete Kund*innen erhalten exklusive Rabatte. Im Gegenzug gewinnen die HĂ€ndler*innen – im besten Fall – treuere Kund*innen sowie deren Daten und können das Kaufverhalten besser analysieren. Was die exklusiven PreisnachlĂ€sse betrifft, sind die Verbraucher*innen gespalten. Laut einer im Februar 2025 durchgefĂŒhrten YouGov-Umfrage finden das 41 Prozent gut, 40 Prozent nicht. Alle anderen machten keine Angaben.

Nach Angaben des Marktforschers NIQ nutzen zwei Drittel der Haushalte in Deutschland mindestens eine HÀndler-App, am hÀufigsten die von Lidl und Rewe.

77 Prozent dieser Gruppe verwenden Coupons, um Geld zu sparen. 48 Prozent kaufen deshalb andere Produkte als ursprĂŒnglich geplant, 44 Prozent wechseln sogar das GeschĂ€ft. NIQ-Marktforscher David Georgi sagt dazu:

„Die HĂ€ndler-Apps haben sich wahnsinnig schnell etabliert. Sie beeinflussen das Kaufverhalten spĂŒrbar“.

Weitere Rechtsstreitigkeiten wegen Apps

Die Bonus-Apps standen zuletzt mehrfach im Mittelpunkt von Rechtsstreitigkeiten. Rewe unterlag im Dezember vor dem Landgericht Köln gegen die Verbraucherzentrale Baden-WĂŒrttemberg. Die Supermarktkette darf nicht mehr mit einem Bonus werben, ohne den Gesamtpreis des entsprechenden Produkts zu nennen. Rewe hat Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.

Bereits im September scheiterten VerbraucherschĂŒtzer*innen mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Sie monieren, dass die Bonus-Apps entgegen den Teilnahmebedingungen nicht kostenlos seien. Verbraucher*innen zahlten mit ihren Daten, um die Rabatte zu erhalten. Der vzbv will deshalb vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Quelle: dpa

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