Frau steckt Pfandflasche in Automaten.© Patcharamai Vutipapornkul / iStock / Getty Images Plus
Viele sammeln sie über Wochen und bringen sie alle gebündelt zurück: Pfandflaschen und -dosen. Wenn dann etwas schiefläuft und die Annahme verweigert wird, ist das ärgerlich. Was ist erlaubt und was nicht?

Ein- & Mehrweg

PFAND ABGELEHNT? DAS SIND IHRE RECHTE BEI FLASCHENRĂśCKGABE

Etikett unlesbar, Flasche zerdrĂĽckt, Automat defekt: Die Abgabe von Pfandflaschen kann in der Praxis an verschiedenen GrĂĽnden scheitern.

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Doch auf einige davon können sich Händler gar nicht berufen. FĂĽr Mehrwegflaschen gibt es 8 oder 15 Cent, fĂĽr Einwegflaschen und -dosen 25 Cent Pfand.

Wer entsprechende Gefäße also im deutschen Handel zurĂĽckgibt, kann genau mit diesen Beträgen rechnen. Doch nicht immer geht in der Praxis alles glatt, stellt die Verbraucherzentrale Hamburg fest.

Aus diesen GrĂĽnden werden Pfandflaschen und -dosen abgelehnt

Sie hat eingegangene Beschwerden der vergangenen sechs Jahre ausgewertet und die häufigsten BegrĂĽndungen fĂĽr die Ablehnung von Pfandgebinden zusammengefasst: 

● Mit Abstand am häufigsten scheitert die Abgabe an einem unlesbaren Etikett (47 Prozent)
â—Ź Dahinter folgen als BegrĂĽndung defekte Automaten (23 Prozent)
● Die Abgabe von Pfandgebinden, die der Händler selbst nicht im Sortiment führt (14 Prozent)
â—Ź Ein volles Lager (3 Prozent).
● Die restlichen 13 Prozent verteilen sich auf unterschiedliche Einzelfälle, die sich nicht subsumieren lassen.

Diese Regeln gelten fĂĽr Einweg-Pfandflaschen

Doch in vielen Fällen sind verweigerte RĂĽcknahmen nicht nur ärgerlich, sondern auch rechtswidrig, die Argumentationen oft nicht haltbar. Nach dem Verpackungsgesetz sind die meisten Händler verpflichtet, zumindest Leergut mit Einwegpfand zurĂĽckzunehmen. „Ob eine Dose zerdrĂĽckt oder eine Flasche verschmutzt ist“ dĂĽrfe dabei keine Rolle spielen, sagt Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale Hamburg. 

Entscheidend ist lediglich, dass die Flasche oder Dose leer und das Pfandlogo erkennbar ist. Kann der Automat einen Strichcode nicht auslesen, mĂĽssen Händler Einweg-Pfandgebinde von Hand annehmen und das Pfand erstatten.

Es gibt nur folgende Einschränkungen von der Regel:
● Händler müssen nur Einweg-Getränkeverpackungen des Materials zurücknehmen, das sie selbst vertreiben.
â—Ź Verkaufen sie ausschlieĂźlich Einweg-Dosen, mĂĽssen sie keine Einweg-Plastikflaschen zurĂĽcknehmen und umgekehrt.

Was meist nicht geht: Die Annahme allerdings mit dem Argument verweigern, dass sie eine konkrete Marke oder ein konkretes Getränk nicht vertreiben. 
Verkaufen sie also eine Sorte Dosen, mĂĽssen sie grundsätzlich auch fĂĽr andere Einweg-Dosen Pfand auszahlen. Etwas anderes gilt nur fĂĽr kleine Läden mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern wie Kioske oder Tankstellen: Sie mĂĽssen tatsächlich nur Leergut der Marken zurĂĽcknehmen, die sie selbst verkaufen. 

Diese Regeln gelten fĂĽr Mehrweg-Pfandflaschen

FĂĽr Mehrweg-Leergut, also etwa Glas- oder stabilere PET-Flaschen, gilt: 

  • Händler mĂĽssen jene der gleichen Art, Form und Größe zurĂĽcknehmen, die sie selbst vertreiben. Die Marke spielt dabei keine Rolle.
  • Aber: Die Flasche muss intakt sein. Ist sie kaputt, dĂĽrfen Händler die Annahme verweigern – immerhin kann die Mehrwegflasche dann nicht mehr als solche genutzt werden.
  • Und: Verkauft ein Händler ausschlieĂźlich Einwegware, muss er Mehrweg-Pfandflaschen ebenfalls nicht zurĂĽcknehmen.

So lange bleibt zur Einlösung des Pfandbons Zeit

Gut zu wissen: Nicht eingelöste Pfandbons unterliegen der üblichen Verjährungsfrist. Werden sie also nicht innerhalb von drei Jahren ab dem Ende des Druckdatums eingelöst, verfallen sie.
Aber Achtung: Weil Pfandbons meist auf Thermopapier gedruckt werden, können sie schon deutlich früher nicht mehr lesbar sein – und damit auch nicht mehr eingelöst werden.

Gibt es unberechtigte Ablehnungen bei der Pfandabgabe, sollten Betroffene mit der Geschäfts- oder Filialleitung sprechen, raten die Verbraucherschützer. Zeigt sich diese uneinsichtig, kann eine Beschwerde bei der jeweiligen Abfallbehörde helfen – auch wenn diese das dem Kunden zustehende Pfand nicht auszahlen kann. Die Verbraucherzentralen stellen hierfür im Netz einen Musterbrief zur Verfügung.

Quelle: dpa

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