Arbeitsrecht
ÜBERSTUNDEN ABBAUEN: REGELN FÜR DIE APOTHEKE
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„Kannst du an deinem freien Tag einspringen?“ Diesen Satz hören viele PTA immer mal wieder. Da sammeln sich schnell zusätzliche Zeiten an, woraufhin viele ihre Überstunden abbauen möchten. Doch was passiert mit dieser Mehrarbeit genau? Muss man zwingend die Überstunden auszahlen lassen oder kann man sie in Freizeit ausgleichen?
Eines vorweg: Eine allgemeine gesetzliche Regelung, wie man Überstunden abbauen kann, gibt es nicht. Wie diese Stunden ausgeglichen werden, richtet sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag oder – sofern vorhanden – nach einem Tarifvertrag. Dort ist häufig geregelt, ob Mitarbeiter*innen durch einen Freizeitausgleich entschädigt werden oder ob sich die Überstunden auszahlen lassen.
Überstunden in der Apotheke: Was ist zu beachten?

Viele PTA wünschen sich, die angesammelten Stunden lieber „abzufeiern“. Schließlich sind Überstunden in der Apotheke oft körperlich und mental anspruchsvoll. Ein freier Ersatztag oder ein zusätzlicher freier Tag können helfen, neue Energie zu tanken. Allerdings dürfen Sie nicht einfach eigenmächtig zu Hause bleiben, um die Überstunden auszugleichen.
Auch wenn das Stundenkonto gut gefüllt ist, sollte der Freizeitausgleich immer rechtzeitig mit dem*der Arbeitgeber*in abgestimmt werden. Wer ohne Zustimmung zu Hause bleibt, um Überstunden abzubauen, riskiert eine Abmahnung. In der Praxis ist es allerdings nicht immer leicht, einen passenden Termin zu finden, da Überstunden in der Apotheke oft aus Personalmangel entstehen. Gerade in kleineren Betrieben müssen die betrieblichen Abläufe berücksichtigt werden, weshalb man den Freizeitausgleich frühzeitig planen sollte.
Freizeitausgleich und Krankheit: Die Rechtslage
Deshalb lohnt es sich, frühzeitig mit der Leitung zu sprechen, wenn Sie Überstunden abbauen wollen. Oft lässt sich gemeinsam eine Lösung finden, die sowohl den Bedürfnissen der Mitarbeiter*innen als auch den Anforderungen gerecht wird, sodass ein reibungsloser Freizeitausgleich möglich ist. Eine häufig gestellte Frage lautet zudem: Was passiert, wenn ich krank werde, während ich Überstunden abfeiere?
Anders als beim gesetzlichen Erholungsurlaub gibt es für diesen Freizeitausgleich keine besondere gesetzliche Regelung. Wer während der freien Tage arbeitsunfähig wird, hat deshalb grundsätzlich keinen Anspruch darauf, die eingesetzten Stunden später erneut gutgeschrieben zu bekommen, um die Überstunden abzubauen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag eine entsprechende Regelung für den Freizeitausgleich enthält.
Überstunden auszahlen lassen: Wann ist das möglich?
Nicht immer erfolgt der Ausgleich durch Freizeit, manchmal müssen Chef oder Chefin die Überstunden auszahlen. Ist vereinbart, dass die Mehrarbeit bezahlt wird, erhält der*die Arbeitnehmer*in eine entsprechende Vergütung, wenn sie die Überstunden in der Apotheke leisten. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, kann unter bestimmten Voraussetzungen dennoch ein Anspruch bestehen, sich die Überstunden auszahlen zu lassen – etwa, wenn die Mehrarbeit lange geduldet wurde, bevor man die Überstunden abbauen konnte. Ein Anspruch auf Zuschläge besteht dagegen nur bei entsprechender Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag.
Ob Freizeit oder die Entscheidung, sich die Überstunden auszahlen zu lassen, die bessere Lösung ist, hängt letztlich von der persönlichen Situation ab. Wer sich nach stressigen Wochen Erholung wünscht, profitiert oft davon, Überstunden abzubauen und Freizeit zu genießen. Eine finanzielle Vergütung erhöht zwar das Einkommen, ist aber steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Noch ein Tipp: Behalten Sie Ihr Stundenkonto im Blick, wenn Sie Überstunden leisten. Ein offenes Gespräch mit der Leitung hilft häufig dabei, rechtzeitig eine faire Lösung zu finden, um Überstunden abzubauen oder den Freizeitausgleich fair zu regeln.
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