vier Holzwürfel mit der Aufschrift 2025 auf gelbem Hintergrund© LanaSweet / iStock / Getty Images Plus
Welche Änderungen kommen im neuen Jahr auf die Bürger*innen zu? Hier ein Überblick.

Jahreswechsel

MINDESTLOHN, BUNDESTAG, NACHNAME – WAS SICH 2025 ÄNDERT

2025 treten viele Reformen in Kraft, die auch die Einkommen vieler Bürger betreffen. Wo ist künftig mehr Geld drin und wo nicht? Erfahren Sie hier, was sich für Sie 2025 alles ändert.

Seite 1/1 5 Minuten

Seite 1/1 5 Minuten

Die elektronische Patientenakte kommt und das Briefporto wird teurer. 2025 steigt außerdem der Mindestlohn, und beim Nachnamen gibt es bei einer Heirat neue Möglichkeiten. Das neue Jahr bringt auch einige steuerlichen Erleichterungen.

Erhalten Sie hier einen Überblick, was 2025 auf Bürgerinnen und Bürger zukommt. Das sind die wichtigsten Änderungen.

Elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten

Eine der ersten Änderungen im neuen Jahr beinhaltet eine Widerspruchslösung. 2025 soll jede*r Kassenpatient*in eine elektronische Patientenakte (ePA) bekommen – es sei denn, er widerspricht. In der elektronischen Akte sollen alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde gespeichert werden. Mit Einführung der ePA soll etwa der Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Ärzt*innen oder mit Apotheken erleichtert werden. 

Die elektronische Patientenakte soll ab dem 15. Januar in zwei Modellregionen in Franken und Hamburg getestet und später bundesweit genutzt werden. 

Krankenversicherung könnte teurer werden
Gesetzlich Versicherte müssen mit höheren Kosten für die Krankenversicherung rechnen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der als Orientierungsmarke für die Kassen dient, beträgt 2,5 Prozent und damit 0,8 Prozentpunkte mehr als 2024. Die Höhe des Zusatzbeitrags für 2025 für ihre Versicherten bestimmen die Kassen selbst.

Höherer Mindestlohn 

Auch beim Mindestlohn ändert sich 2025 etwas: Er steigt zum 1. Januar von 12,41 Euro auf 12,82 Euro in der Stunde. 

Mehr Geld für Rentner 

Die nächste Änderung erfreut die Rentnerinnen und Rentner. Sie sollen zum 1. Juli höhere Renten bekommen. Rund 3,5 Prozent mehr lautet die offizielle Prognose für die Rentenerhöhung. Ganz sicher ist diese Änderung aber noch nicht, denn erst im Frühjahr legt das Bundeskabinett je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung fest, wie die Renten tatsächlich steigen.

Kürzungen beim Elterngeld 

Was ändert sich für frisch gebackene Eltern? Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175000 Euro haben. Diese neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.

Unterhalt für Trennungskinder im Studium steigt
Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen für ihre Kinder 2025 kaum mehr Unterhalt bezahlen als zuvor – außer für Studierende. Der Bedarfssatz von Studierenden steigt von 930 auf 990 Euro pro Monat.
Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder hingegen beträgt ab dem neuen Jahr bis zum sechsten Geburtstag 482 statt bisher 480 Euro, für die Zeit vom sechsten bis zum zwölften Geburtstag 554 statt bisher 551 Euro und für die Zeit vom zwölften bis zum 18. Geburtstag 649 statt bisher 645 Euro monatlich. Für volljährige Kinder sind mindestens 693 Euro (statt bisher 689 Euro) zu bezahlen.

Flächendeckende Echtzeitüberweisungen 

Wer innerhalb des Euro-Raums Geld überweist, kann das ab dem 9. Oktober flächendeckend bei allen Banken in Echtzeit tun – und das zu jeder Zeit. Bereits ab dem 9. Januar 2025 müssen laut der entsprechenden EU-Verordnung außerdem alle Banken solche Echtzeitüberweisungen empfangen können. Zudem dürfen diese Echtzeitüberweisungen auch nicht teurer sein als andere Überweisungen. 

Briefporto steigt

Ab Januar kostet ein Standardbrief in Deutschland 95 Cent und damit 10 Cent mehr als bislang. Auch andere Sendungsarten der Deutschen Post werden teurer. Außerdem schafft die Post den Prio-Brief ab: Wer nun eilige Post verschicken will, ist auf das teurere Einschreiben angewiesen. Die Bundesnetzagentur muss noch zustimmen, das gilt aber als Formsache. 

Neue Möglichkeiten bei Nachnamen 

Ab dem 1. Mai dürfen Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen. Bislang konnte nur ein Ehepartner einen solchen Namen annehmen. Auch wenn sich ihre Eltern gegen einen Doppelnamen entscheiden, können Kinder nach dem neuen Namensrecht einen Doppelnamen bekommen. Wenn die Eltern nach der Geburt ihres Kindes keinen Familiennamen bestimmen, bekommt das Kind automatisch einen Doppelnamen. Außerdem gilt der erste Familienname, den Eltern für ein Kind festlegen auch für weitere gemeinsame Kinder.

Deutschlandticket wird teurer

Aus dem 49-Euro-Ticket wird das 58-Euro-Ticket. Für die bislang rund 13 Millionen Nutzerinnen und Nutzer des Deutschlandtickets wird das Bus- und Bahnfahren zum Jahreswechsel neun Euro teurer. Ob die Finanzierung des Tickets damit aber tatsächlich schon für 2025 gesichert ist, hängt noch am Bundestag. Dort muss eine notwendige Gesetzesänderung noch verabschiedet werden, eine Mehrheit zeichnet sich aber ab. 

Steigende Kraftstoffpreise durch höheren CO2-Preis
Ab dem 1. Januar greift die vorher festgelegte Erhöhung des CO2-Preises von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Damit steigt potenziell auch der Preis von Kraftstoffen wie Benzin und Diesel. So würde ein Liter Benzin umgerechnet 2,4 Cent mehr kosten. 

Pässe und Personalausweis mit Digitalbild 

Für die Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses müssen Bürgerinnen und Bürger ab Ende April kein ausgedrucktes Foto mehr mitbringen. Das Passfoto soll dann in elektronischer Form an die Bürgerämter übermittelt werden. 

Amalgam-Zahnfüllungen 

Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen ihren Patientinnen und Patienten keine neuen quecksilberhaltige Zahnfüllungen mehr einsetzen. Ausnahmen gelten, wenn ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin eine solche Füllung wegen medizinischen Bedürfnissen der Patient*innen für unbedingt erforderlich hält. Auch die Ausfuhr von Dentalamalgam ist nach der EU-Verordnung verboten. 

Steuerliche Entlastung für Hobbybrauer 

Hobbybrauer, die Bier für den eigenen Verbrauch herstellen, werden ab Januar bei der Steuer entlastet. Sie dürfen 500 Liter Bier pro Jahr steuerfrei brauen, wie aus dem Jahressteuergesetz hervorgeht.

Bundestag schrumpft 

Der neue Bundestag soll am 23. Februar gewählt werden. Wegen des neuen Wahlrechts wird das Parlament kleiner – 630 Sitze sind vorgesehen. Anders als bei vorherigen Wahlen fallen bei der Wahl die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate weg, entscheidend für die Sitzanzahl ist damit das Zweitstimmenergebnis einer Partei. 

Grundsteuerreform

Von Januar an greift die Grundsteuerreform für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer. Künftig werden in den Bundesländern teils unterschiedliche Methoden gelten, von denen einige umstritten sind. Wie viel ein*e Hauseigentümer*in zahlen muss, ist also unterschiedlich. 

Wohngeld steigt
Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen sollen einen höheren Mietzuschuss vom Staat bekommen. Das monatliche Wohngeld steigt zum Jahreswechsel durchschnittlich um 30 Euro oder 15 Prozent.

Mehr Geld in der Altenpflege 

Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Juli mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.

Pflegebeitrag steigt 
Angesichts steigender Kosten für die Pflege kommen wahrscheinlich höhere Beiträge auf die Versicherten zu. Eine vom Kabinett beschlossene Verordnung sieht eine Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte zum 1. Januar vor. Allerdings bedarf die Verordnung noch der Zustimmung des Bundesrats.

Mehr Barrierefreiheit beim Online-Handel

Ab dem 28. Juni müssen Online-Händler ihre Portale barrierefrei auch für Menschen mit Behinderungen anbieten. Dann gilt nämlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Das betrifft unter anderem auch Bankdienstleistungen oder die Apps und Webseiten von Verkehrsunternehmen. 

Leistungskürzungen für Asylbewerber

Asylbewerberinnen und -bewerber in Deutschland bekommen weniger Geld für ihren Lebensunterhalt. Zum Jahreswechsel sinken die monatlichen Bedarfssätze abhängig von Alter, Wohn- und Familiensituation um 13 bis 19 Euro. 

Quelle: dpa

×