Paragraphen-Symbol und Schriftzug „Arbeitsrecht“© Rocco-Herrmann / iStock / Getty Images Plus
Chronische Krankheiten können den Arbeitsalltag erschweren. Doch was gilt in so einem Fall. Muss die Apothekenleitung ĂŒber die Krankheit informiert werden?

Arbeitsrecht

WAS IM UMGANG MIT EINER CHRONISCHEN KRANKHEIT IM JOB ZÄHLT

Chronische Krankheiten können den Arbeitsalltag zur Zerreißprobe machen: Sollte man sie ansprechen oder nicht? Wann Schweigen ratsam ist – und wann Offenheit Vorteile bringt.

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HĂ€mmerndes Kopfweh, schmerzende Gelenke oder das altbekannte RĂŒckenleiden. Wer unter einer chronischen Erkrankung leidet, steht im Berufsleben vor besonderen Herausforderungen. Da stellt sich schnell die Frage: Ist es besser, die Krankheit zu verschweigen oder den Arbeitgeber zu involvieren?

Wie sehr eine chronische Erkrankung den Arbeitsalltag beeintrÀchtigen kann, ist individuell unterschiedlich. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen und dazu passenden Antworten.

Wie beeintrÀchtigen chronische Krankheiten das Arbeitsleben?

Welche Diagnose vorliegt, spielt meist eine untergeordnete Rolle. „Es geht eher um die Frage des Kontexts: Wie komme ich mit meinen Problemen, den Aufgaben, dem sozialen Umfeld und dem Managen der Erkrankung gut klar?“, sagt Mathilde Niehaus, Professorin am Lehrstuhl fĂŒr Arbeit und berufliche Rehabilitation an der UniversitĂ€t zu Köln.

Dabei stelle sich vor allem die Frage, welche Art der BeeintrÀchtigung vorliegt. VerÀndert sie sich? Kommt sie periodisch vor? Ist sie sichtbar? AbhÀngig von den Arbeits- und Lebensbedingungen, können sich daraus unterschiedliche EinschrÀnkungen ergeben.

Auch Ferda Ataman, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, sieht nicht in der Erkrankung selbst, sondern vielmehr in den daraus entstehenden Benachteiligungen ein Problem. Benachteiligungen aufgrund chronischer Erkrankungen sind laut Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verboten. Es sei wichtig, dass Betroffene wissen:

„Nicht sie sind das Problem, sondern ein Arbeitsumfeld, das sie nicht wertschĂ€tzt und nichts gegen Diskriminierungen tut.“

Arbeitgeber mĂŒssen Beschwerdestellen gegen Diskriminierungen einrichten und Betroffenen zur Seite stehen, sollten sie Diskriminierungen erleben. „Tun sie das nicht, riskieren sie bei einer juristischen Auseinandersetzung EntschĂ€digungszahlungen“, so Ataman. 

Muss ich meine BeeintrĂ€chtigung offenlegen? Was sollte ich bei der Überlegung beachten?

„Gesundheit ist Privatsache“, sagt Ataman. Eine chronische Erkrankung muss auf der Arbeitsstelle deshalb in der Regel nicht offen kommuniziert werden. Ausnahmen sind Erkrankungen, die im jeweiligen Arbeitskontext „eine Gefahr fĂŒr sich selbst oder andere darstellen“, sagt Mathilde Niehaus. Mit einigen spezifischen BeeintrĂ€chtigungen beispielsweise, darf man nicht als Busfahrer*in arbeiten.

Auch freiwillig kann es aber unter UmstĂ€nden sinnvoll sein, die eigene Erkrankung offenzulegen. „Wenn die Rahmenbedingungen gut sind, macht das auf jeden Fall Sinn“, sagt Jana Bauer, die ebenfalls am Lehrstuhl fĂŒr Arbeit und berufliche Rehabilitation an der UniversitĂ€t zu Köln tĂ€tig ist. Denn auch das Verbergen einer Krankheit sei mit Aufwand verbunden, fresse Energie und löse möglicherweise ein GefĂŒhl von Isolation aus.

Wer die Erkrankung offenlegt, schafft eine Grundlage, um ĂŒber die eigenen gesundheitsbezogenen BedĂŒrfnisse zu sprechen. Gegebenenfalls bekommen Betroffene Zugang zu UnterstĂŒtzungsleistungen oder rechtlichen Schutz vor Diskriminierung. DemgegenĂŒber steht laut Mathilde Niehaus die Angst vor Hindernissen in der beruflichen Entwicklung. Besonders das Thema Mobbing sei wichtig und bereite vielen Betroffenen Sorge, so die Expertin weiter.

Ansprechen oder Schweigen: Was hilft bei der Entscheidung?

Ob man eine chronische Erkrankung offenlegt, ist immer eine Frage, die von vielen Faktoren abhĂ€ngt. „Wir empfehlen Betroffenen, sich in jedem Fall im Vorfeld beraten zu lassen“, sagt Ataman. Das geht zum Beispiel bei Stellen wie der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe fĂŒr chronisch kranke Menschen.

Wichtig: „Es gibt keine optimale Entscheidung in dem Sinne, dass sich garantieren ließe, keine Nachteile zu erfahren“, stellt Jana Bauer klar. Oft lasse sich aber mit möglichen negativen Konsequenzen besser umgehen, wenn Betroffene wissen, dass sie sich so gut es geht informiert haben – und die Entscheidung getroffen, die am besten zu ihnen passt.

Wie spricht man das Thema am besten an?

Wer sich entscheidet, die Erkrankung offen anzusprechen, profitiert von einer guten Vorbereitung. „Man sollte sich beispielsweise vorher ĂŒberlegen, ob es Personen gibt, die man als UnterstĂŒtzung dabeihaben will, etwa eine Schwerbehindertenvertretung“, empfiehlt Mathilde Niehaus. Auch die Auseinandersetzung mit den Fragen, an welchem Ort, mit wem und mit welchem Ziel das GesprĂ€ch stattfinden soll, kann Sicherheit vermitteln. Zudem macht es Sinn, sich zu fragen, was man sagen möchte und welche Reaktion aufkommen könnte.

Wie geht man mit UnverstÀndnis um?

Reagieren Vorgesetzte oder das Team anders als gewĂŒnscht, sollte man sich beratende UnterstĂŒtzung holen. Das können Selbsthilfegruppen, aber auch betriebliche Akteure oder einzelne Kollegen sein. „Und man sollte seine eigenen Rechte kennen“, sagt Jana Bauer. „Man ist einer anderen Situation, wenn man beispielsweise weiß, dass der Arbeitgeber dieses oder jenes nicht androhen darf.“ Einen Überblick zu den Rechten gibt es zum Beispiel auf der Projektseite „Sag ich's?“.

Quelle: dpa

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