Paragraphen-Symbol und Schriftzug „Arbeitsrecht“© Rocco-Herrmann / iStock / Getty Images Plus
Mobbing am Arbeitsplatz bedeutet, dass Sie von Kolleg*innen oder Vorgesetzten systematisch und über einen längeren Zeitraum schikaniert, ausgegrenzt oder gedemütigt werden.

Arbeitsrecht

WAS TUN BEI MOBBING IN DER APOTHEKE?

Mobbing in der Apotheke beginnt oft schleichend. Doch dauernde Ausgrenzung, ständige Kritik oder Demütigungen können krank machen. Was das Arbeitsrecht sagt, auf welche Warnsignale Sie achten sollten und was Sie selbst unternehmen können.

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Konflikte gehören zum Alltag vieler Apotheken. Zeitdruck, Personalmangel und kleine Teams sorgen dafür, dass Spannungen schneller entstehen als in anderen Branchen. Allerdings gilt nicht jede Meinungsverschiedenheit als Mobbing im arbeitsrechtlichen Sinne.

Für PTA ist es deshalb oft schwierig, zu erkennen, wann eine Grenze überschritten wird – und welche Möglichkeiten dann bestehen. Besonders belastend wird die Situation, wenn Demütigungen, Ausgrenzung oder ständige Kritik über Wochen oder Monate hinweg anhalten.

Was genau ist Mobbing am Arbeitsplatz?

Von Mobbing ist im Arbeitsrecht die Rede, wenn Beschäftigte über längere Zeit systematisch schikaniert, ausgegrenzt oder herabgewürdigt werden. Einzelne Streitigkeiten oder schlechte Stimmung im Team reichen dafür nicht aus. Entscheidend sind die Regelmäßigkeit und die Absicht, jemanden gezielt unter Druck zu setzen oder aus dem Arbeitsumfeld zu verdrängen.

In Apotheken zeigt sich Mobbing häufig subtil. Betroffene PTA berichten etwa davon, dass Informationen absichtlich nicht weitergegeben werden, dass sie vor Kunden kritisiert oder ständig bei Dienstplänen benachteiligt werden. Auch abwertende Bemerkungen, unrealistische Arbeitsanweisungen oder soziale Isolation innerhalb des Teams können Anzeichen dafür sein.

Mobbing: Die wichtigsten Kriterien auf einen Blick

  • Systematische Schikanen oder Ausgrenzung am Arbeitsplatz
  • Wiederholte Angriffe über einen längeren Zeitraum
  • Ziel ist häufig die Demütigung oder Verdrängung einer Person
  • Typische Formen: ständige Kritik, Gerüchte, Isolation oder Bloßstellung
  • Mobbing kann durch Kolleg*innen oder Vorgesetzte (Bossing) entstehen – vom Arbeitsrecht her macht das einen Unterschied.

Wenn Sie selbst das Gefühl haben, dass sich bestimmte Situationen ständig wiederholen und Sie gezielt herabgesetzt werden, sollten Sie diese Wahrnehmung ernst nehmen. Viele Betroffene zweifeln zunächst an sich selbst – genau das macht Mobbing oft so belastend.

Besonders schwerwiegend ist auch Bossing, also Mobbing durch Vorgesetzte. Dabei nutzen Chef und Chefin oder Filialleitungen ihre Machtposition, um Mitarbeitende systematisch unter Druck zu setzen. Das kann sich etwa in dauerhafter Kontrolle, öffentlicher Bloßstellung oder unbegründeten Vorwürfen äußern. Arbeitsrechtlich ist Mobbing durch Chef oder Chefin besonders relevant, weil Vorgesetzte eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten haben.

Konflikt oder Mobbing?

Nicht jede harte Kritik oder Meinungsverschiedenheit erfüllt automatisch den arbeitsrechtlichen Tatbestand des Mobbings. Juristisch wird häufig geprüft, ob die Angriffe systematisch erfolgen und darauf abzielen, die betroffene Person auszugrenzen oder psychisch zu belasten.

Wenn einzelne Vorfälle sich häufen und ein Muster erkennbar wird, sollten PTA aufmerksam werden.

Vielleicht kennen Sie auch Situationen, in denen Sie morgens bereits mit Bauchschmerzen zur Arbeit gehen oder Angst vor bestimmten Kollegen entwickeln. Spätestens dann sollte genauer hingeschaut werden. Schlafprobleme, Erschöpfung oder psychosomatische Beschwerden sind typische Beschwerden.

Wie häufig ist Mobbing im Gesundheitswesen?

Um Einzelfälle handelt es sich dabei aber nicht. Studien zeigen seit Jahren, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen überdurchschnittlich häufig von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz betroffen sind. Besonders problematisch sind kleine Teams mit hoher Arbeitsdichte. Genau das trifft auf etliche Apotheken zu.

Doch die Dunkelziffer ist hoch: Expert*innen gehen davon aus, dass Mobbing in vielen Fällen nicht offiziell gemeldet wird. Die Angst vor beruflichen Nachteilen oder einer Kündigung ist groß – gerade in kleinen Teams, in denen tägliche Zusammenarbeit unvermeidbar ist.

Was können Sie bei Mobbing als erste Schritte unternehmen?

Wer Mobbing vermutet, sollte möglichst früh beginnen, Vorfälle zu dokumentieren. Wichtig sind konkrete Daten, Uhrzeiten, beteiligte Personen und mögliche Zeugen. Ein solches Mobbing-Tagebuch kann später arbeitsrechtlich bedeutsam werden. Wenn Sie betroffen sind, kann es außerdem helfen, sich frühzeitig Unterstützung zu suchen. Viele Angestellte ziehen sich aus Scham oder Unsicherheit zurück. Gespräche mit vertrauten Kolleg*innen, mit Freund*innen oder Familienmitgliedern können helfen, die Situation realistischer einzuordnen.

Auch ADEXA bietet Unterstützung an, und zwar in Form einer speziellen Mobbing-Sprechstunde mit einer Expertin aus dem Arbeitsrecht.

Falls Gespräche im Team keine Verbesserung bringen, kann der nächste Schritt ein offizieller Termin mit Ihrer Chefin oder Ihrem Chef sein. Vorgesetzte sind verpflichtet, Beschäftigte vor gesundheitlichen Schäden durch Mobbing zu schützen. Reagieren sie nicht oder sind selbst beteiligt, ist eine arbeitsrechtliche Beratung der nächste sinnvolle Schritt.

Arbeitsrecht: Welche Möglichkeiten haben Sie bei Mobbing?

Zwar existiert in Deutschland kein „Mobbing-Gesetz“. Dennoch können verschiedene arbeitsrechtliche Ansprüche greifen. Grundlage ist die Verletzung der Fürsorgepflicht der/des Arbeitgebenden und der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene verlangen, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin gegen die Schikanen einschreitet. Denkbar sind außerdem Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen, wenn gesundheitliche Schäden entstanden sind. Doch der Nachweis, dass Mobbing Beschwerden ausgelöst hat, ist im Arbeitsrecht oft schwierig.

Kommt es durch Mobbing zu einer Kündigung, prüfen Gerichte häufig sehr genau, ob diese rechtmäßig war.

Auch der Kündigungsgrund spielt eine große Rolle. Eine fristlose Kündigung wegen Mobbings ist im Arbeitsrecht grundsätzlich möglich, wenn Beschäftigte andere Kolleg*innen massiv schikanieren oder beleidigen. Umgekehrt kann auch eine Eigenkündigung aufgrund unerträglicher Arbeitsbedingungen rechtliche Folgen haben – etwa, wenn Betroffene nachweisen können, dass Mobbing die Ursache war.

Besonders heikel sind Fälle, in denen PTA ihre Vorgesetzten wegen Bossings verklagen möchten. Hierbei kommt es stark auf Beweise an. Einzelne Aussagen reichen arbeitsrechtlich meist nicht aus; Betroffene müssen Beweise vorlegen und gegebenenfalls Zeugen nennen. Deshalb ist eine sorgfältige Dokumentation entscheidend.

ADEXA-Tipp: Warum Sie bei Mobbing nicht abwarten sollten

Viele Betroffene hoffen zunächst, dass sich die Situation von selbst verbessert. Doch Mobbing entwickelt häufig eine Eigendynamik. Je länger die Angriffe andauern, desto schwieriger wird es, sich emotional und gesundheitlich davon zu distanzieren.

Niemand muss systematische Demütigungen oder Ausgrenzung durch Mobbing hinnehmen.

Arbeitsrechtliche Möglichkeiten bestehen – auch wenn der Weg oft belastend ist. Entscheidend ist, dass Sie mit der Situation nicht alleine bleiben und sich rechtzeitig Hilfe holen. ADEXA unterstützt Apothekenangestellte ab dem ersten Tag ihrer Mitgliedschaft bei allen Fragen zum Arbeitsrecht, auch bei Mobbing.

Und wenn alle Stricke reißen: Sehen Sie sich nach einem neuen Job um; PTA sind gefragt. In vielen Regionen Deutschlands herrscht Fachkräftemangel. Eine Situation mit Mobbing oder Bossing ändert sich meistens nicht. Wenn Sie gehen, ist das kein Zeichen von Schwäche. Vielmehr tun Sie etwas für Ihre Gesundheit und für Ihre Zufriedenheit.

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