Ein Muster des T-Rezept-Formulars© BfArM
Unten links auf dem T-Rezept muss die verordnende Person Kreuzchen setzen. Der zweite Punkt enthält auf neuen Formularen nicht mehr die Gebrauchsanweisung.

Formularanpassung

NEUES T-REZEPT – WAS APOTHEKEN BEACHTEN MÜSSEN

Seit Montag gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte neue T-Rezepte aus. Denn mit dem gefallenen Patentschutz hat sich das Prozedere um den Beipackzettel geändert, den Kund*innen jetzt in der Apotheke erhalten. Was bedeutet das für Sie, wenn Sie ein T-Rezept annehmen?

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Auf einem T-Rezept werden die Arzneistoffe Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid verordnet. Schon im Februar wurde die Arzneimittelverschreibungsverordnung § 3a Absatz 2 Satz 1 geändert und das Sonder-Rezeptformular angepasst. Der Hintergrund: Bislang gaben die verschreibenden Ärzt*innen die Gebrauchsanweisung, also den Beipackzettel, aus und bestätigten das auf dem Rezept. Dieses Jahr fiel aber der Patentschutz für Lenalidomid.

Generika wurden bereits zugelassen. Da jetzt erst in der Apotheke feststeht, welches Fertigarzneimittel Kund*innen erhalten, bekommen sie die Gebrauchsanweisung nun auch erst in der Apotheke – wie bei anderen Fertigarzneimitteln auch. Die Verordnenden dürfen entsprechend nicht mehr auf dem Rezept ankreuzen, dass sie den Beipackzettel ausgehändigt hätten. Das Formular musste angepasst werden, die neue Version ist seit dem 8. August im Umlauf.

Wie unterscheiden sich neue T-Rezepte von alten?

Es geht dabei um das zweite der vier ankreuzbaren Felder unten links. Bislang stand dort:

„Dem/der Patient(in) wurde vor Beginn der Behandlung medizinisches Informationsmaterial gemäß den Anforderungen der Fachinformation entsprechender Fertigarzneimittel sowie die aktuelle Gebrauchsinformation des entsprechenden Fertigarzneimittels ausgehändigt.“

Nun steht dort nur noch:

„Dem/der Patient(in) wurde vor Beginn der Behandlung medizinisches Informationsmaterial gemäß den Anforderungen der Fachinformation entsprechender Fertigarzneimittel ausgehändigt.“

Muss ich alte T-Rezepte jetzt ablehnen?

Um Kosten zu sparen, dürfen alte Formulare noch aufgebraucht werden. Der verordnende Arzt oder die Ärztin müssen dann lediglich den Passus „sowie die aktuelle Gebrauchsinformation des entsprechenden Fertigarzneimittels“ streichen.

Was ist nochmal Lenalidomid?
Lenalidomid ist ein Immunmodulator. Es ist verwandt mit Thalidomid und Pomalidomid. Alle drei Arzneimittel wirken fruchtschädigend; das stellte man für Thalidomid in den 1960er Jahren beim Fertigarzneimittel Contergan® fest. Das T in T-Rezept steht für „teratogen“. Trotz dieser Nebenwirkung sind die Substanzen bei bestimmten Krebsarten zugelassen, weil bei diesen schweren Erkrankungen der Nutzen das Risiko überwiegt. Voraussetzung ist aber, dass Anwender*innen und ihre Partner*innen eine Schwangerschaft zuverlässig verhüten, über Risiken informiert werden und die Abgabe amtlich überwacht wird. Dazu dient der zweite Teil des T-Rezepts.

Was ist beim T-Rezept generell zu beachten?

Das T-Rezept ist zweiteilig; Teil I dient der Abrechnung, Teil II enthält keine Patient*innen-Daten und ist für die Bundesopiumstelle bestimmt. T-Rezepte sind sieben Tage gültig (Ausstellungdatum plus sechs Tage).

Zusätzlich zu den üblichen Angaben auf einem Rezept muss ein T-Rezept Folgendes enthalten:

  • Bestätigung durch Ankreuzen: Alle Sicherheitsbestimmungen werden eingehalten.
  • Bestätigung durch Ankreuzen: Dem*der Patient*in wurde das medizinische Informationsmaterial ausgehändigt.
  • Bestätigung durch Ankreuzen: entweder „In-Label“ oder „Off-Label“
  • Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes inklusive der Stärke, der Darreichungsform und der Menge beziehungsweise bei Rezepturarzneimitteln die Zusammensetzung nach Art und Menge sowie die Gebrauchsanweisung. Achtung, die Höchstmenge ist begrenzt!
  • Dosierung. Ausnahme: Ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung liegt vor und dies ist auf dem Rezept vermerkt. Oder das Arzneimittel wird unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben.
  • Wie bei einem BtM-Rezept muss die Telefonnummer des oder der Verschreibenden angegeben sein.

Quellen:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/t-rezept-aenderungen-ab-august
https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/T-Register/_node.html
https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/_FAQ/T-Register/Ausfuellen-eines-T-Rezepts/faq-liste.html

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