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In diesem Jahr können Sie sowohl die PKA- als auch die PTA-Fortbildungen über einen Zeitraum von je zwei Monaten absolvieren.

Unsere Fortbildungen

SO BEKOMMEN SIE DAS FREIWILLIGE FORTBILDUNGSZERTIFIKAT FÜR PTA

Ach, was haben wir alle während Ausbildung oder Studium eine Menge an Wissen und Fähigkeiten angehäuft. Im Berufsleben braucht man davon nur einen kleinen Teil und dann ist davon manches auch noch schnell wieder veraltet. Doch aktuelles Wissen wird auch dann noch belohnt.

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Man muss sich weiterentwickeln, um auf einem aktuellen Stand zu bleiben. Denn auch Pharmazie und Medizin entwickeln sich ständig weiter. Ja, sogar die Bürokratie bleibt nicht stehen. Wer mal ein paar Jahre aus dem Beruf ausgestiegen ist, weiß, wie schwer es ist, wieder einzusteigen. Weil sich in wenigen Jahren so viel verändert. 

Doch auch wer täglich mit dem Arbeitsalltag konfrontiert wird, bedarf der ständigen Auffrischung und Anpassung an die laufende Entwicklung. Denn wie schnell versinkt der Mensch in seiner Routine?

Das freiwillige Fortbildungszertifikat für PTA

Dokumentieren Sie Ihre Fortbildungsleistungen! Sie können sich natürlich auch im stillen Kämmerlein fortbilden. Es ist keine Pflicht, die Leistung nachzuweisen, zumindest momentan noch nicht. Eine Beantragung des Zertifikats empfiehlt sich aber. Für Ihre Position in der Apotheke und auch bei einem möglichen Jobwechsel ist der Nachweis Ihrer Fortbildungserfolge ein großes Plus. Und bei den Tarifpartnern sind Extra-Vergütungen für Angestellte, die regelmäßig Fort- und Weiterbildungen besuchen, im Gespräch. Arbeiten Sie also gezielt auf die Erreichung der Mindestpunktzahl hin.

Wie geht das?

Sammeln Sie innerhalb von drei Jahren 100 Punkte aus verschiedenen Kategorien, reichen Sie die Teilnahmebescheinigungen bei der Bundesapothekerkammer (BAK) oder Ihrer zuständigen Landesapothekerkammer ein und lassen Sie sich Ihren Einsatz mit einem Zertifikat bestätigen. 

Wir bieten Ihnen mit unserer von der BAK akkreditierten Fortbildung der Kategorie 7 (Bearbeitung von Lektionen mit Lernerfolgskontrolle) die Möglichkeit jeden Monat einen Punkt zu erlangen. In drei Jahren summiert sich das auf 36 Punkte.

Weitere 30 Punkte in drei Jahren können Sie beantragen, wenn Sie regelmäßig Fachzeitschriften lesen, die in Ihrer Apotheke für das Personal bereitliegen, zum Beispiel uns. Dazu brauchen Sie kein eigenes Abo. Dies fällt unter Kategorie 9 (Selbststudium). Drucken Sie dafür den Dokumentationsbogen für das Selbststudium aus, den Sie auf der Website Ihrer zuständigen Landesapothekerkammer finden, und reichen ihn ausgefüllt dort wieder ein.

Was ist neu an unseren Fortbildungen?

Ab sofort finden Sie zusätzliche Informationen, wenn Sie online an unseren PTA-Fortbildungen teilnehmen. Dies kann ein gut verständliches Erklärvideo oder eine Tabelle sein, die die Inhalte im Text übersichtlich zusammenfasst. Oder einfach eine anschauliche Grafik. Neu ist auch, dass auf Artikel, die Sie im Zusammenhang mit dem Fortbildungsthema ebenfalls interessieren könnten, auch im Heft hingewiesen wird.

Außerdem haben wir die Laufzeit der PTA-Fortbildung verlängert. Sie brauchen sich also nicht abzuhetzen, wenn mal wenig Zeit ist. Sowohl PTA- als auch PKA-Fortbildung laufen jetzt zwei Monate. Es bleibt selbstverständlich dabei: Jeden Monat eine neue PTA-Fortbildung!

Was macht uns einzigartig?

An unseren Fortbildungen dürfen Sie auch teilnehmen, wenn Sie kein Abonnent sind. Das war schon immer so und soll auch so bleiben. Sie finden auch weiterhin im Heft den vollständigen Text, die Fragen und den Antwortbogen, den Sie uns auch per Post schicken können. 

Noch einfacher ist es, wenn Sie die Fortbildung online absolvieren. Ihr Zertifikat steht Ihnen nach Ablauf der erfolgreich absolvierten Fortbildung zum Download bereit. 

Hier stehen Ihnen in unserem Archiv auch bereits abgelaufene Fortbildungen, für die es zwar keine Punkte mehr gibt, mit denen man aber noch üben kann, zur Verfügung.

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