Arbeitsrecht
DAS FORTBILDUNGSZERTIFIKAT: FREIWILLIG – ABER IMMER WICHTIGER
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Das freiwillige Fortbildungszertifikat für PTA gibt es seit 2010. Es wird von der jeweils zuständigen Landesapothekerkammer auf Grundlage bundesweit abgestimmter Empfehlungen vergeben. Die konkreten Regelungen – etwa zu anrechenbaren Kategorien, Fristen und möglichen Gebühren – ergeben sich aus den Richtlinien der jeweiligen Landesapothekerkammer.
Für das Zertifikat müssen innerhalb der drei Jahre vor Antragstellung mindestens 100 Fortbildungspunkte nachgewiesen werden. Ein solcher Fortbildungspunkt entspricht dabei in der Regel 45 Minuten Fortbildungszeit. Die Fortbildungspunkte können unter anderem durch Online-Fortbildungen, Präsenzseminare, Kongresse sowie zertifizierte Fortbildungsartikel oder Lernvideos mit Lernerfolgskontrolle erworben werden. Liegen die erforderlichen Nachweise über die Fortbildungspunkte vor, können PTA das Fortbildungszertifikat bei der zuständigen Landesapothekerkammer beantragen. Es gilt anschließend drei Jahre.
Mehr Verantwortung im Arbeitsalltag
Seit Inkrafttreten des PTA-Reformgesetzes zum 1. Januar 2023 ist das Fortbildungszertifikat faktisch Voraussetzung dafür, dass Fachkräfte „unter Verantwortung“ statt „unter Aufsicht“ einer*eines Apotheker*in oder einer vertretungsberechtigten Person arbeiten dürfen (§ 3 Absatz 5b ApBetrO). Zusätzlich sind mindestens drei Jahre Berufserfahrung sowie eine Gesamtnote von mindestens „gut“ in der staatlichen Prüfung erforderlich. Bei einer schlechteren Abschlussnote müssen fünf Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Mit dem Ende Mai 2026 vom Bundestag beschlossenen Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) gewinnt das Fortbildungszertifikat für PTA weiter an Gewicht. Künftig dürfen erfahrene Teammitglieder unter engen Voraussetzungen und mit behördlicher Genehmigung in ländlichen Regionen den Apothekenbetrieb vorübergehend allein aufrechterhalten, wenn weder eine approbierte Fachkraft noch ein*e Pharmazieingenieur*in vor Ort verfügbar ist. Die Regelung ist zunächst als fünfjährige Erprobungsphase angelegt und soll anschließend evaluiert werden.
Neue Regelungen und zusätzliche Nachweise
Voraussetzung ist unter anderem langjährige Berufserfahrung in allen relevanten Tätigkeitsbereichen einer öffentlichen Apotheke sowie eine mindestens dreijährige, durchgängig eigenverantwortliche Tätigkeit – also ohne Aufsicht. Und genau diese Eigenverantwortung setzt wiederum das gültige Fortbildungszertifikat voraus. Damit wird das Fortbildungszertifikat für PTA faktisch zur Zugangsvoraussetzung für die neue Regelung.
Neben dem Fortbildungszertifikat als Grundvoraussetzung für mehr Eigenverantwortung verlangt der Gesetzgeber für einzelne konkrete Tätigkeiten inzwischen zusätzliche spezifische Qualifikationsnachweise. Ein aktuelles Beispiel aus dem ApoVWG: Künftig sollen impfberechtigte Apotheker*innen das Verabreichen von Impfstoffen auch an Assistenzkräfte delegieren dürfen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine erfolgreich absolvierte, eigenständige ärztliche Schulung – das allgemeine Zertifikat allein reicht hierfür nicht aus.
Schlüssel für neue berufliche Perspektiven
ADEXA empfiehlt deshalb allen PTA, ihre Fortbildungspunkte regelmäßig zu dokumentieren, auf die Anerkennung ihrer Fortbildungen zu achten und das Fortbildungszertifikat stets aktuell zu halten. Auch wenn Fortbildung rechtlich freiwillig bleibt, entwickelt sich das Fortbildungszertifikat für PTA immer mehr zum Schlüssel für neue berufliche Einsatzmöglichkeiten.
Martina Schiffter-Weinle
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