Paragraphen-Symbol und Schriftzug „Arbeitsrecht“© Rocco-Herrmann / iStock / Getty Images Plus
Pollen am Arbeitsplatz sind eine natĂŒrliche Belastung – das entbindet die Apothekenleitung jedoch nicht von ihrer FĂŒrsorgepflicht.

Arbeitsrecht

POLLEN AM ARBEITSPLATZ: WOZU IST DIE APOTHEKE VERPFLICHTET?

TrĂ€nende Augen, laufende Nase, stĂ€ndige NiesanfĂ€lle: Heuschnupfen macht vielen PTA im FrĂŒhjahr den Arbeitsalltag schwer. Doch welche Pflichten hat eigentlich die Apothekenleitung, wenn Pollen am Arbeitsplatz die Gesundheit des Teams belasten?

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Die Zahl der Allergiker*innen steigt seit Jahren. SchĂ€tzungen zufolge reagiert in Deutschland inzwischen jede*r dritte Erwachsene auf Pollen, Hausstaub oder andere Allergene. Gerade in der Apotheke ist die Belastung hoch: Die EingangstĂŒr öffnet sich stĂ€ndig, Kund*innen tragen Pollen an Kleidung und Haaren herein, regelmĂ€ĂŸiges LĂŒften lĂ€sst zusĂ€tzlich BlĂŒtenstaub in die Offizin.

FĂŒr PTA können Pollen am Arbeitsplatz zur echten Belastung werden – körperlich wie organisatorisch. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Wozu ist die Apothekenleitung verpflichtet, um Pollen am Arbeitsplatz zu vermeiden?

Heuschnupfen und ArbeitsunfÀhigkeit

Heuschnupfen wird im Arbeitsalltag oft unterschĂ€tzt. Medizinisch handelt es sich um eine allergische Rhinitis, die durchaus die ArbeitsfĂ€higkeit beeinflussen kann. Entscheidend ist nicht die Diagnose an sich, sondern die Frage, ob die Heuschnupfen-Beschwerden so stark sind, dass die berufliche TĂ€tigkeit nicht mehr ordnungsgemĂ€ĂŸ ausgeĂŒbt werden kann. In der Apotheke können schon mittelschwere Symptome problematisch sein und eine Krankmeldung wegen Heuschnupfen rechtfertigen.

Zwischen Arbeiten trotz Beschwerden und einer tatsĂ€chlichen ArbeitsunfĂ€higkeit aufgrund von Heuschnupfen liegt jedoch ein schmaler Grat. Wer mit leichtem Niesen und einer laufenden Nase zur Arbeit kommt, gilt rechtlich als arbeitsfĂ€hig. Anders sieht es aus bei stĂ€rkeren allergischen Symptomen. Dann ist eine Ă€rztliche Krankschreibung wegen Heuschnupfen gerechtfertigt – und sie sollte auch in Anspruch genommen werden.

Arbeitsschutz in der Apotheke: Was ist bei Pollen vorgeschrieben?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden arbeitgebenden Betrieb, die Sicherheit und Gesundheit seiner BeschĂ€ftigten bei der Arbeit zu schĂŒtzen. Diese FĂŒrsorgepflicht gilt auch fĂŒr Apotheken. Sie ist umfassend angelegt und endet nicht bei rutschfesten Böden oder ergonomischen HV-Tischen. Sie schließt ausdrĂŒcklich auch gesundheitliche GefĂ€hrdungen ein, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind – also etwa eine erhöhte Pollen-Belastung.

An die Apotheke als Gesundheitsbetrieb werden dabei besondere Anforderungen gestellt.

Die Beratung von Kund*innen, das Herstellen von Rezepturen und das Abgeben von Arzneimitteln erfordern hohe Konzentration. Jede zusĂ€tzliche Belastung – ob durch Pollen, Reizstoffe oder andere Allergene – kann die ArbeitsqualitĂ€t beeintrĂ€chtigen. Die Apothekenleitung ist daher angehalten, gesundheitliche Risiken so weit wie möglich zu reduzieren, auch wenn sie aus der Umwelt stammen und nicht direkt aus dem Arbeitsprozess.

Wichtig: Die Pflicht besteht unabhÀngig davon, ob Mitarbeitende ihre Allergie bereits gemeldet haben. Sobald bekannt ist, dass im Team Beschwerden auftreten könnten, muss reagiert werden.

GefÀhrdungsbeurteilung in der Apotheke: Pflicht auch bei Allergenen

KernstĂŒck des Arbeitsschutzes ist die GefĂ€hrdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Die Apothekenleitung ist verpflichtet, mögliche Gefahren am Arbeitsplatz systematisch zu erfassen, zu bewerten und Schutzmaßnahmen abzuleiten. Die Beurteilung wird in der Regel vom Inhaber oder von der Inhaberin selbst durchgefĂŒhrt, hĂ€ufig mit UnterstĂŒtzung einer Fachkraft fĂŒr Arbeitssicherheit.

MĂŒssen Pollen in dieser Beurteilung berĂŒcksichtigt werden?
Ja, sobald sie fĂŒr Mitarbeitende relevant sind. Sind im Team bekannte Allergien vorhanden, gehören diese in die individuelle GefĂ€hrdungsbeurteilung. Auch saisonale Spitzenbelastungen mĂŒssen einbezogen werden.

Wichtig ist die regelmĂ€ĂŸige Aktualisierung der Beurteilung. Allergien können neu auftreten, sich verstĂ€rken oder durch eine Hyposensibilisierung abklingen. Die GefĂ€hrdungsbeurteilung ist deshalb kein einmaliges Dokument, sondern ein lebendiger Prozess, der an die RealitĂ€t im Team angepasst werden muss.

Konkrete Maßnahmen fĂŒr weniger Pollen am Arbeitsplatz

Die gute Nachricht: Mit ĂŒberschaubaren Maßnahmen kann die Apothekenleitung die Pollen-Belastung am Arbeitsplatz verringern. Eine regelmĂ€ĂŸige, grĂŒndliche Reinigung steht an erster Stelle. Glatte OberflĂ€chen sammeln weniger Pollen als Textilien, feuchtes Wischen bindet Partikel besser als trockenes Abstauben. Im Backoffice helfen abwaschbare SitzbezĂŒge und der Verzicht auf schwere VorhĂ€nge.

Luftreiniger mit HEPA-Filter sind eine sinnvolle Investition, vor allem in der Offizin und in PausenrĂ€umen. Sie filtern Pollen aus der Luft. Beim LĂŒften gilt: In der Stadt sind die frĂŒhen Morgenstunden pollenĂ€rmer, auf dem Land eher der spĂ€te Abend. Nach krĂ€ftigen Regenschauern ist die Luft besonders sauber – ein guter Moment, um durchzulĂŒften.

Auf unnötige Duft- und Reizstoffe sollte verzichtet werden.

Auch die Arbeitsorganisation lĂ€sst sich anpassen: Wer im Team Allergien hat, kann wĂ€hrend der Hauptpollenzeit verstĂ€rkt im Labor, im Lager oder im Backoffice eingesetzt werden. Schließlich hilft es, das gesamte Team zu sensibilisieren – etwa durch eine kurze Teambesprechung zu Beginn der Pollensaison. Wichtig ist auch die Dokumentation: Maßnahmen, Absprachen und individuelle Risiken gehören in die Unterlagen, damit sie bei Personalwechsel oder Krankheit nachvollziehbar bleiben.

Praxisnahe Tipps bei Pollen am Arbeitsplatz:

  • Offenheit in Bezug auf Allergien und Sensibilisierung des Teams
  • RegelmĂ€ĂŸige Reinigung und Staubvermeidung in der gesamten Apotheke
  • Einsatz von hochwertigen Luftreinigern mit HEPA-Feinstaubfiltern
  • Pollenarme LĂŒftungszeiten (z. B. frĂŒh morgens oder nach Regen)
  • Konsequentes Vermeiden unnötiger Duft- und Reizstoffe
  • Anpassen der Arbeitsorganisation (z. B. TĂ€tigkeiten im Backoffice)

Quellen:

https://www.ad-hoc-news.de/boerse/news/ueberblick/allergene-im-buero-die-unsichtbare-gefahr-fuer-die-gesundheit

https://hundertprozent.bghw.de/pollenallergie-am-arbeitsplatz

https://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/allergien-im-buero-und-die-bedeutung-fuer-gefaehrdungsbeurteilung_94_673918.html

https://bg-prevent.de/blog/leistungen/pollensaison-startet-frueh-was-unternehmen-jetzt-tun-sollten

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