Arbeitsrecht
WELCHE WEGE SIND IN DER MITTAGSPAUSE VERSICHERT?
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Haben wir bei der Arbeit oder auf dem Weg dahin einen Unfall, sind wir durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Doch was ist mit der Pause?
Obwohl bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten Pflicht ist, gilt diese Zeit als privat und ist damit nicht versichert, informiert die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Magazin âBAMâ (Ausgabe Juli/August 2025). In bestimmten FĂ€llen können aber Wege, die man wĂ€hrend der Pause zurĂŒcklegt, versichert sein.
Restaurant, eigene KĂŒche, Kantine: Weg meist versichert
Die meisten BeschĂ€ftigten dĂŒrften ihre Pause zum Essen nutzen â hungrig arbeitet es sich spĂ€ter nicht so gut weiter. Der Weg, den man zur Kantine, zu einem Restaurant oder auch in die eigene KĂŒche zurĂŒcklegt, ist daher versichert. Die Zeit des Mittagessens selbst allerdings nicht.
Und: Wer sich zum Essen unverhĂ€ltnismĂ€Ăig weit vom Arbeitsort wegbewegt, verliert den Versicherungsschutz fĂŒr den Weg.
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Gang zum Supermarkt: Es kommt darauf an
Shoppingtouren und GroĂeinkĂ€ufe im Supermarkt, die ĂŒber den Zweck der unmittelbaren Verpflegung hinausgehen, sind privat. Damit ist weder der Aufenthalt im Laden noch der Weg dahin versichert.
Geht man allerdings allein mit dem Ziel einkaufen, sich etwas zu Essen fĂŒr die Pause oder die Arbeitszeit zu besorgen, ist der Weg zum Laden versichert.
Spaziergang, Arzt, Friseur: nicht versichert
Was Sie in Ihrer Pause machen, ist Ihnen ĂŒberlassen. SpaziergĂ€nge, einen Mittagsschlaf, Arzttermin und selbst Friseurbesuche sind zulĂ€ssig. Anders als beim Essengehen lĂ€sst sich aber in der Regel nicht rechtfertigen, dass diese AktivitĂ€ten zum Weiterarbeiten essenziell sind. Darum sind die Wege, die man dafĂŒr zurĂŒcklegt, auch nicht versichert.
Quelle: dpa
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