SchÀlchen mit NahrungsergÀnzungsmitteln und Vitaminen, im Hintergrund die Verpackungen dazu© Yana Tatevosian / iStock / Getty Images Plus
Besonders viele MÀngel stellte das Landeslabor Berlin-Brandenburg bei NahrungsergÀnzungsmitteln fest.

Landeslabor

RUND JEDE ACHTE LEBENSMITTELPROBE MIT MÄNGELN

In einigen Produkten steckt manchmal mehr – oder weniger – als auf der Verpackung steht. Vor allem bei NahrungsergĂ€nzungsmitteln ist das ein Problem, wie ein neuer Bericht zeigt. Bei den MĂ€ngeln geht es auch um Viagra.

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Im vergangenen Jahr hat das Landeslabor Berlin-Brandenburg in rund jeder achten Lebensmittelprobe MĂ€ngel nachgewiesen. Insgesamt wurden fĂŒr die beiden BundeslĂ€nder rund 27570 Lebensmittelproben, einschließlich Wein und Weinerzeugnissen, auf MĂ€ngel untersucht, wie es im Jahresbericht fĂŒr das Jahr 2024 heißt.

Dabei wiesen 12,4 Prozent der Proben rechtlich relevante MĂ€ngel auf. Nur ganz wenige Lebensmittel galten als gesundheitsschĂ€dlich (0,2 Prozent) oder als nicht zum Verzehr geeignet (knapp 1 Prozent).

MĂ€ngel bei Kennzeichnung und Aufmachung

Der grĂ¶ĂŸte Anteil der MĂ€ngel bei den Lebensmittelproben bezog sich auf VerstĂ¶ĂŸe bei der Kennzeichnung und Aufmachung. Das erlĂ€uterte Landeslabordirektor Mike Neumann bei der Vorstellung der Ergebnisse.

Wichtig sei, dass die untersuchten Lebensmittelproben nicht reprĂ€sentativ fĂŒr die QualitĂ€t aller Lebensmittel in Berlin und Brandenburg seien. Denn Produkte mit einem höheren Risiko werden hĂ€ufiger untersucht – was sich auch in der HĂ€ufung bei MĂ€ngeln widerspiegelt.

NahrungsergÀnzungsmittel besonders hÀufig mit MÀngeln

Überdurchschnittlich viele MĂ€ngel stellte das Landeslabor bei NahrungsergĂ€nzungsmitteln fest. Bei ĂŒber der HĂ€lfte der 399 untersuchten Proben gab es Beanstandungen. Laut dem Bericht besteht dabei jedoch keine akute Gefahr fĂŒr die Lebensmittelsicherheit. Nur eine Probe wurde als gesundheitsschĂ€dlich bewertet, erklĂ€rte Nils Niederland, Leiter des Fachbereichs Arzneimittel, Medizinprodukte und spezielle Lebensmittel.

Da NahrungsergĂ€nzungsmittel rechtlich als Lebensmittel gelten, dĂŒrfen sie ohne Zulassung in den Handel gebracht werden – was ebenfalls zu hĂ€ufigeren MĂ€ngeln bei Lebensmittelproben fĂŒhren kann.

Am hĂ€ufigsten beanstandete das Labor fehlerhafte Kennzeichnungen oder unzulĂ€ssige gesundheitsbezogene Angaben. Viele Hersteller versprechen auf der Verpackung etwa mehr LeistungsstĂ€rke oder VitalitĂ€t – ohne nachzuweisen, wie genau das Produkt das leisten soll. Auch IrrefĂŒhrung ist ein hĂ€ufiger Grund fĂŒr MĂ€ngel: So werde manchmal mit der Aussage geworben, das Produkt enthalte keine Konservierungsstoffe – obwohl diese laut Gesetz ohnehin verboten sind.

Vorsicht bei Produkten aus dem Online-Handel

Ein besonderes Augenmerk liegt auf MĂ€ngeln, die durch nicht deklarierte Substanzen entstehen. Diese betreffen vor allem Produkte aus dem Online-Handel. „Das sind ĂŒberwiegend Proben, die aus dem Internet stammen“, sagte Niederland.

Ein Beispiel: In einer als Lebensmittel vertriebenen Paste wurde der Wirkstoff Sildenafil gefunden – bekannt als Viagra. Der Wirkstoff war auf der Zutatenliste jedoch nicht angegeben, was eindeutig als Mangel eingestuft wurde.

Das Landeslabor analysiert jedoch nicht nur Lebensmittel, sondern auch Arzneimittel, Tabakprodukte, Kosmetika, GewĂ€sser, Futtermittel und Saatgut. Auch in der Tierseuchendiagnostik werden Proben analysiert – insgesamt waren es im Jahr 2024 rund 677052. Davon entfielen etwa 579110 auf Tierseuchen wie Afrikanische Schweinepest, das West-Nil-Virus oder die Blauzungenkrankheit.

Systematische Auswahl der Lebensmittelproben

Pro 1000 Einwohner werden jĂ€hrlich rund fĂŒnf Lebensmittelproben auf MĂ€ngel untersucht. Diese Auswahl erfolgt durch die amtlichen LebensmittelĂŒberwachungen in Berlin und Brandenburg. Dabei fließen bekannte oder vermutete Risiken in die Auswahl ein – sie machen etwa 80 Prozent aus. Die restlichen 20 Prozent werden anlassbezogen ausgewĂ€hlt, zum Beispiel bei einem Anstieg von EHEC-FĂ€llen.

Auch ĂŒber diesen Weg gelangen regelmĂ€ĂŸig Lebensmittelproben mit MĂ€ngeln zur Analyse ins Labor. BĂŒrgerinnen und BĂŒrger können keine Proben direkt einreichen, sondern nur ĂŒber die zustĂ€ndigen LebensmittelĂŒberwachungsĂ€mter.

Quelle: dpa

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