Taschenrechner liegt auf einem Tisch und nebendran Rechnungsbeläge. Männer Hand gibt Beträge in Taschenrechner ein© necati bahadir bermek / iStock / Getty Images Plus
Wenn die Kasse am Abend nicht stimmt, beginnt das große Suchen nach den fehlenden Beträgen.

Fehlbetrag

UPS, DIE KASSE STIMMT NICHT: MUSS DIE PTA ZAHLEN?

Jeder kennt das: Am Abend, wenn die Kasse gezählt wird, offenbart sich ein Fehlbetrag. Wie ist das eigentlich: Muss die PTA zahlen, wenn die Kasse nicht stimmt?

Seite 1/1 2 Minuten

Seite 1/1 2 Minuten

Vorweg gesagt: Den Fehlbetrag pauschal vom Gehalt abziehen oder Angestellte zur Nachzahlung auffordern, darf der Chef, die Chefin nicht. Arbeitnehmende sind am Arbeitsplatz nämlich nur eingeschränkt haftbar. Hinzu kommt, dass sich ja oftmals gar nicht eindeutig nachweisen lässt, wer den Fehlbetrag zu verantworten hat, zum Beispiel wenn mehrere Kollegen und Kollegen Zugang zur Kasse haben. Auch in diesem Fall kann die Apothekenleitung nicht einfach alle Beteiligten zur anteiligen Nachzahlung auffordern.

Denn entscheidend ist es, wie es zu dem Fehlbetrag kam. Dass sich im hektischen Tagesgeschäft schon mal verzählt und zu viel Wechselgeld herausgegeben wird, kann vorkommen, und dabei handelt es sich höchstens um leichte Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit besteht hingegen, wenn die Kasse von einer Angestellten offen und unbeobachtet gelassen wurde: Dann kann der Chef die PTA teilweise oder sogar komplett haftbar machen.

Absicht oder nicht?

Haben die Angestellten absichtlich dafür gesorgt, dass der Kunde weniger zahlt als vorgesehen – zum Beispiel wenn der ihm besonders am Herzen liegt – dann ist das Vorsatz. Damit ist in arbeitsrechtlichem Sinne nicht zu spaßen, denn es handelt sich hier um geschäftsschädigendes Verhalten. Wenn gar eine Videoaufzeichnung vorliegt, auf der zu sehen ist, wie Angestellte Geld aus der Kasse nehmen und es in die eigene Tasche stecken – dann ist das Diebstahl., Und der rechtfertigt eine fristlose Kündigung; schon ein begründeter Verdacht reicht.

Doch selbst wenn eine Haftung aufgrund von Fahrlässigkeit eintritt: Es ist immer noch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Es muss also je nach Höhe des Fehlbetrags und des Einkommens entschieden werden, ob eine PTA zahlen muss, wenn die Kasse nicht stimmt.
 

Die „Mankoabrede“

Es gibt aber auch Chefs und Chefinnen, die das verschuldensunabhängige Nachzahlen von Fehlbeträgen in den Arbeitsvertrag schreiben. Das nennt man eine Mankoabrede. Doch auch hier muss die Schuldfrage eindeutig geklärt sein – wenn zum Beispiel ein Mitarbeiter allein Zugriff auf die Kasse hat. Das normale Gehalt muss in diesem Fall jedoch trotzdem gezahlt werden. Denn mit einer Mankoabrede ist auch die Zahlung eines sogenannten Mankoentgeltes verbunden: Bei einer ausgeglichenen Kasse erhalten die Angestellten diesen zuvor festgelegten Betrag als Extra zum Gehalt, übrigens bis zu einer Höhe von 16 Euro pro Monat steuerfrei. Stimmt die Kasse hingegen nicht, so haften sie in Höhe des Mankoentgeltes. 

Quelle: Apotheke adhoc
 

×