Cannabisblüten© Cannabis-Pic / iStock / Getty Images Plus
Seit dem 30. Juli gibt es CannabisblĂĽten nicht mehr auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen.

Spargesetz

CANNABIS UND HOMÖOPATHIE: NEUES GESETZ SCHRÄNKT ERSTATTUNG EIN

Seit 30. Juli gilt für Cannabis ein neues Gesetz zur Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Auch Homöopathie für Kinder und anthroposophische Arzneimittel betrifft das GKV-Beitragsstablisierungsgesetz. Was heißt das konkret für Kund*innen und Apotheken?

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Für chronisch kranke Menschen, die Cannabis anwenden, gilt jetzt: neues Gesetz, neue Probleme. Cannabisblüten verordnen Ärzt*innen meist schwer erkrankten Personen. Die neuen Regeln bereiten Betroffenen jetzt Schwierigkeiten, denn Cannabis in dieser Form erstatten die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr. Übergangsregeln fehlen. Auch die Erstattung von Homöopathie für Kinder fällt den Sparplänen zum Opfer. Insgesamt erwarten die Krankenkassen durch das Gesetz Einsparungen von rund 19 Milliarden Euro.

Was genau sich ändert, welche Arzneimittel die Krankenkassen weiterhin bezahlen und wie die Auswirkungen aussehen, kommt jetzt.

Cannabis: neues Gesetz im Eilverfahren

Cannabis und Homöopathie bleiben umstritten. Ein neues Gesetz soll jetzt helfen, die angeschlagenen Finanzen der Krankenkassen zu stabilisieren. Als erstes setzt die Regierung bei Cannabisblüten an und streicht die Kostenübernahme für diese mit sofortiger Wirkung. Teil der Regelung: Cannabis auf Rezept gibt es generell nur noch unter bestimmten Voraussetzungen. Wer bisher Cannabisblüten verordnet bekam, muss diese jetzt aber auf jeden Fall selbst bezahlen. Ein Problem in der Praxis bei Cannabisblüten: die für ein neues Gesetz erforderlichen Prozesse wurden stark beschleunigt. So bestand für Betroffene kaum eine Chance für die Suche nach einer Alternative.

Von den Einsparungen ausgenommen bleiben Extrakte in standardisierter Qualität und Arzneimittel mit den Wirkstoffen aus Cannabis, Dronabinol und Nabilon. Diese dürfen weiter zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden.

Cannabis kĂĽnftig nur noch nach neuen Regeln

Um Cannabis überhaupt erstattet zu bekommen, braucht es nach den neuen Regeln zukünftig auch eine sechsmonatige Probephase mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel. Ob dies auch für Bestandspatienten gilt, wird noch diskutiert. „Der GKV-Spitzenverband, die Krankenkassen und die weiteren betroffenen Verbände und Institutionen sind sich der offenen Fragen bei der Auslegung der gesetzlichen Neuregelungen für die Versorgung mit Cannabisarzneimitteln bewusst“, so ein Sprecher auf Nachfrage des Deutschen Apothekerverbandes. „Wir befinden uns daher bereits in Abstimmung mit den relevanten Institutionen, um zügig eine möglichst einheitliche Interpretation zu entwickeln und dann auch zu kommunizieren.“

Wenn in der Apotheke CannabisblĂĽten verordnet sind, mĂĽssen die Patient*innen sie wegen der neuen Regeln also selbst bezahlen. Rechtssicherheit fĂĽr Verordnungen zu Lasten der Krankenkassen, die vor dem 30. Juli ausgestellt wurden, gibt es nicht. Es drohen Retaxationen, wenn die Apotheke ein solches Rezept beliefert.

Nicht nur bei Cannabis: Neues Gesetz streicht noch mehr

Nicht nur bei Cannabis, auch für Kinder gibt es Neues: Das Gesetz streicht auch die Erstattung homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel für Säuglinge, Kinder und Jugendliche. Darunter fallen zahlreiche bekannte Fertigarzneimittel und Tinkturen. Die Krankenkassen dürfen noch bis 31. Dezember. freiwillig Erstattungen dieser Arzneimittel anbieten, ab dem 1. Januar 2027 ist dann auch dies ausgeschlossen. Pflanzliche Arzneimittel im Rahmen der evidenzbasierten Medizin übernehmen die Kassen aber nach wie vor für Kinder.

In der Apotheke wird sich zukünftig bei der Abgabe von Cannabis und Homöopathie auf Kassenrezepten zeigen, welche Auswirkungen die neuen Regeln haben. Ob ein einzelnes neues Gesetz die Lage der Krankenkassen erkennbar verbessert, ebenso.

Quellen:

https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/neue-regeln-fuer-cannabisarzneimittel-homoeopathika-und-anthroposophika-in-kraft/

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2026/08/03/cannabis-bestandspatienten-auch-kassen-sehen-noch-offene-fragen

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/gkv-spargesetz-tritt-morgen-in-kraft-167155/

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2026/08/04/umfrage-kassen-zahlen-nicht-mehr-fuer-homoeopathie

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