Ein Blister mit 5 Suppositorien sowie ein loses Zäpfchen liegen auf blauem Grund.© ADragan/iStock/Getty Images Plus
Warum hat ausgerechnet der Hersteller sich gewünscht, dass die Festbeträge für Paracetamol-Zäpfchen wieder gelten?

Seit August

FESTBETRÄGE FÜR PARACETAMOL ALS ZÄPFCHEN WIEDER IN KRAFT

Weil Paracetamol-Zäpfchen für Kinder lange von Lieferengpässen betroffen waren, wurden die Festbeträge für diese Arzneimittel ausgesetzt. Das sollte den Herstellern helfen – doch das Gegenteil ist eingetreten. Die Folge: Seit 1. August gelten die Festbeträge wieder.

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Für Paracetamol als Zäpfchen von der Firma Ratiopharm in den Wirkstärken 75, 125 und 250 Milligramm (mg) müssen Eltern künftig wieder Mehrkosten bezahlen. Die Festbeträge für die Arzneimittel sind seit Anfang August wieder in Kraft – rund zwei Jahre, nachdem sie ausgesetzt wurden. Das Kuriose: Es scheint der Wunsch des Herstellers gewesen zu sein, die Festbeträge für das unverzichtbare Arzneimittel wieder einzusetzen.

Paracetamol für Kinder in Form von Zäpfchen oder als Saft ist versorgungsrelevant ist. Die Festbeträge für diese Arzneimittel wurden ausgesetzt, um höhere Abgabepreise zu ermöglichen – und so für Pharmafirmen einen Anreiz für die Herstellung zu schaffen. Geklappt hat das nicht.

Dringlichkeitsliste: Paracetamol als Zäpfchen unverzichtbar

Weil Paracetamol als Zäpfchen teilweise schon für Neugeborene zugelassen sind, gelten sie als unverzichtbar. Während der letzten Jahre kam es bei Kinderarzneimitteln immer wieder zu Lieferengpässen, weshalb das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) 2023 in Kraft trat.

Nach seinen Vorgaben erstellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel. Steht ein Arzneimittel auf dieser Liste, kann der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) die Festbeträge dafür aussetzen. Das soll höhere Abgabepreise ermöglichen und so den Herstellern Anreize für eine wirtschaftliche Produktion liefern.

Vor der Verabschiedung des Gesetzes forderten Generikahersteller, dass für bestimmte wichtige Arzneimittel die Festbeträge ausgesetzt werden. Die Hoffnung der Politik war, dass Kinderarzneimittel wie Paracetamol als Zäpfchen oder Saft, Antibiotikasäfte und andere, in der Herstellung aufwendige Arzneimittel dann wieder mehr produziert würden. So sollte es zumindest sein. Die Realität scheint für die Hersteller aber eine andere.

Ausgesetzte Festbeträge kein Anreiz zur Produktion

Offenbar wies der Hersteller der Paracetamol-Zäpfchen der Marke Ratiopharm gegenüber dem BfArM nach, dass „die Zielsetzung des Gesetzgebers – die wirtschaftliche Attraktivität zu erhöhen – in diesem Einzelfall nicht zutrifft“.
Unter diesen Bedingungen kann ein Arzneimittel nämlich von der Dringlichkeitsliste gelöscht werden.

Die aktualisierte Liste, auf der Paracetamol Ratiopharm Zäpfchen 75 mg fehlten, veröffentlichte das BfArM am 20. März. Auch zwei weitere Wirkstärken, nämlich 125 und 250 mg, standen nicht mehr auf der Liste. Allerdings, weil sich die PZN geändert hatten. Die Folge: Am 16. Juni beschloss der GKV-SV, die Festbeträge für die drei betroffenen Arzneimittel wieder anzuwenden.

Festbeträge für Arzneimittel wohl nicht das einzige Problem

Eine Sprecherin von Teva, dem Ratiopharm-Mutterkonzern, ließ verlauten, allein die Wiedereinführung der Festbeträge für Paracetamol-Zäpfchen ermögliche einen auskömmlichen Vertrieb. Warum? Dazu muss man sich die Festbeträge und auch die anderen für Arzneimittel gültigen Regelungen zur Preisgestaltung näher ansehen.

Denn auch Rabattverträge, die 4G-Regelung (nach der Apotheken eins der vier preisgünstigsten Arzneimittel abgeben müssen) und vom Verkaufspreis abhängige Zwangsrabatte an die Krankenkassen beeinflussen, ob eine Preiserhöhung dem Hersteller wirklich nützt.
Es kann also offenbar für Produzenten wirtschaftlicher sein, die Festbeträge für ihre Arzneimittel wieder einzusetzen.

Regel-Wirrwarr konterkariert lukrative Produktion

Der Verband Pro Generika macht sich für die Interessen der Generikahersteller stark. Er betont:

„Das bestehende Regelwerk ist zu dicht, die Instrumente konterkarieren sich in ihrer Wirkung.“

Werden die Festbeträge ausgesetzt und so der Verkaufspreis für die Arzneimittel erhöht, gelten Rabattverträge, 4G und auch der Generikarabatt weiter und machen den gewonnenen finanziellen Spielraum teilweise zunichte, so Pro Generika. „Preiserhöhungen stellen nur Anreize dar, wenn sie auch bei den Unternehmen ankommen.“

Im Falle von Paracetamol-Zäpfchen scheint die Politik dieses Ziel zumindest zum Teil verfehlt zu haben. Es bleibt zu hoffen, dass nicht wieder ein Lieferengpass droht, wenn sich immer mehr Hersteller aus der wenig lukrativen Produktion zurückziehen.

Quellen:
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/08/01/paracetamol-zaepfchen-festbetraege-ab-august-wieder-in-kraft
https://www.vfa.de/de/gesundheit-versorgung/gesundheitspolitik/festbetraege-schnell-erklaert#
https://www.progenerika.de/news/https-www-progenerika-de-news-erhoehung-festbetrag-kindearzneimittel/
https://www.progenerika.de/presse/tamoxifen-preiserhoehung-verpufft/

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