Vormundschaft
SORGERECHT FÜR KINDER IM TESTAMENT RICHTIG REGELN
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Die Eltern sterben, das minderjährige Kind bleibt zurück: Solche Fälle gibt es leider immer mal wieder. Doch wer kümmert sich jetzt um das Kind oder die Kinder und bekommt das Sorgerecht? Das sollten Eltern so früh wie möglich in einer sogenannten Sorgerechtsverfügung festlegen, wie die Berliner Fachanwältin für Familienrecht, Eva Becker, sagt. Damit bestimmen Mütter und Väter, dass eine Person ihrer Wahl nach ihrem Tod die Vormundschaft und damit das Sorgerecht für den minderjährigen Nachwuchs bekommt.
Das Thema begegnet Ihnen auch im Beratungsalltag: Sprechen Kund*innen über Patientenverfügung oder Notfallplanung, geht es schnell auch um die Vorsorge für Minderjährige. Wer das Sorgerecht für Kinder frühzeitig im Testament regelt, sorgt für klare Verhältnisse. Fehlt eine solche Verfügung, kennt das Familiengericht den Willen der Eltern nicht. Sinnvoll ist es also, das Sorgerecht für Kinder per Testament selbst festzulegen.
Vormund benennen: Taufpat*innen erben kein Sorgerecht
Weit verbreitet ist die Vorstellung, dass die Taufpat*innen eines Kindes im Falle des Todes der Eltern automatisch Vormund des Kindes werden. „Das stimmt aber nicht“, widerspricht Becker, die Vorsitzende des Ausschusses Familienrecht im Deutschen Anwaltverein ist. Kirchliche Traditionen wie Patenschaften haben keinerlei Auswirkungen auf das Zivilrecht. Wer einen Vormund benennen will, muss das also ausdrücklich tun.
Dabei können Taufpat*innen natürlich durchaus Vormund eines Kindes werden. „Das müssen allerdings Eltern oder der alleinerziehende Elternteil in einer Verfügung festlegen“, sagt Becker.
Das Sorgerecht geht auch nicht automatisch auf den Lebensgefährten oder die Lebensgefährtin einer alleinerziehenden Mutter oder eines alleinerziehenden Vaters über.
Auch das müsste der oder die Verstorbene verfügt haben – wer das Sorgerecht für Kinder im Testament klar regelt, verhindert solche Missverständnisse.
Sorgerechtsverfügung aufsetzen: Testament oder Zettel?
„Idealerweise wird eine Sorgerechtsverfügung als notarielles Testament oder Erbvertrag aufgesetzt“,
sagt Becker. Prinzipiell reicht es zwar auch aus, auf einem Stück Papier aufzuschreiben, wer im Fall des Todes das Sorgerecht für das Kind oder die Kinder bekommt – und das mit Datum und Unterschrift zu versehen. „Ein solches Schriftstück kann jedoch leicht verloren gehen oder auch zerrissen werden“, so Becker.
Daher ist es aus ihrer Sicht sinnvoller, die Sorgerechtsverfügung als notarielles Testament oder Erbvertrag aufzusetzen. Denn das Sorgerecht für Kinder ist im Testament deutlich verbindlicher dokumentiert als auf einem losen Blatt.
In einer Sorgerechtsverfügung können Mütter und Väter außerdem regeln, wer auf keinen Fall die Vormundschaft übernehmen soll.
Sorgerechtsverfügung: Was genau darin geregelt wird
In einer Sorgerechtsverfügung benennen Eltern für den Fall ihres Todes eine Person als Vormund für ihr Kind. „Ein Vormund übernimmt Aufgaben der elterlichen Sorge und trifft die wesentlichen Entscheidungen für das Kind, etwa in Fragen der Betreuung, Erziehung und Vermögensangelegenheiten“, sagt Sophie Godt-Nordhues, Notarassessorin und Pressesprecherin der Bundesnotarkammer.
Stirbt zunächst nur ein Elternteil, geht das Sorgerecht automatisch auf den anderen Elternteil über. Erst wenn beide Eltern ausfallen, kommt die Vormundbenennung überhaupt zum Zuge.
„Maßgeblich ist dann die Verfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils“,
so Godt-Nordhues. Wer das Sorgerecht für Kinder im Testament regelt, trifft also eine Vorsorge für den Ernstfall, in dem beide Elternteile fehlen.
Die in einer Sorgerechtsverfügung getroffene Bestimmung, wer die Vormundschaft übernehmen soll, ist für das Familiengericht grundsätzlich maßgeblich. Nur ausnahmsweise kann das Gericht hiervon abweichen. Das ist der Fall, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die benannte Person für die Übernahme der Vormundschaft ungeeignet ist oder das Kindeswohl gefährdet wäre.
Vormund benennen: Darauf sollten Eltern achten
„Wichtig ist eine klare und eindeutige Benennung des Vormunds“, sagt Godt-Nordhues. Wer einen Vormund benennen will, sollte die aus eigener Sicht geeignete Person vorher fragen, ob sie sich vorstellen könnte, im Falle eines Falles Vormund des Kindes zu werden. Idealerweise benennen Eltern außerdem eine Ersatzperson, falls die zuerst vorgesehene Person das Amt nicht übernehmen kann oder vielleicht doch nicht will.
„Sinnvoll ist außerdem, die Auswahl des Vormunds kurz zu begründen“, so Godt-Nordhues. Das Familiengericht ist zwar grundsätzlich an den Elternwillen gebunden. Abweichen kann es aber, wenn die Benennung nicht dem Kindeswohl entspricht. Eine Begründung, etwa zur persönlichen Bindung, erleichtert dem Gericht die Prüfung.
Beim Sorgerecht für Kinder sollte man im Testament deshalb nicht nur den Namen, sondern auch die Beweggründe festhalten.
Vorsorge für Minderjährige: Testament schnell finden
Ein notarielles Testament wird immer, ein Erbvertrag in der Regel beim Nachlassgericht amtlich verwahrt. Alle notariellen Verfügungen von Todes wegen werden darüber hinaus im Zentralen Testamentsregister registriert. „Dadurch ist sichergestellt, dass die Verfügung – einschließlich der Sorgerechtsverfügung – im Todesfall zuverlässig aufgefunden wird“, so Godt-Nordhues. Zur Vorsorge für Minderjährige gehört damit auch, dass das Dokument im Ernstfall tatsächlich auftaucht.
Im Einzelfall kann es jedoch etwas dauern, bis eine letztwillige Verfügung eröffnet wird. Um Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, zusätzlich dafür zu sorgen, dass die Sorgerechtsverfügung auch praktisch schnell greifbar ist.
„Sinnvoll ist es etwa, eine Kopie – oder bei einer handschriftlichen Verfügung das Original – in einem zentralen Ordner mit wichtigen Unterlagen aufzubewahren“,
sagt Godt-Nordhues. Auch die als Vormund vorgesehene Person sollte wissen, wo die Verfügung zu finden ist. So kann das Verfahren zur Vormundbestellung möglichst zügig angestoßen werden.
Quelle: dpa












