Nahaufnähme: Mann hält Nasenspray in Hand auf weißem Hintergrund © Nattawat Jindamaneesirikul / iStock / Getty Images Plus
Der Bundesrat hat offiziell zugestimmt, dass Naloxon als Nasenspray aus der Verschreibungspflicht entlassen wird.

Bundesrat

NALOXON ALS NASENSPRAY UND WEITERES MEDIKAMENT BALD OHNE REZEPT

Dass Naloxon in Form eines Nasensprays zukünftig aus der Verschreibungspflicht entlassen werden soll, beschloss der entsprechende Ausschuss schon vor Längerem. Jetzt stimmt der Bundesrat dem auch offiziell zu. Und noch ein weiteres Medikament gibt es bald ohne Rezept.

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Die Kombination aus Prednisolon und Salicylsäure zur Anwendung auf der Kopfhaut ist bekannt unter dem Namen Alpicort®. Auch dieses Medikament soll zukünftig ohne Rezept erhältlich sein, genau wie Naloxon als Nasenspray für den Notfall. Bei letzterem ändern sich auch einige weitere Bestimmungen, was den Einsatz für Laien und die Bevorratung von öffentlichen Einrichtungen vereinfacht.

Einige Probleme gibt es aber bei Naloxon als Nasenspray noch. Lösungen sind in Aussicht. Und der Beschluss des Bundesrates enthält noch weitere Neuerungen.

Naloxon als Nasenspray: Hürden entfallen

Laut Beschluss des Bundesrates soll Naloxon in Form von Nasenspray zukünftig auch ohne Rezept erhältlich sein, zumindest dann, wenn es national zugelassen ist. Der Opioid-Rezeptor-Antagonist Naloxon wird als schnellwirkendes Nasenspray eingesetzt bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung und kann so Leben retten. Im Beschluss heißt es:

„Naloxon-Nasenspray soll zur Verabreichung durch anwesende Laien sowie durch Einsatz- und Fachkräfte relevanter Behörden und Einrichtungen niedrigschwellig zugänglich gemacht werden.“

Das einzige in Deutschland erhältliche Naloxon-haltige Nasenspray Nyxoid® von Mundipharma ist aber nicht national zugelassen, sondern besitzt eine europäische Zulassung. Zukünftig soll das norwegische Ventizolve® hierzulande auf den Markt kommen.

Für den Einsatz von Naloxon als Nasenspray sollen in der Zwischenzeit aber Erleichterungen geschaffen werden. Dafür bekommt §2 der Arzneimittelverschreibungsverordnung einen neuen Absatz 2a. Hintergrund: Naloxon als Nasenspray muss bisher einer konkreten Person oder im Sprechstundenbedarf verordnet werden. Das soll sich ändern.

Der neue Passus erlaubt zukünftig eine Verschreibung von Naloxon als Nasenspray für Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, der Obdachlosenhilfe, des Strafvollzuges, der Zollbehörden, der Ordnungsbehörden oder der Bundes- und Landespolizei. Außerdem muss das Rezept keine Namen, Geburtsdaten und keine Dosierung enthalten, ein „entsprechender Vermerk“ genügt.

Weiteres bewährtes Medikament zukünftig ohne Rezept

Alpicort® von Dr. Wolff ist ein bewährtes Medikament zur Anwendung auf der Kopfhaut, das bald ebenfalls ohne Rezept vertrieben werden darf. Die Kombination von 0,2 Prozent Prednisolon und 0,4 Prozent Salicylsäure darf maximal drei Wochen bei Erwachsenen zum Einsatz kommen; maximal 50 Milliliter darf die abgegebene Packung enthalten. Die bewährten Substanzen lindern leichte entzündliche Erkrankungen der Kopfhaut wie Schuppenflechte und seborrhoische Dermatitis. Dass das Medikament bald ohne Rezept erhältlich ist, könnte Betroffenen den Zugang besser ermöglichen.

Neu unter die Verschreibungspflicht fallen zwölf Wirkstoffe und Zubereitungen. Außerdem regelt der neue Beschluss des Bundesrates Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung von T-Rezepten.

Der Verband Pharma Deutschland, der sich dafür einsetzt, bewährte Medikamente ohne Rezept zugänglich zu machen, begrüßt den Beschluss, weist aber auf den komplizierten und intransparenten Prozess hin. Naloxon als Nasenspray soll schon länger aus der Verschreibungspflicht entlassen werden, aber der Weg bis zum Beschluss hat viel Zeit in Anspruch genommen.

Quellen:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/otc-switch-fuer-alpicort-und-naloxon/#
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/09/30/laender-geben-gruenes-licht-fuer-rezeptfreies-naloxon-nasenspay

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