Eine Frau im weißen Kittel steht im Backoffice vor einem Computerbildschirm und telefoniert.© Wavebreakmedia / iStock / Getty Images Plus
Wenn es eilt, kann der Arzt das Präparat telefonisch vorbestellen, damit die Apotheke es schon beim Großhandel ordert: Für Paxlovid® gelten einige Sonderregeln.

Nirmatrelvir-Ritonavir-Kombi

PAXLOVID®-REZEPTE RICHTIG BELIEFERN

Ab heute, 25. Februar, können Ärzte ihren COVID-19-Patienten Paxlovid® verordnen. Für die Rezepte und ihre Abgabe und Abrechnung gelten jedoch Sonderregeln. Was hat es mit dem Wirkstoff und seiner Belieferung auf sich?

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Schon seit dem 28. Januar ist Paxlovid® der Firma Pfizer in der EU zugelassen, nun kann es auch verordnet werden. Für die Verordnung, Rezeptübermittlung, Bestellung, Abgabe und Abrechnung des Präparats gibt es besondere Regelungen, so wie für Molnupiravir (Lagevrio® von MSD) auch, das Ärzte bereits seit Januar verordnen können.

Hintergrund dieser Sonderbehandlung ist, dass das Arzneimittel nur in begrenzten Mengen zur Verfügung steht. Die Bundesregierung hat für diese Woche 40 000 Behandlungseinheiten zentral beschafft. Insgesamt eine Million Einheiten sind bis Ende des Jahres geplant. Die Versorgungsregelungen für COVID-19-Therapeutika sind per Allgemeinverfügung festgehalten.

Wie funktioniert die Paxlovid®-Versorgung?

Ärzte können das Arzneimittel schon nach einem positiven Schnelltest verordnen und den PCR-Test nachholen. Die BUND-PZN ist die 17 97 70 87, der Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung mit dem IK 103609999, die Verordnung erfolgt auf dem rosa Muster-16-Formular. Das Rezept übermittelt der Arzt direkt an die Apotheke, ohne den Umweg über den Kunden. Ist Eile geboten, kann er die Apotheke vorab fernmündlich, auch telefonisch, informieren und das Rezept nachreichen.

Eine Bevorratung mit Paxlovid® ist nicht erlaubt, die Apotheke bestellt für jeden Kunden einzeln beim Großhandel.

Beliefert werden soll das Arzneimittel laut Allgemeinverfügung grundsätzlich per Botendienst. Die Apotheken müssen ihren Paxlovid®-Kunden die Packungsbeilage ausdrucken und aushändigen.

Hier gelangen Sie zur Paxlovid®-Gebrauchsinformation auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) ruft alle Apotheken dazu auf, unerwünschte Ereignisse, auch mangelnde Wirksamkeit, ans BfArM zu melden, Nebenwirkungen zusätzlich an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK).

Wie werden Paxlovid®-Rezepte abgerechnet?

So wie bei Molnupiravir auch wird Paxlovid® mit 30 Euro pro Packung vergütet, zuzüglich Umsatzsteuer. Für den Botendienst können weitere acht Euro abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt monatsweise mit dem Rechenzentrum, spätestens zum Ende des dritten Monats, der auf den Abrechnungszeitraum folgt.

Paxlovid geht mit zahlreichen Arzneimitteln Wechselwirkungen ein, weshalb ein Medikationscheck hier besonders wichtig ist. Eine Übersicht bietet diese Tabelle des Robert Koch-Instituts. Die University of Liverpool hat zudem einen COVID-19-Medikations-Interaktions-Checker entwickelt.

Wer bekommt Paxlovid®?

Paxlovid® ist zugelassen zur Behandlung von COVID-19-Erkrankten, die Symptome haben, aber nicht hospitalisiert sind und die keinen erhöhten Sauerstoffbedarf, aber das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Laut Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) in Abstimmung mit dem Ständigen Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger (STAKOB) sollen vor allem

  • Erkrankte hohen Alters
  • und solche mit mehreren Risikofaktoren wie
    • Adipositas,
    • Diabetes,
    • Immundefizienz- oder -suppression,
    • chronischer Niereninsuffizienz,
    • Krebs sowie
    • Herz- und Lungenerkrankungen

das Medikament erhalten.

Was ist Paxlovid®?

Das Fertigarzneimittel enthält zwei verschiedene Tabletten zur oralen Einnahme: Die pinkfarbenen enthalten 150 Milligramm (mg) Nirmatrelvir, die weißen bis cremefarbenen 100 mg Ritonavir. Nirmatrelvir blockiert die Protease 3CL. Dieses wichtige viruseigene Enzym spaltet Eiweiße und spielt eine wichtige Rolle bei der Verarbeitung der Proteine, die aus der Virus-RNA abgelesen werden. Ist es blockiert, kann sich das Virus also nicht vermehren. Ritonavir hemmt den Abbau von Nirmatrelvir über das Cytochrom-System, sodass es dem Körper länger zur Verfügung steht.

Wie nehmen die Kunden Paxlovid® ein?

Der Hersteller empfiehlt die Einnahme von 300mg Nirmatrelvir (zwei pinke Tabletten) und 100 mg Ritonavir (eine weiße Tablette) mit zwölf Stunden Abstand fünf Tage lang. Mit der Einnahme soll innerhalb der ersten fünf Tage nach Symptomeintritt begonnen werden, am besten so früh wie möglich nach der Diagnose.

Quellen:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/so-gehen-apotheken-mit-paxlovid-rezepten-um-131482/seite/alle/ 
https://www.kbv.de/html/1150_57035.php 
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/COVRIIN_Dok/Arzneimittelwechselwirkungen_Paxlovid.pdf?__blob=publicationFile 
https://covid19-druginteractions.org/checker 
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Zulassung/paxlovid-gebrauchsinformation-patienten.html?nn=471278 

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