Paragraphen-Symbol und Schriftzug „Arbeitsrecht“© Rocco-Herrmann / iStock / Getty Images Plus
In vielen Apotheken gilt noch immer eine unausgesprochene Regel: Ăśber Geld spricht man nicht. Aber muss man sich daran halten?

Arbeitsrecht

GEHALTSTRANSPARENZ: WAS DARF OFFEN KOMMUNIZIERT WERDEN?

Viele PTA sprechen ungern über ihr Gehalt – oft aus Unsicherheit, manchmal wegen ausdrücklicher Verbote im Arbeitsvertrag. Doch was gilt tatsächlich? Dürfen Sie Ihr Gehalt offenlegen? Und gilt das Entgelttransparenzgesetz auch für Apotheken?

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In vielen Apotheken gilt noch immer eine unausgesprochene Regel: Über Geld spricht man nicht. Besonders PTA berichten häufig über eine fehlende Gehaltstransparenz. Manche Arbeitsverträge enthalten sogar Klauseln, die Gespräche über das eigene Einkommen untersagen. Wer nicht weiß, was Kolleginnen und Kollegen verdienen, kann kaum einschätzen, ob das eigene Gehalt angemessen ist. Unterschiede bleiben verborgen, und Verhandlungsspielräume werden kleiner.

Dabei hat sich die rechtliche Lage in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Das Entgelttransparenzgesetz stärkt den Auskunftsanspruch vieler Beschäftigter. Und auch arbeitsrechtlich sind pauschale Schweigeklauseln in vielen Fällen unwirksam. Für PTA bedeutet das: Sie haben mehr Möglichkeiten als oft angenommen.

FĂĽr wen gilt das Entgelttransparenzgesetz?

Das Entgelttransparenzgesetz zielt darauf ab, gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit zu fördern. Es soll insbesondere geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede sichtbar machen.

Ein zentraler Punkt beim Entgelttransparenzgesetz ist der sogenannte Auskunftsanspruch. Beschäftigte können Informationen über die Vergütung vergleichbarer Tätigkeiten verlangen. Nur gilt das Entgelttransparenzgesetz nicht für kleine Unternehmen wie die meisten Apotheken. Es greift nur in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten, allenfalls großen Centerapotheken oder Filialverbünden. Für die meisten Apotheken bringt das Entgelttransparenzgesetz allein keine Verbesserung der Situation.

Gehaltstransparenz: DĂĽrfen Sie als PTA Ihr Gehalt offenlegen?

Das bedeutet jedoch nicht, dass PTA keine Rechte haben. Denn unabhängig vom Entgelttransparenzgesetz gilt ein wichtiger arbeitsrechtlicher Grundsatz: Beschäftigte dürfen über ihr eigenes Gehalt sprechen. Dieses Recht auf Gehaltstransparenz ergibt sich aus der Koalitionsfreiheit und dem Schutz kollektiver Interessen. Mit anderen Worten: Auch ohne formellen Auskunftsanspruch können Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen austauschen.

Auch ohne Entgelttransparenzgesetz haben Sie die Möglichkeit, zumindest über Ihr Gehalt zusprechen.

Das gilt sowohl gegenĂĽber Kolleginnen und Kollegen als auch gegenĂĽber ADEXA. Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihr Arbeitgeber darf Ihnen grundsätzlich nicht verbieten, Ihr eigenes Einkommen offenzulegen. Solche Verbote greifen unzulässig in Arbeitnehmerrechte ein. Gerichte haben mehrfach entschieden, dass pauschale Verschwiegenheitsklauseln zur VergĂĽtung meist unwirksam sind. Insofern haben sie auch ohne Entgelttransparenzgesetz Möglichkeiten, sich auszutauschen.

Es gibt jedoch bei der Gehaltstransparenz auch Grenzen: Untersagt ist, vertrauliche Informationen über das Gehalt anderer Beschäftigter weitergeben, falls Sie diese aufgrund Ihrer Tätigkeit in der Apotheke (z. B. Personalverwaltung) kennen.

Sind Verschwiegenheitsklauseln im Arbeitsvertrag gĂĽltig?

Unsicherheit gibt es bei dem Thema recht häufig: PTA finden in ihren Verträgen Formulierungen wie: „Über die Höhe der Vergütung ist Stillschweigen zu bewahren“ oder „Die Gehaltsstruktur unterliegt der Geheimhaltung“ oder „Gespräche über das Einkommen mit Kollegen sind untersagt“.

Solche Klauseln im Bereich der Gehaltstransparenz gelten arbeitsrechtlich als problematisch. Denn pauschale Verbote, über das eigene Gehalt zu sprechen, benachteiligen Beschäftigte unangemessen und sind häufig unwirksam. Das bedeutet: Selbst, wenn eine solche Klausel in Ihrem Vertrag steht, müssen Sie sich nicht automatisch daran halten. Sie entfaltet unter Umständen keine rechtliche Wirkung – selbst ohne Gültigkeit des Entgelttransparenzgesetzes.

Im Zweifel gilt: Eine Vertragsklausel ist nicht automatisch rechtmäßig, nur weil sie unterschrieben wurde.

Gehaltstransparenz: Welche Informationen dürfen Sie teilen – und welche nicht?

Erlaubt ist, ĂĽber folgende Themen zu sprechen:

  • Ihr eigenes Grundgehalt
  • Ihre tariflichen oder ĂĽbertariflichen Zulagen
  • Ihre Arbeitszeiten
  • Ihre Gehaltsentwicklung

Problematisch kann es werden bei:

  • Gehaltsdaten anderer Kolleginnen und Kollegen ohne deren Zustimmung
  • internen Kalkulationen der Apotheke
  • vertraulichen Personalunterlagen
  • Bonusregelungen mit Geheimhaltungsvereinbarung

Warum ist Gehaltstransparenz ein wichtiges Thema?

Für Sie als PTA hat Gehaltstransparenz eine große Bedeutung. Gerade in Apotheken gibt es oft große Unterschiede bei der Bezahlung. Diese entstehen etwa durch unterschiedliche Verhandlungssituationen, regionale Unterschiede, verschiedene Betriebsgrößen, individuelle Zulagen, Berufserfahrung und die Gültigkeit von Tarifverträgen. Ohne Gehaltstransparenz bleiben diese Unterschiede unsichtbar, weil das Entgelttransparenzgesetz nicht gilt.

Das schwächt Ihre Position in Gehaltsgesprächen.

Transparenz stärkt die Verhandlungsposition einzelner Angestellter, erhöht den Druck auf Arbeitgeber, Gehaltsstrukturen zu begründen, fördert faire und nachvollziehbare Vergütungssysteme und verhindert strukturelle Benachteiligung.

Welchen Druck können Sie ohne Entgelttransparenzgesetz aufbauen?

Von der Theorie zur praktischen Umsetzung: Einzelne Mitarbeitende haben ohne das Entgelttransparenzgesetz recht wenig Verhandlungsmacht. Wenn jedoch mehrere Angestellte gemeinsam auftreten, verändert sich die Situation deutlich: ein Schritt hin zu mehr Gehaltstransparenz.

Mögliche Ansatzpunkte sind:

  • Ein gemeinsamer Vergleich der Gehälter im Team: Wenn Unterschiede sichtbar werden, können diese gezielt angesprochen werden.
  • Gemeinsame Forderungen nach transparenten Gehaltsstufen: etwa nach Berufserfahrung oder Verantwortungsbereichen.
  • Der Verweis auf Tarifempfehlungen oder branchenĂĽbliche VergĂĽtung. Diese können als Orientierung dienen.
  • Gespräche mit der Apothekenleitung. Wenn mehrere Beschäftigte ähnliche Anliegen vorbringen, entsteht Handlungsdruck.

Ziel ist nicht die Konfrontation, sondern eine nachvollziehbare und faire VergĂĽtung. Das sollte sachlich an Chefin oder Chef kommuniziert werden.

Wie sollten Sie konkret vorgehen?

Zunächst können Sie informell mit Kolleginnen und Kollegen sprechen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben. Wichtig ist, dass der Austausch freiwillig bleibt. Im nächsten Schritt strukturieren Sie alle Ergebnisse: Berufserfahrung, Aufgaben, Arbeitszeit, Gehalt. Dadurch werden mögliche Unterschiede sichtbar. Anschließend können Sie ein Gespräch mit der Apothekenleitung vorbereiten. Dabei helfen konkrete Vergleichswerte.

Im Gespräch selbst empfiehlt sich ein sachlicher Ansatz.

Statt „Ich verdiene zu wenig“ wirkt „Vergleichbare Tätigkeiten werden höher vergütet“ stärker. Auch eine Perspektive für die Zukunft kann sinnvoll sein: etwa eine Gehaltsentwicklung nach Qualifikation oder Betriebszugehörigkeit. Diese Strategie kann ganz ohne Entgelttransparenzgesetz zum Erfolg führen.

Fazit: Gehaltstransparenz schafft Fairness

Gehaltstransparenz ist kein Angriff auf die Apothekenleitung, sondern ein Instrument für faire Strukturen. Offene und nachvollziehbare Vergütung stärkt Motivation, Bindung und Zufriedenheit im Team. Sie müssen auch ohne Gültigkeit des Entgelttransparenzgesetzes nicht schweigen. Sie dürfen Ihr Gehalt offenlegen, vergleichen und daraus Forderungen ableiten. Pauschale Verbote im Arbeitsvertrag sind häufig nicht haltbar. Und gemeinsames Auftreten kann den entscheidenden Unterschied machen. Wer über Geld spricht, schafft Klarheit – und verbessert langfristig die eigene Position.

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