Paragraphen-Symbol und Schriftzug „Arbeitsrecht“© Rocco-Herrmann / iStock / Getty Images Plus
Die Vorstellung, in einer Krankenhausapotheke statt in einer öffentlichen Apotheke zu arbeiten, ist für viele PTA spannend – und wirft zugleich Fragen auf. Welche Unterschiede gibt es eigentlich zwischen diesen beiden Welten?

Arbeitsrecht

ÖFFENTLICHE APOTHEKE UND KRANKENHAUSAPOTHEKE – DER UNTERSCHIED

Wo soll ich als PTA arbeiten? Wer sich diese Frage stellt, denkt oft zuerst an fachliche Aspekte. Dabei liegt ein weiterer großer Unterschied zwischen öffentlicher Apotheke und Krankenhausapotheke im Arbeitsrecht. Die wichtigsten Fakten.

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Wer als PTA ins Krankenhaus wechselt, bleibt der Pharmazie treu. Doch zwischen öffentlicher Apotheke und Krankenhausapotheke bestehen deutliche Unterschiede. Dazu zählen verschiedene Tarifverträge; auch Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Dienstpläne können anders geregelt sein.

Unterschiede zwischen öffentlicher Apotheke und Krankenhausapotheke zeigen sich auch bei der Interessenvertretung, etwa beim Betriebs- oder Personalrat. Umso wichtiger ist es für PTA, alle Details zu vergleichen, bevor sie sich für einen neuen Arbeitsplatz entscheiden.

Tarifverträge: Öffentliche Apotheke vs. Krankenhausapotheke

Am deutlichsten wird der Unterschied zwischen öffentlicher Apotheke und Krankenhausapotheke beim Tarifvertrag. Für öffentliche Apotheken sind die ADEXA-Rahmen- und Gehaltstarifverträge maßgeblich. Im größten Tarifbereich gelten die Tarifverträge mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA); Nordrhein und Sachsen haben eigene Regelungen. Sie regeln unter anderem Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Sonderzahlungen – Kernthemen im Arbeitsrecht öffentlicher Apotheken.

Ein Tarifvertrag gilt allerdings nicht automatisch, nur weil Sie als PTA in einer öffentlichen Apotheke arbeiten. Unmittelbar tarifgebunden sind grundsätzlich nur Beschäftigte mit ADEXA-Mitgliedschaft und Arbeitgeber mit entsprechender Verbandsmitgliedschaft. Andernfalls können Tarifregelungen im Arbeitsvertrag direkt vereinbart werden.

Beim Wechsel in eine Krankenhausapotheke ändert sich die tarifliche Ausgangslage. Daran lässt sich der Unterschied zwischen öffentlicher Apotheke und Krankenhausapotheke gut erkennen:

Die ADEXA-Tarifverträge für öffentliche Apotheken haben in Kliniken keine Relevanz.

Welcher Tarifvertrag gilt in der Krankenhausapotheke?

  • Ă–ffentliche und kommunale Krankenhäuser: Hier können Tarifverträge des öffentlichen Dienstes gelten, insbesondere der TVöD beziehungsweise bei Universitätskliniken der TV-L. Entscheidend sind fĂĽr Sie unter anderem die Eingruppierung und die Erfahrungsstufe.
  • Kirchliche Krankenhäuser: Bei kirchlichen Trägern gelten häufig eigene Arbeitsvertragsregelungen, etwa die AVR Caritas oder die AVR Diakonie.
  • Private Krankenhausträger: Hier können Haus- oder Konzerntarifverträge gelten. Ohne Tarifbindung richten sich die Arbeitsbedingungen vor allem nach dem individuellen Arbeitsvertrag und nach den gesetzlichen Vorgaben.

Welche Tarifverträge gelten, hängt in erster Linie vom Träger ab. Auch dort sind Arbeitsverhältnisse ohne Tarifvertrag möglich – ein weiteres Beispiel aus dem Arbeitsrecht in der Krankenhausapotheke und der Offizin-Apotheke.

Die Bezeichnung „Krankenhausapotheke“ sagt für sich genommen wenig über die konkreten Bedingungen aus. Öffentliche Apotheke und Krankenhausapotheke im Unterschied zu betrachten, bedeutet daher immer auch, den Arbeitgeber genau anzuschauen. PTA sollten vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags Details wie die Eingruppierung, die Arbeitszeit und mögliche Zusatzleistungen klären.

Beim Gehalt zählt das Gesamtpaket

Bei Gehaltsstrukturen wird der Unterschied zwischen öffentlicher Apotheke und Krankenhausapotheke besonders konkret. In öffentlichen Apotheken geben bei Tarifbindung die ADEXA-Gehaltstarifverträge eine klare Struktur vor. Die Vergütung richtet sich unter anderem nach der Berufsgruppe, den Berufsjahren und dem Kammerbezirk der Apotheke. Auch ohne Tarifbindung orientieren sich viele Arbeitsverträge an diesen Eckpunkten.

Im Krankenhaus zählen die Entgeltgruppe und die Stufe, also Ihre Berufserfahrung. Wichtig ist zudem, ob bisherige Tätigkeiten für die Stufenzuordnung anerkannt werden – oder nicht.

Das Monatsbrutto ist nur ein Teil des Vergleichs. Jahressonderzahlungen, Zuschläge, betriebliche Altersversorgung, vermögenswirksame Leistungen und weitere Extras können zum Unterschied zwischen öffentlicher Apotheke und Krankenhausapotheke beitragen. Entscheidend ist auch, welche Wochenarbeitszeit dem Gehalt gegenübersteht. Wo Sie als PTA besser verdienen, lässt sich damit pauschal nicht sagen.

Arbeitszeit prägt den Alltag

Bei der Arbeitszeit spüren PTA den Unterschied zwischen öffentlicher Apotheke und Krankenhausapotheke ebenfalls. In öffentlichen Apotheken richtet sich die Arbeitszeit stark nach den Öffnungszeiten und nach dem Dienstplan. Je nach Apotheke kommen Samstagsarbeit, gegebenenfalls auch Notdienste und Einsätze an Sonn- und Feiertagen hinzu, vor allem in größeren Apotheken auch für PTA.

In Krankenhausapotheken können neben Tagesdiensten auch Wochenend- und Feiertagsdienste, Schichtmodelle oder Rufbereitschaften anfallen. Daran zeigt sich erneut der Unterschied zwischen öffentlicher Apotheke und Krankenhausapotheke im Alltag. Vor einem Wechsel sind Dienstplan, Planungsvorlauf, Bereitschaften und Überstundenausgleich zu klären.

Auch finanziell sind diese Punkte relevant: Zuschläge für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit und besondere Dienstformen können je nach Tarifwerk unterschiedlich ausfallen. Klären Sie diese Punkte im Zweifelsfall gezielt, bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben.

Betriebsrat: In Krankenhausapotheken häufiger als in Offizin-Apotheken

Auch bei der betrieblichen Interessenvertretung zeigt sich ein Unterschied zwischen öffentlicher Apotheke und Krankenhausapotheke. Öffentliche Apotheken sind meist kleinere Betriebe. Zwar kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Betriebsrat gewählt werden, in vielen Apotheken gibt es jedoch keine betriebliche Interessenvertretung.

Krankenhäuser sind in der Regel größer. Je nach Träger gibt es Betriebsräte, Personalräte oder Mitarbeitervertretungen. Sie vertreten kollektive Interessen im Betrieb – ein weiterer Punkt, in dem sich öffentliche Apotheke und Krankenhausapotheke deutlich unterscheiden.

Die betriebliche Interessenvertretung ersetzt nicht die Gewerkschaft; beide haben unterschiedliche Aufgaben. Bei individuellen Ansprüchen kann zusätzlich arbeitsrechtliche Beratung sinnvoll sein. ADEXA unterstützt Mitglieder bei allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um die öffentliche Apotheke.

Vor der Unterschrift genau hinschauen

Ein Fazit: Welche Arbeitsbedingungen besser sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Der Unterschied zwischen öffentlicher Apotheke und Krankenhausapotheke hängt stark vom jeweiligen Arbeitgeber ab.

Wer wechseln möchte, sollte neben dem Gehalt auch die Wochenarbeitszeit, die Eingruppierung, die Berufserfahrung, den Urlaub, Sonderzahlungen, Zuschläge, die Altersversorgung, Dienste, Fortbildung und Kündigungsfristen vergleichen. Erst das Gesamtpaket zeigt den Unterschied zwischen öffentlicher Apotheke und Krankenhausapotheke.

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