Null-Toleranz
CANNABIS UND ALKOHOL AM STEUER: HAT VERBOTS-VORSTOSS CHANCEN?
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Autofahren trotz Joint und Bier? Mit einer Bundesratsinitiative dringen die LĂ€nder Brandenburg und ThĂŒringen auf eine hĂ€rtere Linie beim Umgang mit Cannabis und Alkohol im StraĂenverkehr.
Der brandenburgische Verkehrsminister Detlef Tabbert (BSW) fordert angesichts erhöhter Unfallrisiken eine Null-Toleranz beim Mischkonsum fĂŒr alle Autofahrer â also wenn jemand einen Joint raucht und zugleich Alkohol trinkt. Derzeit gilt ein grundsĂ€tzliches Alkohol- und Cannabisverbot nur fĂŒr FahranfĂ€nger. Die LĂ€nderkammer kommt an diesem Freitag in Berlin zu Beratungen zusammen.
Mediziner: Wirkung verstÀrkt sich bei Mischkonsum
UnterstĂŒtzung fĂŒr den VorstoĂ kommt von der Deutschen Gesellschaft fĂŒr Verkehrsmedizin (DGVM). Deren VizeprĂ€sident, der forensische Toxikologe Frank MuĂhoff, sagte zum Mischkonsum von Cannabis und Alkohol:
âWenn man beides zusammen einnimmt, verstĂ€rken sie sich in ihren Wirkungen und die Unfallgefahr nimmt zu.â
Es seien zentral dĂ€mpfende Substanzen, die etwa zu MĂŒdigkeit, verlĂ€ngerten Reaktionszeiten sowie Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen fĂŒhrten.
Der Experte ist ebenfalls der Meinung, dass ein Cannabis-Alkohol-Mix nicht nur fĂŒr FahranfĂ€nger verboten sein sollte. âDie Wirkung hĂ€ngt nicht vom Alter ab.â MuĂhoff hĂ€lt zudem den gesetzlich festgelegten Cannabis-Grenzwert im Verkehr von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blut fĂŒr zu hoch.
Alkohol erst ab Erreichen des THC-Grenzwertes verboten
Bislang ist es â mit Ausnahme bei FahranfĂ€ngern â im StraĂenverkehr nicht verboten, gleichzeitig geringe Mengen Cannabis und Alkohol zu konsumieren, solange man unterhalb der Grenzwerte bleibt.
Nach dem Gesetz ist es erst dann eine Ordnungswidrigkeit, ein alkoholisches GetrĂ€nk zu konsumieren, wenn man am Steuer eine THC-Konzentration von 3,5 Nanogramm oder mehr im Blut aufweist (StraĂenverkehrsgesetz, Paragraf 24a).
Drive safe:
Was sagen andere LĂ€nder?
Brandenburgs Verkehrsministerium rechnet fĂŒr die Bundesratsinitiative mit UnterstĂŒtzung von weiteren BundeslĂ€ndern, wie eine Sprecherin in Potsdam sagte. Wie der VorstoĂ bundesweit ankommt, blieb aber vage â es besteht Beratungsbedarf bei anderen Landesregierungen. Der Antrag im Bundesrat sollte zunĂ€chst in AusschĂŒsse ĂŒberwiesen werden.
Brandenburg und ThĂŒringen â beide Verkehrsministerien werden von BSW-Politikern gefĂŒhrt â wollen erreichen, dass die Bundesregierung die Höhe des THC-Grenzwertes ĂŒberprĂŒft, Auswirkungen des Mischkonsums genauer untersuchen lĂ€sst und ein Verbot prĂŒft. Klar ist, dass die Bundesregierung die seit 1. April 2024 geltende Teilegalisierung von Cannabis fĂŒr Erwachsene bewerten lĂ€sst.
Sachsen sieht noch Abstimmungsbedarf
Sachsen lehnt einen Mischkonsum von Cannabis und Alkohol im StraĂenverkehr ab, wie es aus dem CDU-gefĂŒhrten Infrastrukturministerium in Dresden auf Anfrage hieĂ. âJedoch sehen wir zunĂ€chst weiteren Abstimmungsbedarf hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Antragsâ, hieĂ es. Eine Befassung im sĂ€chsischen Kabinett sei bislang nicht vorgesehen.
Hessens CDU-Innenminister Roman Poseck (CDU) sieht Rauschmittel im StraĂenverkehr generell kritisch:
âWer sich mit Alkohol oder anderen Drogen wie Cannabis hinter das Steuer setzt, handelt egoistisch und verantwortungslos, denn er gefĂ€hrdet nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.â
Auch aus dem bayerischen Innenministerium hieĂ es, man sehe bei der aktuellen Regelung des Mischkonsums einen Handlungsbedarf wegen des Grenzwerts von 3,5 Nanogramm THC.
Versicherer fĂŒr strengere Regelung
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wie auch der ADAC befĂŒrworten eine VerschĂ€rfung der bisherigen Regelungen. UnfĂ€lle unter Mischkonsum seien besonders schwer, teilte der GDV mit. Nach Darstellung des Verbandes hatte bei jedem zweiten tödlichen Drogenunfall 2022 der Unfallverursacher auch Alkohol konsumiert.
Quelle: dpa












