Frau steckt Pfandflasche in Automaten.© Patcharamai Vutipapornkul / iStock / Getty Images Plus
Viele sammeln sie ĂŒber Wochen und bringen sie alle gebĂŒndelt zurĂŒck: Pfandflaschen und -dosen. Wenn dann etwas schieflĂ€uft und die Annahme verweigert wird, ist das Ă€rgerlich. Was ist erlaubt und was nicht?

Ein- & Mehrweg

PFAND ABGELEHNT? DAS SIND IHRE RECHTE BEI FLASCHENRÜCKGABE

Etikett unlesbar, Flasche zerdrĂŒckt, Automat defekt: Die Abgabe von Pfandflaschen kann in der Praxis an verschiedenen GrĂŒnden scheitern.

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Doch auf einige davon können sich HĂ€ndler gar nicht berufen. FĂŒr Mehrwegflaschen gibt es 8 oder 15 Cent, fĂŒr Einwegflaschen und -dosen 25 Cent Pfand.

Wer entsprechende GefĂ€ĂŸe also im deutschen Handel zurĂŒckgibt, kann genau mit diesen BetrĂ€gen rechnen. Doch nicht immer geht in der Praxis alles glatt, stellt die Verbraucherzentrale Hamburg fest.

Aus diesen GrĂŒnden werden Pfandflaschen und -dosen abgelehnt

Sie hat eingegangene Beschwerden der vergangenen sechs Jahre ausgewertet und die hĂ€ufigsten BegrĂŒndungen fĂŒr die Ablehnung von Pfandgebinden zusammengefasst: 

● Mit Abstand am hĂ€ufigsten scheitert die Abgabe an einem unlesbaren Etikett (47 Prozent)
● Dahinter folgen als BegrĂŒndung defekte Automaten (23 Prozent)
● Die Abgabe von Pfandgebinden, die der HĂ€ndler selbst nicht im Sortiment fĂŒhrt (14 Prozent)
● Ein volles Lager (3 Prozent).
● Die restlichen 13 Prozent verteilen sich auf unterschiedliche EinzelfĂ€lle, die sich nicht subsumieren lassen.

Diese Regeln gelten fĂŒr Einweg-Pfandflaschen

Doch in vielen FĂ€llen sind verweigerte RĂŒcknahmen nicht nur Ă€rgerlich, sondern auch rechtswidrig, die Argumentationen oft nicht haltbar. Nach dem Verpackungsgesetz sind die meisten HĂ€ndler verpflichtet, zumindest Leergut mit Einwegpfand zurĂŒckzunehmen. „Ob eine Dose zerdrĂŒckt oder eine Flasche verschmutzt ist“ dĂŒrfe dabei keine Rolle spielen, sagt Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale Hamburg. 

Entscheidend ist lediglich, dass die Flasche oder Dose leer und das Pfandlogo erkennbar ist. Kann der Automat einen Strichcode nicht auslesen, mĂŒssen HĂ€ndler Einweg-Pfandgebinde von Hand annehmen und das Pfand erstatten.

Es gibt nur folgende EinschrÀnkungen von der Regel:
● HĂ€ndler mĂŒssen nur Einweg-GetrĂ€nkeverpackungen des Materials zurĂŒcknehmen, das sie selbst vertreiben.
● Verkaufen sie ausschließlich Einweg-Dosen, mĂŒssen sie keine Einweg-Plastikflaschen zurĂŒcknehmen und umgekehrt.

Was meist nicht geht: Die Annahme allerdings mit dem Argument verweigern, dass sie eine konkrete Marke oder ein konkretes GetrĂ€nk nicht vertreiben. 
Verkaufen sie also eine Sorte Dosen, mĂŒssen sie grundsĂ€tzlich auch fĂŒr andere Einweg-Dosen Pfand auszahlen. Etwas anderes gilt nur fĂŒr kleine LĂ€den mit einer VerkaufsflĂ€che von weniger als 200 Quadratmetern wie Kioske oder Tankstellen: Sie mĂŒssen tatsĂ€chlich nur Leergut der Marken zurĂŒcknehmen, die sie selbst verkaufen. 

Diese Regeln gelten fĂŒr Mehrweg-Pfandflaschen

FĂŒr Mehrweg-Leergut, also etwa Glas- oder stabilere PET-Flaschen, gilt: 

  • HĂ€ndler mĂŒssen jene der gleichen Art, Form und GrĂ¶ĂŸe zurĂŒcknehmen, die sie selbst vertreiben. Die Marke spielt dabei keine Rolle.
  • Aber: Die Flasche muss intakt sein. Ist sie kaputt, dĂŒrfen HĂ€ndler die Annahme verweigern – immerhin kann die Mehrwegflasche dann nicht mehr als solche genutzt werden.
  • Und: Verkauft ein HĂ€ndler ausschließlich Einwegware, muss er Mehrweg-Pfandflaschen ebenfalls nicht zurĂŒcknehmen.

So lange bleibt zur Einlösung des Pfandbons Zeit

Gut zu wissen: Nicht eingelöste Pfandbons unterliegen der ĂŒblichen VerjĂ€hrungsfrist. Werden sie also nicht innerhalb von drei Jahren ab dem Ende des Druckdatums eingelöst, verfallen sie.
Aber Achtung: Weil Pfandbons meist auf Thermopapier gedruckt werden, können sie schon deutlich frĂŒher nicht mehr lesbar sein – und damit auch nicht mehr eingelöst werden.

Gibt es unberechtigte Ablehnungen bei der Pfandabgabe, sollten Betroffene mit der GeschĂ€fts- oder Filialleitung sprechen, raten die VerbraucherschĂŒtzer. Zeigt sich diese uneinsichtig, kann eine Beschwerde bei der jeweiligen Abfallbehörde helfen – auch wenn diese das dem Kunden zustehende Pfand nicht auszahlen kann. Die Verbraucherzentralen stellen hierfĂŒr im Netz einen Musterbrief zur VerfĂŒgung.

Quelle: dpa

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