Paragraphen-Symbol und Schriftzug „Berufspolitik“© djedzura / iStock / Getty Images Plus
Fachanwältin für Arbeitsrecht bei ADEXA Minou Hansen erklärt, was man beim Eintritt in die Rente beachten muss

Berufspolitik

WAS MUSS MAN BEIM EINTRITT IN DIE RENTE BEACHTEN?

Im Moment liegt die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rente bei 67 Jahren – jedenfalls für alle Geburtsjahrgänge 1964 und jünger. Geht man dann automatisch in Rente oder muss man selbst kündigen? Es kommt darauf an …

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Man kann also seine Regelaltersrente am 1. des Monats beginnen, der auf den 67. Geburtstag folgt. Wer zum Beispiel am 15. Februar 1980 geboren ist, kann (Stand heute) ab dem 1. März 2047 Regelaltersrente beziehen. 

Es könnte zwar sein, dass sich das Renteneintrittsalter künftig noch weiter nach hinten verschiebt, im Moment geht man aber von diesen Zahlen aus.

Grundvoraussetzung, um überhaupt eine Rente zu beziehen

Man muss über einen bestimmten Zeitraum in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, beträgt fünf Jahre. Zur Wartezeit gerechnet werden alle Zeiten, in denen man sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Zeiten der Arbeitslosigkeit und des Krankengeldbezugs werden unter Umständen ebenfalls berücksichtigt. Auch Kindererziehungszeiten werden angerechnet. 

Bei Minijobs kommt es darauf an, ob man von seinem Einkommen Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt hat. Arbeitnehmende können sich nämlich im Minijob von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das klingt verlockend, weil dann netto etwas mehr vom Bruttogehalt übrigbleibt. Hat man seine Wartezeit noch nicht erfüllt, kann es aber klüger sein, als Minijobber Rentenbeiträge zu zahlen. Auch wenn diese recht niedrig sind, kann man damit die fünf Pflichtjahre „ansparen“. 

Für langjährig Versicherte gilt: Nach 35 Beitragsjahren kann man bereits ab 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. Infos, auch für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren, finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Vor Renteneintritt in den Arbeitsvertrag schauen

Was ist nun zu tun, wenn man tatsächlich – regulär oder mit Abschlägen – in Rente gehen möchte? Hier ist ein kritischer Blick auf den eigenen Arbeitsvertrag wichtig. Es ist nämlich nicht so, dass Ihr Arbeitsverhältnis automatisch endet, sobald Sie das Regelrentenalter erreichen und die Rente angetreten werden kann. Das muss man im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbaren. 

Wenn eine solche Klausel nicht enthalten ist, muss das Arbeitsverhältnis gekündigt werden. Und zwar so rechtzeitig, dass die Kündigungsfristen eingehalten werden können! Die tarifliche Kündigungsfrist beträgt zwar nur einen Monat zum Monatsende.

In vielen Arbeitsverträgen ist aber festgehalten, dass die gesetzlich verlängerten Kündigungsfristen, die üblicherweise nur bei Kündigung durch die Arbeitgebenden gelten, auch dann gelten, wenn die oder der Mitarbeitende kündigt. Bei sehr langer Betriebszugehörigkeit (mehr als 20 Jahre) beträgt diese gesetzliche Frist sieben Monate zum Monatsende. 
Wer seinen Ruhestand plant, sollte also rechtzeitig in den Arbeitsvertrag schauen, damit es am Ende keine böse Überraschung gibt. ADEXA-Mitgliedern ist die Rechtsabteilung gerne bei der Prüfung der Verträge behilflich.

Sie sind uns wichtig!
Stellt sich in Ihrem Arbeitsalltag gerade eine Frage, die Sie ADEXA stellen möchten? Dann schreiben Sie uns – wir greifen das Thema auf. ADEXA berät und unterstützt seine Mitglieder bei Problemen am Arbeitsplatz. Informieren Sie sich auch unter adexa-online.de.

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