Vom Testament zur Patientenverfügung
RECHTLICHE VORSORGE: DIESE 7 DOKUMENTE SOLLTEN SIE KENNEN
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Papierkram schieben viele gern vor sich her. Doch wenn es um rechtliche Vorsorge geht, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nachlässig sein. Es geht darum, klar und unmissverständlich Wünsche festzulegen, wie es im Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall beziehungsweise nach dem eigenen Tod weitergehen soll.
Welche Vorsorgedokumente nötig sind, hängt immer von der individuellen Lebenssituation ab. Wer sich unschlüssig ist, sollte sich beraten lassen. Das ist bei Notarinnen und Notaren, Vorsorgeanwältinnen und Vorsorgeanwälten sowie bei einigen – aber nicht allen – Verbraucherzentralen möglich.
Diese 7 Vorsorgedokumente gibt es:
1. Testament verfassen – klare Regelung für den Ernstfall
Ein Testament oder ein Erbvertrag ist unerlässlich für eine gezielte Nachlassregelung. Dietmar Kurze, Fachanwalt für Erbrecht, rät:
„Ein Testament verfassen sollte möglichst jede und jeder, je früher desto besser.“
Das Testament Verfassen kann eigenhändig oder notariell erfolgen. Ein notarielles Testament hat den Vorteil, dass die Notarin oder der Notar die Wünsche eindeutig festhält – Auslegungsschwierigkeiten im Erbfall lassen sich so vermeiden.
Wichtig: Ein handschriftliches Testament muss vollständig selbst geschrieben und unterschrieben sein – sonst ist es ungültig.
Und: Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese ist vielen jedoch nicht ausreichend bekannt.
So denken viele Ehegatten, dass ihnen das gemeinsame Haus automatisch allein gehört – das stimmt nicht. Auch Kinder oder entfernte Verwandte können Miterben sein.
2. Erbvertrag – eine rechtssichere Vereinbarung
Der Erbvertrag ähnelt dem Testament, wird aber zwischen zwei Parteien geschlossen und muss notariell beurkundet sein. Ideal für Paare ohne Trauschein oder Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Firma gezielt vererben wollen.
Einmal geschlossen, kann der Erbvertrag nur gemeinsam geändert werden. Er ist ein Mittel, den Nachlass auch über den Tod hinaus planbar zu gestalten – und damit Teil umfassender rechtlicher Vorsorge.
3. Patientenverfügung erstellen – Selbstbestimmung im medizinischen Ernstfall
Mit einer Patientenverfügung erstellen Sie verbindlich, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen – etwa nach einem Unfall oder Schlaganfall.
Sie können Ihre Patientenverfügung erstellen, indem Sie Online-Angebote wie das der Verbraucherzentralen nutzen. Mit einer eigenhändigen Unterschrift wird das Dokument rechtskräftig – und ein wichtiger Bestandteil Ihrer rechtlichen Vorsorge.
Formulieren Sie Ihre Wünsche so konkret wie möglich. Vage Aussagen führen laut Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit.
4. Vorsorgevollmacht – Entscheidungen in vertrauensvolle Hände legen
Die Vorsorgevollmacht ist ein zentrales Instrument der rechtlichen Vorsorge.: Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie Vertrauenspersonen, für Sie zu handeln – bei Gesundheits- oder Vermögensfragen.
Es ist möglich, zwei unterschiedliche Personen zu benennen, zum Beispiel für medizinische und finanzielle Entscheidungen. Eine Vorsorgevollmacht kann online erstellt werden.
Wenn Grundstücksgeschäfte enthalten sind, ist eine notarielle Beurkundung Pflicht. Ohne diese erkennt das Grundbuchamt die Vorsorgevollmacht nicht an.
5. Generalvollmacht – umfassende Regelung für Unternehmer
Die Generalvollmacht geht weiter als eine Vorsorgevollmacht. Sie deckt nahezu alle rechtlichen und wirtschaftlichen Lebensbereiche ab.
Besonders für Unternehmerinnen und Unternehmer ist sie essenziell – eine Unternehmervollmacht schützt vor wirtschaftlichem Schaden im Krankheits- oder Todesfall.
Auch sie kann online vorbereitet werden. Wer jedoch unternehmerische Besonderheiten berücksichtigen möchte, sollte die Generalvollmacht mit juristischer Hilfe aufsetzen – als Teil der individuellen rechtlichen Vorsorge.
6. Betreuungsverfügung – im Notfall bestens geregelt
Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer vom Gericht als gesetzlicher Betreuer bestellt wird – etwa bei Demenz.
Oft sind dies dieselben Personen, denen auch eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Für den Fall, dass die ursprünglich bevollmächtigte Person ausfällt, benennt die Betreuungsverfügung eine Alternative. Damit stärken Sie Ihre rechtliche Vorsorge zusätzlich.
7. Organspendeausweis – ein Zeichen der Solidarität
Wer Organe spenden möchte, kann dies in der Patientenverfügung erstellen oder Vorsorgevollmacht festhalten. Ein zusätzlicher Organspendeausweis ist sinnvoll, aber nicht zwingend notwendig.
Erhältlich ist der Ausweis in vielen Arztpraxen und Apotheken – oder online unter organspende-info.de.
Quelle: dpa