Arbeitsrecht
BEI KÜNDIGUNG UND CO. ZUGANG RECHTSSICHER NACHWEISEN
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Der Zugang entscheidet: Wenn man nicht belegen kann, dass ein wichtiges Dokument wie etwa eine Kündigung rechtzeitig bei Empfänger oder Empfängerin eingegangen ist, riskiert man dadurch, berechtigte Ansprüche allein aus den Beweisgründen zu verlieren. Wichtig ist dabei nicht die rechtzeitige Absendung, sondern der rechtzeitige Zugang beim Empfänger oder Empfängerin. Gerade bei Kündigungen oder fristgebundenen Forderungen muss der Zugang im Streitfall konkret und nachvollziehbar nachgewiesen werden.
Viele Angestellte nutzen dafür das Einwurf-Einschreiben. Dabei dokumentiert die Deutsche Post, dass ein Brief in den Briefkasten der adressierten Person eingeworfen wurde. Eine persönliche Übergabe oder der Nachweis des Zugangs durch Unterschrift erfolgt jedoch nicht. Rechtlich ist diese Zustellform deshalb weniger sicher, als häufig angenommen wird. Was das für Kündigung und Co. bedeutet.
Streitfall Zugang: das Einwurf-Einschreiben

Die Rechtsprechung hat klargestellt: Ein Einlieferungsbeleg und der Online-Status „zugestellt“ reichen allein oft nicht aus, um den Zugang einer Kündigung beispielsweise sicher zu beweisen. Es kann erforderlich sein, dass die Auslieferung zusätzlich dokumentiert wurde.
Dennoch bleiben Unsicherheiten, insbesondere weil die Zustellung teilweise nur elektronisch erfasst wird. Aus den Unterlagen ergibt sich daher nicht immer zweifelsfrei, dass der Brief tatsächlich ordnungsgemäß eingeworfen wurde.
Wer sich ausschließlich auf ein Einwurf-Einschreiben verlässt, geht deshalb ein Risiko ein. Im Streitfall kann es passieren, dass ein Gericht den Zugang nicht als ausreichend bewiesen ansieht.
Persönliche Übergabe = sicherer Zugang
Sicherer können andere Wege der Zustellung sein, wie etwa die persönliche Übergabe einer Kündigung gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung. Auch die Zustellung durch einen Boten mit detailliertem Botenprotokoll oder aber eine förmliche Zustellung durch eine Postzustellungsurkunde gelten als sicherer Zugang als ein Einwurf-Einschreiben.
Aber auch diese Möglichkeiten bieten keine absolute Sicherheit beim Zugang, denn die Unterschriften können verweigert oder bestritten werden, außerdem sind Zustell- oder Dokumentationsfehler möglich.
Förmliche Zustellungen gelten jedoch regelmäßig als beweissicherer.
Faustregel für Zugangsnachweise bei Kündigungen
Je wichtiger das Schreiben ist, desto sorgfältiger sollte der Zugangsnachweis vorbereitet werden. Um keine Zweifel am Zugang einer Kündigung etwa zu lassen, kann es sinnvoll sein, mehrere Zustellwege zu kombinieren, etwa persönliche Übergabe und Boten-Zustellung.
Das Einwurf-Einschreiben allein genügt also häufig nicht als sicherer Nachweis für den Zugang wichtiger Schreiben wie einer Kündigung. Wer rechtliche Fristen wahren oder Ansprüche absichern will, sollte frühzeitig darauf achten, dass der Zugang im Streitfall konkret belegbar ist.
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