Eine Person im Kittel steht in der Apotheken-Rezeptur und bereitet eine halbfeste Zubereitung in einer Fantaschale zu. Neben der Fantaschale stehen ein Becherglas und ein Messzylinder. Die Person schabt gerade mit dem Spatelmesser etwas von der Creme vom Kartenblatt ab.© makasana/iStock/Getty Images Plus
Bei halbfesten, wasserhaltigen Zubereitungen können Konservierungsmittel und Puffer über die Stabilität des Arzneimittels entscheiden.

Plausibilitätsprüfung

WANN BENĂ–TIGT EINE REZEPTUR KONSERVIERUNGSMITTEL ODER PUFFER?

Puffer oder Konservierungsmittel in der Rezeptur? Das ist hier die Frage! In der Plausibilitätsprüfung ermitteln Sie, ob Sie den pH-Wert Ihrer Zubereitung korrigieren oder das Arzneimittel konservieren müssen. Welche Literatur benötigt die Apotheke zur Recherche?

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Für jede Rezeptur ist in der Apotheke eine Plausibilitätsprüfung durchzuführen und zu dokumentieren. Das schreibt Paragraf 7 der Apothekenbetriebsordnung vor. Um die Wirkung und Stabilität der Zubereitung zu gewährleisten, sollten Sie dabei auch die Frage bewerten, ob der Zusatz eines Konservierungsmittels oder Puffers sinnvoll und nötig ist.

Warum und wann kann das sinnvoll sein? Welche Substanzen eignen sich in welcher Rezeptur? Und wo finden Sie in der Apotheke die entsprechenden Informationen? Das erfahren Sie in diesem Beitrag.

Konservierungsmittel schĂĽtzen vor Mikroben

Alle mikrobiell anfälligen Rezepturen, zum Beispiel wasserhaltige Zubereitungen, sollten Konservierungsmittel enthalten. Die Qualität muss bis zum letzten Tag der Aufbrauchfrist gleichbleiben, um die verordnete Therapie des Arztes zu gewährleisten.

Hat ein Kunde bekannte Allergien oder der behandelnde Arzt verordnet eine Rezeptur mit dem ausdrücklichen Vermerk, zum Beispiel „ohne Konservierungsmittel“, sind dies mögliche Ausnahmen. Die Apotheke muss das in der Plausibilitätsprüfung zwingend beachten. Hierbei sollten Sie Maßnahmen ergreifen, um die Qualität des Arzneimittels ohne die Verarbeitung eines Konservierungsmittels zu gewährleisten. Eine Maßnahme wäre zum Beispiel die Anpassung der Aufbrauchfrist.

Konservierungsmittel nach DAC/NRF fĂĽr die Rezeptur in der Apotheke

Im Neuen Rezepturformularium des Deutschen Arzneimittelcodex fĂĽr Dermatika, also halbfeste Zubereitungen, folgende Konservierungsmittel mit deren typischen Konzentrationen genannt:

  • 0,1 % Sorbinsäure oder 0,14 % Kaliumsorbat
  • 0,1 % Benzoesäure oder 0,15 % Natriumbenzoat
  • 0,1 % bis 0,2 % Methyl- und Propyl-4-hydroxybenzoat
  • Etwa 20 % Alkohole
  • Etwa 20 % Propylenglycol, berechnet auf die Wasserphase der Individualrezeptur.

Konservierungsmittel sollten in einer Rezeptur immer in gelöster Form vorliegen. Sie können sie in der Apotheke als Stammzubereitungen oder Rezepturkonzentrate verarbeiten.

Bei der Konservierung wasserhaltiger, halbfester Rezepturen ist auf eine ausreichend hohe Konzentration, Wasserlöslichkeit sowie die zulässige Anwendungsart des Konservierungsmittels in zu achten. Konservierungsmittel sollten unter anderem folgende Anforderungen erfüllen:

  • Eine breite antimikrobielle Wirkung
  • Physiologisch verträglich sein
  • Die ärztlich verordnete Therapie und Wirkung unterstĂĽtzen
  • Gesundheitlich unbedenklich sein

FĂĽr eine stabile Rezeptur können Konservierungsmittel ein sinnvoller Zusatz fĂĽr die pharmazeutische Qualität ĂĽber die gesamte Laufzeit darstellen, das heiĂźt während Haltbarkeit und Anwendungszeit.

Puffer: Der pH-Wert der Rezeptur

Im Alltag der Apotheke kann neben einem Konservierungsmittel auch der Einsatz von pH-Korrigenzien, also Puffern für die Stabilität nötig sein. Denn der pH-Wert einer halbfesten, wasserhaltigen Zubereitung ist ein weiteres Kriterium dafür, ob Wirk- und Hilfsstoffe sich so lösen oder so funktionieren können, wie es in der verordneten Rezeptur gewollt ist. Auch für die eventuell vorhandenen Konservierungsmittel ist das Puffern auf einen bestimmten pH-Wert gegebenenfalls wichtig.

Eine individuelle Rezeptur, die in der Apotheke gefertigt wird, birgt die Schwierigkeit, dass meist keine oder nur wenige Langzeitbeobachtungen, insbesondere chemische und physikalische Stabilitätsuntersuchungen durchgeführt und dokumentiert worden sind. Es kann hilfreich sein, sich in Sachen Konservierungsmittel und Puffer an ähnlichen, standardisierten Zubereitungen zu orientieren.

In verschiedenen wissenschaftlichen Werken und Rezeptursammlungen ist die Angabe der pH-Werte der einzelnen Wirk-, Hilfsstoffe und halbfester Grundlagen zu finden. In der Plausibilitätsprüfung Ihrer Rezeptur schätzen Sie anhand dieser Angaben ein, ob der Zusatz eines Puffers sinnvoll und notwendig ist.
In den NRF-Tabellen sind als Puffer unterschiedliche pH korrigierende Stoffe und Zubereitungen zu finden. In dieser Auflistung ist unter anderem auch ein Hinweis bei jedem aufgefĂĽhrten Puffer vermerkt, ob eine saure oder basische Reaktion zu erwarten ist.

Zur pH-Wert-Korrektur sollten Stoffe und Zubereitungen ausgewählt werden, welche unter anderem für die Darreichungsform geeignet sind und die geeignete Puffer-Kapazität aufweisen. Mit pH-aktiven Hilfsstoffen, also pH-Korrigenzien, lassen sich in einer Rezeptur pH-Werte vom stark Sauren bis zum Alkalischen einstellen.

Viele unterschiedliche Puffer können bei Rezepturen in der Apotheke zum Einsatz kommen, zum Beispiel:

Puffer Zusammensetzung Hinweise
Lactatpuffer 1 % Milchsäure 90 %, 4 % Natriumlactat-Lösung 50 % Häufig in Harnstoff-haltigen Rezepturen: Durch geringe Hydrolyse von Harnstoff bilden sich Zersetzungsprodukte. Lactatpuffer stabilisiert den pH-Wert gegenüber möglichen Zersetzungsprodukten von Harnstoff. Beispiel für standardisierte Rezeptur: NRF 11.71. hydrophile Harnstoff-Creme 5 %
Citratpuffer 0,5 % Natriumcitrat, 0,5 % Citronensäure, Gereinigtes Wasser Meist in Zubereitungen mit Externglucocorticoiden, Erythromycin, Metronidazol. Beispiel für standardisierte Rezeptur:  NRF 11.138. hydrophile Erythromycin-Creme 2 % mit Metronidazol 1 %
Trometamol   Neutralisiert Carbomere. Beispiel fĂĽr standardisierte Rezeptur: NRF 11.65. hydrophiles Metronidazol-Gel 0,75 %

Fazit: Plausibilitätsprüfung immer zuerst

Bevor Sie in der Apotheke eine Rezeptur herstellen, muss die Plausibilität geklärt sein. Die Plausibilitätsprüfung ist eine grundlegende Prüfinstanz, um herauszufinden, ob ein stabiles, kompatibles Arzneimittel in pharmazeutisch einwandfreier Qualität angefertigt werden kann.

Neben vielen Kriterien, welche in einer Plausibilitätsprüfung in der Apotheke geprüft werden müssen, spielt die Bewertung von Konservierungsmitteln und Puffern eine große Rolle. Die Therapie des Arztes muss gewährleistet sein und ein sicheres individuelles Rezeptur-Arzneimittel hergestellt werden können. Nicht nur die Bewertung der Rezeptur als „ja, plausibel“ oder „nein, implausibel“ ist notwendig. Sondern auch die Beantwortug der Frage, ob es nötig und sinnvoll ist, Konservierungsmittel oder Puffer zuzusetzen.

Quellen:
Pharmazeutisches Laboratorium des DAC/NRF: „Tabellen für die Rezeptur. Plausibilitätsprüfung in der Apotheke“, Govi, 12. überarbeitete Auflage 2022.
Caelo-Spezial: „Fachinformationen für Rezeptur-Profis“, Caesar & Loretz GmbH, Ausgabe 02 Juni 2014.

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