Arbeitsrecht
KRANKHEITSBEDINGTE KÜNDIGUNG VERMEIDEN: DIESE RECHTE HABEN BESCHÄFTIGTE
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Niemand wird absichtlich krank, um der Apotheke durch Fehlzeiten zu schaden. Dennoch kann eine Kündigung wegen Krankheit rechtlich zulässig sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, genauer gesagt drei Punkte.
Vor allem eine Maßnahme kann Betroffenen helfen, ihren Arbeitsplatz zu erhalten: das Betriebliche Eingliederungsmanagement.
Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung
Damit eine krankheitsbedingte Kündigung rechtlich Bestand hat, müssen drei Bedingungen erfüllt sein.
1. Negative Gesundheitsprognose
Es gibt Hinweise, dass die oder der Beschäftigte künftig weiterhin häufig krankheitsbedingt ausfallen wird. Grundlage können ärztliche Gutachten oder bisherige Fehlzeiten sein. Liegt die Krankheitsdauer bei durchschnittlich mehr als über sechs Wochen pro Jahr innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten, dürfen Arbeitgeber*innen davon ausgehen, dass sich die Ausfälle fortsetzen. In solchen Fällen kann eine Kündigung wegen Krankheit drohen.
2. Beeinträchtigung der Unternehmensinteressen
Die regelmäßigen Fehlzeiten müssen der Apotheke erheblich schaden – etwa durch Störungen im Ablauf oder hohe Kosten der Lohnfortzahlung. Auch dies ist ein Element, das bei der Prüfung einer krankheitsbedingten Kündigung berücksichtigt wird.
3. Interessenabwägung
Im Einzelfall wird geprüft, ob die Interessen der Apotheke schwerer wiegen als die der Beschäftigten. Dabei zählen Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter und die Krankheitsgründe.
Betriebliches Eingliederungsmanagement vor einer Kündigung
Vor einer krankheitsbedingten Kündigung muss geprüft werden, ob es mildere Mittel gibt, um die Situation zu entschärfen. Maßnahmen also, die den Schaden aufgrund von Fehlzeiten für Arbeitgeber minimieren und gleichzeitig verkraftbar für Arbeitnehmer sind. Hier kommt das Betriebliche Eingliederungsmanagement ins Spiel, auf das Arbeitnehmer bestehen sollten.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitenden ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, wenn sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank waren. Ziel ist es, individuelle Lösungen zu finden, wie die erkrankte Person trotzdem arbeiten kann: Lässt sich der Arbeitsplatz anpassen? Gibt es andere Aufgaben in der Apotheke, die sich besser eignen als die jetzigen?
Will ein Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen, kann er ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement nur schwer nachweisen, dass es keine anderen Möglichkeiten gibt. Ein fehlendes Betriebliches Eingliederungsmanagement kann deshalb in einem Prozess gegen die Kündigung sprechen. Das Wissen um diese Verpflichtung kann Betroffenen helfen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen im Unternehmen zu bleiben.
Kündigung wegen Krankheit vermeiden – mit Wissen und Unterstützung
Wer das Prinzip des Betrieblichen Eingliederungsmanagements kennt und rechtzeitig darauf besteht, kann eine drohende krankheitsbedingte Kündigung möglicherweise abwenden. Gerade im Streitfall vor Gericht spielt das eine entscheidende Rolle.
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Quelle: dpa












